BG Bau Ablehnung?

4 Antworten

Lass dich von zunächst von deinem Hausarzt weiter krankschreiben und melde dich schnell bei deiner Krankenkasse, da du sonst auch kein Krankengeld bekommst.

Du kannst bei der BG anrufen und sagen, dass du einen schriftlichen Bescheid über die „Ablehnung“ haben willst. Es macht erst Sinn, dagegen Widerspruch einzulegen und vorzugehen, wenn du weißt, was überhaupt abgelehnt worden ist.

Ich nehme an, dass du einen Schaden in deinem Knie hast. Die BG wird diesen Schaden als verschleißbedingt, also nicht durch den Unfall verursacht, gewertet haben und den Arzt darüber informiert haben.

Wenn du pflegebedürftig bist, setze dich ebenfalls mit deiner Krankenkasse in Verbindung. Ruf an und lass dich beraten, was du tun kannst oder auf welche Leistungen du Anspruch hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nadia326 
Fragesteller
 01.11.2021, 19:46

Vielen vielen Dank, es war gute Rate. ob eine Orthopädie Arzt verlängert kranken schreiben oder muss unbedingt Hausarzt sein? Ich brauche auch OP Nachbehandlung...

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Moin,

war die Kündigung noch in der Probezeit oder danach ? => Kündigung anfechten!

(Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht zulässig! Auch in der Probezeit nicht! Hat der AG so etwas geschrieben muss er dich "weiter beschäftigen" heißt erstmal weiter bezahlen!) Die Krankheit bzw. die Behandlung geht den AG gar nichts an! Er sollte auch über Details darüber nicht informiert werden. Wichtig für Ihn sollte nur das entsprechend nächste Datum deiner Krankschreibung sein!

Bei der BG kommt man wahrscheinlich nur mit einem Anwalt weiter! Einen Arbeitsrechts-Anwalt einschalten!

Grüße

emib5  01.11.2021, 18:10
Einen Arbeitsrechts-Anwalt einschalten!

Schlechter Tipp. Bei Auseinandersetzungen mit der BG sollte es schon ein Fachanwalt sein. Und das wäre in dem Falle einer für Sozialversicherungsrecht.

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Fleischtester  01.11.2021, 18:11
@emib5

Moin,

dann einen Arbeitsrechtsanwalt für die Kündigung und einen Sozialversicherungsrechtsanwalt für die BG einschalten!

Grüße

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Die erste Frage wäre, was genau die BG abgelehnt hat und mit welcher Begründung.

Wenn es einen Ablehnungsbescheid gibt, dann musst Du diesem ggf. innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen, wenn Du der Meinung der BG nicht folgst. Das steht dann aber auch als „Rechtsbehelf“ auf dem Bescheid.

Da ich aufgrund Deiner Schreibweise vermute, dass Du auch Schwierigkeiten mit dem verstehen der BG-Schreiben hast, würde ich mir an Deiner Stelle Unterstützung suchen. Z. B. beim VdK.

Nadia326 
Fragesteller
 01.11.2021, 18:31

Danke aber BG bau die Ablehnung hat nicht mit geschickt sondern nur krankenhaus...

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emib5  01.11.2021, 18:32
@Nadia326

Dann solltest Du Dich direkt (oder mittels Anwalt oder VdK) an die BG wenden.

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du solltest dir einen anwalt suchen. bei einem arbeitsunfall hast du ansprüche gegen die berufsgenossenschaft. falls aber der arbeitgeber falsche oder unvollständige angaben gemacht hat, z.b. weil fahrlässig an der arbeitssicherheit gespart wurde, dann ist es dessen schuld und darf nicht zu deinen lasten gehen.

emib5  01.11.2021, 18:09

Wenn man keine Ahnung hat…

Die Schuldfrage spielt hier überhaupt keine Rolle. Und wie man der Frage entnehmen kann hat die BG einen Arbeitsunfall oder die Folgen eines Arbeitsunfalls und somit Ansprüche gegen sie verneint.

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noname68  01.11.2021, 18:10
@emib5

daher sollten die gründe für die ablehnung geklärt werden. immerhin besteht die pflicht, arbeits- und wegeunfälle der BG zu melden.

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emib5  01.11.2021, 18:16
@noname68
immerhin besteht die pflicht, arbeits- und wegeunfälle der BG zu melden.

Was mit dem Sachverhalt hier sicherlich nicht das geringste zu tun hat.

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noname68  01.11.2021, 18:17
@emib5

"sachverhalt", woher hast du deine erkenntnisse, dass der TE keinen arbeitsunfall hatte?

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emib5  01.11.2021, 18:27
@noname68

Die habe ich nicht und auch das hat überhaupt nichts mit

immerhin besteht die pflicht, arbeits- und wegeunfälle der BG zu melden.

zu tun.

Aus der Frage habe ich die Erkenntnis, dass es einen Ablehnungsbescheid der BG gibt. Den kann es nur geben, wenn der vermeintliche Arbeitsunfall der BG bekannt ist. Somit ist Deine Einlassung betreffend der Meldepflicht in diesem Zusammenhang völlig belanglos und unnötig.

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Nadia326 
Fragesteller
 01.11.2021, 18:55
@emib5

Ja sie haben recht, Arbeitsunfall von Anfang gut dokumentiert und verfahren ist schon bekannt für BG Bau. aber wegen mein Beruf und Kniebeschädigt müsste viele Bezahlen (Z.B. BG Bau Rente), deswegen von Anfang haben abgelehnt und behaupten das Beschädigt nicht wegen Arbeitsunfall

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emib5  01.11.2021, 19:56
@Nadia326

Das habe ich geahnt. Vermutlich ist die BG der Auffassung, dass das Knie schon vorgeschädigt war und die jetzige Verletzung bzw. die Unfallfolgen überwiegend durch den Vorschaden bedingt sind.

Denn die Leistung der BG bzw. ein Schaden aufgrund eines Arbeitsunfalls basiert immer auf die körperliche Verfassung eines normal gesunden Menschen. Wenn dieser gesunde Mensch bei dem Unfall geringere Unfallschäden hätte, dann sind die schwereren Schäden nicht Folge des Unfalls, sondern der Vorschädigung.

Beispiel: Du hast einen Baum mit zwei eigentlich gleichstarken Ästen. Der eine Ast ist aber angesägt. Nun hängst Du Dich an den Ast, der nicht angesägt ist. Der trägt Dein Gewicht problemlos. Nun hängst Du Dich an den angesägten Ast und der bricht. Was ist nun daran Schuld, dass der Ast bricht? Du, oder die Tatsache, dass er angesägt war? Richtig, es liegt daran, dass er angesägt war.

Wenn Du der Meinung bist, dass die Vorschädigung nicht für die derzeitigen Unfallfolgen verantwortlich ist, dann musst Du Widerspruch bei der BG einlegen. Um dabei erfolgreich zu sein musst Du, wie schon geschrieben, einen Fachanwalt haben und ein ärztliches Gutachten, das Deine Meinung unterstützt.

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Nadia326 
Fragesteller
 01.11.2021, 18:11

Vielen Dank , Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht (kündigungs Recht) übergenommen, aber Rechtsanwalt hat gesagt, das Medizinrecht ist andere Verfahren und Vielleicht Rechtsschutz übernimmt nicht das. haben sie information darüber?

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