Arbeitsunfall in der Ausbildung, was steht mir zu?
Hallo Leute,
Ich bin 19 Jahre alt und mache zurzeit eine Ausbildung als Metallbauer in Konstruktionstechnik im ersten Lehrjahr in einer Stahlbau Firma. Ich habe dort relativ schnell gemerkt dass mir die Ausbildung keinen Spaß macht, zum ersten wegen des sehr schlechten Betriebsklimas, 2. bekommt mein Chef einfach ein Taugenichts zb. Kommt nicht in die Gänge mir meine Vwl zu geben, keine Arbeitskleidung, die ich mir dann selbst kaufen musste usw. 3. Ich bin der Depp der dort alle Drecksarbeiten erledigt und wenn ich was normales mache dann ist es wochenlang dasselbe. Auf der Baustelle bin ich dann auch nur der Werkzeugholer und deshalb war für mich schnell klar: ich such mir was anderes. Ich habe mit meinem Chef schon ausgemacht das über einen aufhebungsvertrag zu regeln, wollte aber jetzt noch ein paar Monate bleiben um zeit zu überbrücken. Aber das tut jetzt nichts zur Sache, wie oben im Titel steht handelt es sich um einen mehr oder weniger schweren Arbeitsunfall der sich am Montag zugetragen hat. Ich stand schon die dritte Woche am Stück an der säulenbohrmaschine und bohrte schwere 30er Stahlplatten vor die schon einiges wiegten und ich musste die mir auch ohne Kran auf den Bohrtisch heben. Um die Körnung zu treffen habe ich außen an die Platte geschlagen, der Bohrer war an. Ich weiß nicht mehr was genau passiert ist, aufjedenfall hat der Bohrer meinen Handschuh gefasst und meine ganze Hand reingezogen. Der Handschuh klemmte meine Fingerkuppe ein und riss sie mir raus. Mir ist bewusst dass man beim bohren normal keine Handschuhe anzieht, aber wegen der schweren Platten die nicht entgratet waren hatte ich sie die ganze Zeit an und mein Meister hat mir nie was gesagt. Während sich der Unfall ereignete war mein Meister beim Schweißer und hat sich über Fußball unterhalten:) soweit ich weiß muss der laut Gesetz des Azubi immer über die Schulter schauen oder nicht? Zum anderen ist die Bohrmaschine eigentlich nicht zugelassen, da die Spannfeder, die den Bohrer oben halten sollte kaputt war und mein Chef zu geizig ist die auszutauschen. Deshalb hat man immer eine Hand weniger zum arbeiten und muss die Spindel festhalten sonst kracht der Bohrer sofort runter. Währe der Defekt nicht hätte ich die Platte richtig rücken können mit beiden Händen und der Unfall währe wahrscheinlich nicht passiert. Jetzt muss ich mit Sicherheit noch Angaben machen bei der bg machen wie das passiert ist. Mein Chef hat gesagt ich soll nicht sagen dass ich Handschuhe anhatte, sonst würde das negativ für mich und den Betrieb auswirken weil die zum einen mir nichts gesagt haben, zum anderen ich selbst daran schuld bin. Auf die kaputte Maschine hab ich ihn erstmal nicht angesprochen. Sollte ich das bei der bg erwähnen? Und würde mir dann Schmerzensgeld zustehen? Und falls nicht bekomme ich im allgemeinen eine Entschädigung? Schließlich fehlt mir jetzt eine Fingerkuppe. Und falls was rausspringt dann geht das doch direkt in die Rentenkasse oder habe ich da was falsch verstanden?
5 Antworten
Hallo!
Die Leistungen bei der BG sind erstmal unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat.
Solange du dich selbst oder jemand anderes dich nicht vorsätzlich verletzt hat, ist das für die BG-Leistungen irrelevant.
Die BGen fragen regelmäßig danach, was zu dem Unfall geführt hat, damit zukünftige Unfälle vermieden werden können. Bei Maschinenunfällen wird die Präventionsabteilung der BG immer hellhörig und hakt nach. Du kannst bei der BG ruhig richtige Angaben machen, es ist auch möglich, dass du dort anrufst bei der Prävention und sagst, dass sie die Informationen vertraulich behandeln sollen.
Es wäre möglich, dass man den Unfall untersucht und so tut, als wäre es eine routinemäßige Untersuchung.
Schmerzensgeldansprüche zu verfolgen halte ich für wenig sinnvoll. Du bekommst Verletztengeld für die Dauer deiner Arbeitsunfähigkeit. Bevor du dich in Schadensersatzangelegenheiten mit dem Arbeitgeber einlässt, solltest du dich gut beraten lassen.
Das Fehlen einer Fingerkuppe führt in der Regel nicht zu Rentenansprüchen bei der BG, weil die Funktionsfähigkeit der Hand weitestgehend erhalten bleibt.
Die sind so doch nicht blöd bei der BG.
Anhand deiner Verletzung wissen die was passiert ist.
Wieso an die Rentenkasse?
Erstens, stünde dir noch keine zu
Zweitens, bist du arbeitsfähig weiterhin
Die Rente ist raus ....
Durch die BG könntest evtl was bekommen, aber das prüfen die genau mit einem Gutachter!
Du hast dich wissentlich an eine kaputte Maschine gestellt, dein Meister muss nicht ständig hinten dran stehen u du hattest gegen die Vorschrift Handschuhe an.... da lief wohl alles schief^^
Ich würde die Wahrheit sagen! Du willst ja eh gehen
Und für die Zukunft merk dir
Lehrjahre sind keine Herrenjahre!
Als Azubi musst du oft Drecksarbeit machen!
Ja aber das Problem ist das die Maschine nicht repariert wird und es meine Aufgabe war daran zu arbeiten. Dass der Meister dabei sein hätte müssen, hat mir der Chef erklärt, konnte ich mir denken dass das nicht stimmt und natürlich werde ich die Wahrheit sagen. Nur glaubst du ob mir dann trotzdem noch etwas zusteht?
Vollkommen egal was dein Chef sagt, gegenüber der BG solltest du richtige Angaben machen. Wenn der nicht in der Lage ist, für deine Sicherheit zu sorgen, werden die den Laden ganz schnell dicht machen.
Nein, Dein Meister muss Dir nicht die ganze Zeit über die Schulter schauen. Insbesondere, wenn Du die Tätigkeit schon ein paar Tage erfolgreich ausgeführt hast. Ziel der Ausbildung ist ja auch selbstständig arbeiten zu lernen.
Abgesehen davon, Du wusstest ja auch, dass man mit Handschuhen nicht an die Bohrmaschine darf.
Anhand des Verletzungsbilds wird bei der BG schnell klar sein, dass Du mit Handschuhen gearbeitet hast. Abgesehen davon hast Du das vermutlich auch beim Arzt angegeben. Und der Bericht vom D-Arzt ist schon längst bei der BG. Da macht es keinen Sinn in der Unfallanzeige etwas anderes zu schreiben.
Schmerzensgeld steht Dir bei einem Arbeitsunfall im Regelfall nicht zu.