Mein Chef will mich trotz Krankschreibung durch Arbeitsunfall arbeiten lassen?
Hallo, ich hatte am Freitag in der Metzgereiabteilung eines Einzelhändlers einen Arbeitsunfall an der Wurstmaschine. Ich hatte mir die Fingerkuppe abgeschnitten. Nun war ich vorhin bei den Chefs und die wollen mich trotzdem auf der Arbeit haben. Ich bin ja schließlich krankgeschrieben und habe es ihnen auch gesagt. Sie meinen das ich ja trotzdem was machen kann und deswegen soll ich morgen früh wieder kommen. Was soll ich da machen? Ich rede bei denen wie gegen eine Wand... Ich mache die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel, klar muss ich dann nicht in der Metzgerei arbeiten. Aber so einfach auf mich reinreden und mich quasi zu ,,nötigen'' ist doch auch nicht in Ordnung.
11 Antworten
Man kann auch trotz Krankschreibung arbeiten gehen, Das ist nicht verboten.
Du könntest auch leichte Bürotätigkeiten machen, die ja in deiner Ausbildung auch dazu gehören.
Den schein gibts nicht umsoinst und nein man kann nicht arbveitenb gehen wenn man krank ist, kannst du zwar machen aberdann gilt es nicht mehr als krank trotz krankenschein sondern sozusagen als gesund. dann brauchst dir auch keinen schein holen wenn du arbeiten gehts.
Hey Elunax
Verschlechtert sich der Zustand weil die au vorzeitig abgebrochen wurde/ Therapien versäumt wurden behält sich die Versicherung vor Leistungen zu kürzen bzw. zu streichen.
Eine selbst verschuldete Verschlimmerung ist nicht versichert.
Der AG hat keine Entscheidungsgewalt!
Hey Pauli1965
Man kann auch trotz Krankschreibung arbeiten gehen, Das ist nicht verboten.
STOPP!
Bei Arbeitsunfall nicht! Die BG hat hier strenge Auflagen,erfüllt man die nicht erlischt der Versicherungsschutz/verfallen die Ansprüche.
Schreibt der Durchgangsarzt au ist man au-fertig. Der AG hat hier nichts zu melden.
Wir haben zwar ein Büro aber das benutzt nur die Teamlöeitung bzw die Chefs selber. Da kann man als Azbi nichts tun.
Ich finde es ein Risiko für dich, arbeiten zu gehen. Frag da mal vorsichtshalber bei deiner Krankenkasse nach.
Wenn du krank geschrieben bist, dann bist du krankgeschrieben und darfst nicht arbeiten. Das ist nun mal Fakt.
Kein Chef darf dich dazu zwingen, arbeiten zu gehen, wenn du krank geschrieben bist.
Angenommen es würde dir auf dem Weg zur Arbeit, oder auf der Arbeit etwas passieren, dann bekäme dein Chef und auch du ein grössere Problem und zwar mit der Berufsgenossenschaft.
Das würde ich dem Chef klar und deutlich sagen. Dein Chef würde, so er dich zum Arbeiten zwingt, gegen das Arbeitsschutzgesetz verstossen.
Nötigen ist es erst, wenn Sie Dir ein Ungemach oder einen Nachteil androhen.
Der Arzt hat Dir die Bescheinigung ausgestellt und das gilt erstmal. Aber trotzdem frag ich mich ob ein Kaufmanns--Azubi bei einer abgesäbelten Fingerkuppe arbeitsunfähig ist...
Wenn der Chef daran aber Zweifel hat, muss er Dich erstmal zum Betriebsarzt schicken.
Wenn du krankgeschrieben bist, dann bist du krankgeschrieben. Du bleibst zu hause! Sowas hab ich noch nie gehört. Ich bin ausgebildeter Industriekaufmann und glaub mir, wenn man eine Krankschreibung vom Arzt hat soll man auch zu Hause bleiben. Der Typ der das gesagt hat anscheinend keinen Plan vom Tuten und Blasen
Du scheinbar auch nicht.
Der Fragesteller hat keine Bettruhe verordnet bekommen. Und er ist sogar versichert, wenn er trotz Krankschreibung arbeiten geht.
Der Fragesteller hat aber nicht gefragt ob er arbeiten gehen darf, sondern ob er arbeiten gehen muss, weil sein chef ihn anscheinend dazu verdonnert! Wenn er will kann er, aber warum sollte er wenn er krankgeschrieben ist?
@LouPing Nein, auch bei Arbeitsunfällen wurde das Gesetz verändert! es steht nun ganz im ermessen des verunfalltenhttps://www.bghm.de/de/arbeitnehmer/versicherungsschutz/arbeitsunfall/ll/