Muss man einen Arbeitsunfall bei der BG bau melden?
Hallo,
Ein Arbeiter von mir hat sich gestern am Fuß bei der Arbeit verstaucht und ist zum Arzt wo er eine 2 tägige Krankmeldung bekommen hat und in dieser stand: Arbeitsunfähigkeit durch Arbeitsunfall.
Es sieht so aus, dass er nach den zwei Tagen wieder arbeiten kann. Muss ich den Arbeitsunfall dennoch bei BG Bau melden? Auch wenn er nur zwei Tage arbeitsunfähig war?
6 Antworten
Meldepflicht besteht nur bei Unfällen, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod nach sich ziehen.
Ist gesetzlich geregelt in § 193 Abs. 1 SGB VII.
Eine Dokumentation des Unfalls sollte im Verbandsbuch erfolgen.
Die Dokumentation im Verbandbuch (was es so als „Buch“ eigentlich nicht mehr gibt oder geben dürfte) ist hier aber vermutlich entbehrlich, da der Verunfallte beim Arzt angegeben hat, dass es ein Arbeitsunfall war. Die Arztrechnung geht somit eh an die BG, der so der Unfall bekannt ist.
Ja klar. Bin kein Arbeitgeber und Arzt. Aber da es ein BG Fall ist solltest Du es melden. Nicht dass der Mitarbeiter doch noch Folgeschäden nennt in 6 Monaten und die BG dann alles ablehnt. Ausserdem wird die Krankenkasse es nicht zahlen wollen und müssen.
Folgeschäden werden bei einer solchen Verstauchung nicht entstehen. Falls keine genauere Diagnostik erfolgt ist, wird man in 6 Monaten so oder so nicht nachweisen können, was auf diesen Unfall zurückzuführen ist.
Und wie sieht es mit dem Beitrag an die BG aus? Erhöht die sich für mich?
Das weiß ich nicht. Kann aber sein, bei uns jammert die Fa deshalb immer rum. .
Wenn der Unfall ja nicht mal gemeldet werden muss, wie soll es zu einem Beitragszuschlag kommen?
Der Beitragszuschlag bezieht sich auf Aufwendungen, die durch Sach- und Geldleistungen aufgrund von Versicherungsfällen in deinem Unternehmen entstehen. Eine Verstauchung mit einem Arztbesuch à 50 Euro wird da sicher eher weniger ins Gewicht fallen…
https://www.bgbau.de/themen/mitgliedschaft-und-beitrag/beitrag-fuer-unternehmen/beitragszuschlag/
Es ist im Übrigen grauenhaft, wenn Arbeitgeber entgegen der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer Arbeitsunfälle vertuschen oder deren Meldepflicht durch dubiose Vorgehensweisen vermeiden. Nehmt bitte die Verantwortung für eure Beschäftigten wahr, dann gibt es auch keinen Beitragszuschlag.
Meldepflicht ist ein Arbeitsunfall erst ab drei Tagen Arbeitsunfähigkeit.
Und da der Verunfallte beim Arzt war und dort angegeben hat, dass es ein Arbeitsunfall war, weis es die BG eh.
Du musst den Unfall ab drei Tagen Arbeitsunfähigkeit melden. Wobei Wochenenden und Feiertage aber mitgezählt werden.
Generell sollte jeder AU gemeldet werden.
Pflicht ist es ab drei arbeutsunfähigen Tagen
Laut der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gilt:
Aber was genau ist überhaupt ein Unfall? Auch dafür gibt es eine gesetzliche Definition: Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.
Gruß siola55
Meldepflichtig ist der Arbeitgeber.
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