Muss man einen Arbeitsunfall bei der BG bau melden?

6 Antworten

Meldepflicht besteht nur bei Unfällen, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod nach sich ziehen.

Ist gesetzlich geregelt in § 193 Abs. 1 SGB VII.

Eine Dokumentation des Unfalls sollte im Verbandsbuch erfolgen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
GutenTag2003  09.06.2021, 23:49

Meldepflichtig ist der Arbeitgeber.

§ 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer

(1) 1Die Unternehmer haben Unfälle von Versicherten  ...

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emib5  10.06.2021, 09:12

Die Dokumentation im Verbandbuch (was es so als „Buch“ eigentlich nicht mehr gibt oder geben dürfte) ist hier aber vermutlich entbehrlich, da der Verunfallte beim Arzt angegeben hat, dass es ein Arbeitsunfall war. Die Arztrechnung geht somit eh an die BG, der so der Unfall bekannt ist.

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Ja klar. Bin kein Arbeitgeber und Arzt. Aber da es ein BG Fall ist solltest Du es melden. Nicht dass der Mitarbeiter doch noch Folgeschäden nennt in 6 Monaten und die BG dann alles ablehnt. Ausserdem wird die Krankenkasse es nicht zahlen wollen und müssen.

expertsv  09.06.2021, 23:49

Folgeschäden werden bei einer solchen Verstauchung nicht entstehen. Falls keine genauere Diagnostik erfolgt ist, wird man in 6 Monaten so oder so nicht nachweisen können, was auf diesen Unfall zurückzuführen ist.

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Benditk 
Fragesteller
 09.06.2021, 23:50

Und wie sieht es mit dem Beitrag an die BG aus? Erhöht die sich für mich?

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SevenOfNein  09.06.2021, 23:52
@Benditk

Das weiß ich nicht. Kann aber sein, bei uns jammert die Fa deshalb immer rum. .

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expertsv  09.06.2021, 23:57
@expertsv

Es ist im Übrigen grauenhaft, wenn Arbeitgeber entgegen der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer Arbeitsunfälle vertuschen oder deren Meldepflicht durch dubiose Vorgehensweisen vermeiden. Nehmt bitte die Verantwortung für eure Beschäftigten wahr, dann gibt es auch keinen Beitragszuschlag.

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Benditk 
Fragesteller
 10.06.2021, 00:02
@expertsv

Ne gemeldet wird es so oder so wenn es nötig ist, wollte es trotzdem wissen.

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emib5  10.06.2021, 09:06

Meldepflicht ist ein Arbeitsunfall erst ab drei Tagen Arbeitsunfähigkeit.

Und da der Verunfallte beim Arzt war und dort angegeben hat, dass es ein Arbeitsunfall war, weis es die BG eh.

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expertsv  11.06.2021, 10:30
@emib5

Genau, der Durchgangsarztbericht müsste eh dort eingehen, danke für die Ergänzung.

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Du musst den Unfall ab drei Tagen Arbeitsunfähigkeit melden. Wobei Wochenenden und Feiertage aber mitgezählt werden.

Generell sollte jeder AU gemeldet werden.
Pflicht ist es ab drei arbeutsunfähigen Tagen

Laut der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gilt:

Aber was genau ist überhaupt ein Unfall? Auch dafür gibt es eine gesetzliche Definition: Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
expertsv  09.06.2021, 23:55

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