Berufschule welches attest muss ich abgeben?
Ich war am 4.11 bis 6.11 krankgeschrieben wegen Arbeitsunfall und habe meine Krankmeldung verlängern lassen . Die frau in der Personalabteilung hat dieses abgestemeplt und unterschrieben. Meine frage ist muss ich beide atteste der schule vorzeigen? Auf diesen steht ja dass ich seit 4.11 arbeitsunfähig bin aber am 7.11 festgestellt wurde. Reicht die Folgebescheinung aus oder muss auch die Erstbescheinigung vorliegen?
5 Antworten
Der Ausbildungsbetrieb bekommt die Originalkrankmeldung; die Berufsschule kann eine Kopie erhalten; sie bekommt dann aber nur die Krankmeldung, die auch für den Berufsschultag entscheidend ist.
Entweder Du nimmst eine Kopie mit in die Schule, wenn Du wieder gesund bist oder der Ausbildungsbetrieb mailt/faxt die AU an die Schule.
Das sollte mit dem Ausbilder abgesprochen werden.
Unser Personalbüro verlangt immer beide Krankmeldungen. Lege einfach beide vor. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Eine Bescheinigung musst du an die Berufsschule schicken. Da reicht auch nur die Folgebescheinigung.
Eine Erstbescheinigung muss immer vorgelegt werden, da eine Folgebescheinigung nicht gültig ohne etwas auf das sie folgt, in diesem Fall die Erstbescheinigung. Lege der Berufsschule beide vor. Je nach Ausbildungsgang kann es sogar sein, dass die Gesamtfehlzeiten von der Berufsschle und nicht vom Betrieb verwaltet werden.
Hi,
würd mir eher gedanken um den unfall machen ..
welches Lehrjahr ?
welche Lehre ?
Nimm einfach beide mit.