Unfall Renten Ansprüche gelten machen wie?

3 Antworten

Das kann man pauschal nicht beantworten!

Es muss nachweislich ein berufsgenossenschaftlich anerkanntes Unfallereignis vorgelegen haben dieses muss eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% verursacht haben.

Vorgehensweise bitte bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) erfragen, die sind mit dem Fall vertraut.

Vermutlich beauftragt die BG einen eigenen Gutachter, denn der Gutachter des Jobcenters beurteilt meines Wissens nach nur die Fähigkeit, einer Arbeit nachzugehen, während es für die BG ja eher darauf ankommt, ob der Arbeitsunfall die Ursache für die Minderung der Erwerbsfähigkeit ist.

Eine Rente von der BG gibt es, wenn wegen der Unfallfolgen Funktionseinschränkungen des Körpers vorliegen. Was hattest du für eine Verletzung? Was kannst du jetzt nicht mehr?

Wenn alles wie vorher ist, gibt es keine Rente von der BG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du wirst keine Rente der Berufsgenossenschaft erhalten, denn laut älterer Fragen haben sie diese schon abgelehnt, da es laut BG keinen Zusammenhang zwischen dem völlig ausgeheilten Arbeitsunfall und Deiner Angststörung gibt.