Nutzungsausfallentschädigung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, überleg es dir. Du hast insgesamt hier eine Verpflichtung den Schaden so gering als möglich zu halten. Du kannst eben statt eines Mietwagens auch pro Tag eine Pauschale ausgezahlt bekommen, anstelle einen Mietwagen zu nehmen.
Wenn du einen Mietwagen für z.B. zwölf Tage nimmst und am Ende nur 10 km damit gefahren bist, musst du damit rechnen, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt, weil du für diese wenigen Kilometer nicht sinnvoll einen Mietwagen gebraucht hättest und somit die Kosten hättest niedriger halten können, was ja sinnvoll und verpflichtend gewesen wäre. Also nimm den Mietwagen nur, wenn du ihn tatsächlich brauchst und lass dir ansonsten das Geld auszahlen.

19In87 
Fragesteller
 08.01.2021, 12:27

Genau darum geht es ja, ich will den Mietwagen nicht sondern den Ausfall ausgezahlt bekommen. Aber ich lese nun überall, dass man dafür einen triftigen Grund (z.B. Weg zur Arbeit) angeben muss und den habe ich hier nicht wirklich...

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T3Fahrer  08.01.2021, 12:29
@19In87

Das wird aber eher keiner überprüfen. Lass du dir die Entschädigung auszahlen (ich wüsste an dieser Stelle ehrlich gesagt nicht, dass man hier etwas belegen muss) und wenn tatsächlich ein Grund angegeben wird, dann schreibst du halt Arbeitsweg, einkaufen etc., das kann ja auch keiner widerlegen. Im Gegenteil denke ich eher, dass du womöglich einen Grund eintragen müsstest, wenn du einen Mietwagen statt der Pauschale haben möchtest.

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19In87 
Fragesteller
 08.01.2021, 12:30
@T3Fahrer

Ja, das habe ich auch gedacht und nun gerade anders gelesen. Ich finde es auch fraglich ob ich einen Grund dafür angeben muss, denn das Auto stand hier und ich konnte es Nutzen, das kann ich nun nicht mehr. Dachte das sollte Grund genug sein. Laut Internet ist es das aber wohl nicht...

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19In87 
Fragesteller
 08.01.2021, 12:34
@T3Fahrer

Kannst du mir zufällig noch sagen wann die Versicherung das auszahlt? Der eigentliche Schaden wurde gestern beglichen. Kommt das nicht eigentlich zusammen wenn?

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T3Fahrer  08.01.2021, 12:40
@19In87

Das ist eine Weile her bei mir, dass ich das geltend machen musste. Ich habe das damals glaube ich direkt in einem Schwung beantragt und dann wurde das auch gemeinsam ausgezahlt. Organisatorisch würde ich jetzt einfach annehmen, dass es etwa die gleiche Zeitspanne dauert, wie es gedauert hat, dass du deinen jetzigen Schaden beglichen bekommen hast. Also der Zeitraum von Mitteilung der Schadenshöhe bis zur Auszahlung.

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19In87 
Fragesteller
 08.01.2021, 12:51
@T3Fahrer

Ich habe bisher nichts schriftliches hier. Die meinte die vermerkt das ich es geltend machen möchte.

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Nutzungsausfall wird bei einem Totalschaden für die Dauer der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs gezahlt. Auch die Kosten für die Abmeldung des alten und Anmeldung des neuen Pkw trägt die Versicherung. Fährst du das alte Auto weiter, fällt beides nicht an, bekommst du daher auch nicht.

19In87 
Fragesteller
 08.01.2021, 13:00

Ah vielen Dank. Der Unfall hat sich am 20.12. ereignet. Das Gutachten erfolgte am 23.12. Wir haben am 03.01. ein neues Auto gekauft, welches wir angezahlt haben und abholen können, sobald wir es angemeldet haben. Reicht der Kaufbeleg als Nachweis? Dort ist Anzahlung vermerkt. Und für welchen Zeitraum zahlen die dann die Ausfallnutzung?

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hotrod66  08.01.2021, 13:02
@19In87

In der Regel maximal für die im Gutachten angegebene Dauer. Sollte das aus durch dich nicht zu vertretenden Gründen länger dauern, hilft auch hier der Anwalt.

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19In87 
Fragesteller
 08.01.2021, 13:05
@hotrod66

Aber der als Nachweis einer Ersatzbeschaffung reicht der Kaufvertrag des neuen, oder?

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hotrod66  08.01.2021, 13:05
@19In87

Fahren kannst du ja damit noch nicht, also Kopie des Fahrzeugscheins des neuen Fahrzeugs.

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19In87 
Fragesteller
 08.01.2021, 13:14
@hotrod66

Ja gut, aber die wollen einen Nachweis einer Ersatzbeschaffung. Dazu reicht doch ein Kaufvertrag. Es ist für die Versicherung ja auch von Vorteil wenn wir das möglichst schnell belegen. Auf den Schein müssen wir ggf noch bis zum 15.01. warten, da der Vorbesitzer dann erst das Auto abmelden kann. Sofern würde die Versicherung ja so auch länger zahlen müssen. Macht also iwie keinen Sinn.

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hotrod66  08.01.2021, 13:15
@19In87

Warum abmelden? Ummelden wäre vollkommen ausreichend.

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19In87 
Fragesteller
 08.01.2021, 13:17
@hotrod66

Er will das Auto abmelden. Wir müssen den aus einem 170 km entfernten Ort abholen. Nach abmeldung sendet er uns die Papiere und wir melden ihn vor Ort an um ihn dann zu holen.

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dann lasse Dir von der Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen

19In87 
Fragesteller
 08.01.2021, 12:24

Ich habe gelesen, da muss man ein Formular ausfüllen und angeben warum man auf das Auto angewiesen ist?

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Bernhard554  08.01.2021, 12:24
@19In87

nimm Dir einen Anwalt, den bezahlt Dir die gegn. Versicherung

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19In87 
Fragesteller
 08.01.2021, 12:25
@Bernhard554

Keine Ahnung ob das nun noch geht. Der Schaden als solches wurde ja bereits gezahlt.

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eigentlich kann ich nicht sehen, dass man einen grund dafür braucht

dir entgeht die nutzung für 12 tage und das ist ein schaden, der dich schlechter stellt als vor dem unfall

vielleicht habe ich mir mein auto genau dafür gekauft, dass ich montags damit in die eisdiele fahren kann

das möchte ich dann auch ersetzt haben

aber schreib einfach, dass du ihn für die arbeit brauchst

19In87 
Fragesteller
 08.01.2021, 12:24

Aber für die Arbeit im Home Office? Können die das nicht prüfen?

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BeyondVegan  08.01.2021, 12:27
@19In87

erfinde irgendwas, dass du zu kunden musst oder was weiß ich

oder verzichte einfach

ich würde einfach den ausfall fordern und ihnen sagen, dass ich klage, wenn ich ihn nicht bekomme

du hast keinen anwalt, ne?

ich sollte mal 33% von der versi bekommen, da hatte mein anwalt hingeschrieben, wir wollen 40%, sonst klagen wir nochmal, war schon eine verhandlung

da hatten sie einfach 40% bezahlt, weil sie popoaa in der hose hatten, dass es noch teurer wird

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BeyondVegan  08.01.2021, 12:29
@19In87

lass dich nicht unterkriegen von denen, fordere den ausfall und wenn sie rumzicken, sag ihnen, dann klagst du

das ist ein schaden und der ist dir enstanden

du brauchst dein auto, um zu sachen zu fahren, wohin du fahren willst

dafür hattest du es auch gekauft

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19In87 
Fragesteller
 08.01.2021, 12:31
@BeyondVegan

Sehe ich eigentlich auch so. Nur sagt das Internet gerade was anderes. Das hat mich nun doch verunsichert.

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T3Fahrer  08.01.2021, 12:26

Das stimmt nur bedingt. Du musst in Mietzeitraum schon eine Kilometerleistung mit dem Mietwagen zurücklegen, der die Anmietung für sinnvoll erscheinen lässt. Fährst du in zwölf Tagen nur 10 km, kann sich die Versicherung durchaus weigern die Kosten zu übernehmen, da du auch als Geschädigter die Verpflichtung hast, den Schaden nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Man kann sich anstelle dessen auch eine Pauschale pro Tag auszahlen lassen und dann – für die Versicherung am Ende günstiger – dafür ein Taxi zur Eisdiele nehmen, um dein Beispiel aufzugreifen.

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