Nutzungsausfallentschädigung?
Guten Tag nochmal,
Ich habe gestern schon eine Frage bzgl. Versicherung gestellt und das Thema ist nun durch. Durch einen Wirtschaftlichen Totalschaden an dem ich keine Schuld hatte, ist mein Auto durch den Gutachter als nicht fahrbereit eingestuft worden. Es steht in dem Gutachten, dass ich nun Anspruch auf einen Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung für 12-14 Werktage habe. Der Versicherung habe ich es schon mitgeteilt und sie meinte sie trägt ein das ich es geltend machen möchte. Nun habe ich gelesen, dass man einen triftigen Grund benötigt um diese zu bekommen. Ich fahre mit dem Auto nicht zur arbeit, nutze es nur Privat. Was kann ich angeben?
4 Antworten
Naja, überleg es dir. Du hast insgesamt hier eine Verpflichtung den Schaden so gering als möglich zu halten. Du kannst eben statt eines Mietwagens auch pro Tag eine Pauschale ausgezahlt bekommen, anstelle einen Mietwagen zu nehmen.
Wenn du einen Mietwagen für z.B. zwölf Tage nimmst und am Ende nur 10 km damit gefahren bist, musst du damit rechnen, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt, weil du für diese wenigen Kilometer nicht sinnvoll einen Mietwagen gebraucht hättest und somit die Kosten hättest niedriger halten können, was ja sinnvoll und verpflichtend gewesen wäre. Also nimm den Mietwagen nur, wenn du ihn tatsächlich brauchst und lass dir ansonsten das Geld auszahlen.
Das wird aber eher keiner überprüfen. Lass du dir die Entschädigung auszahlen (ich wüsste an dieser Stelle ehrlich gesagt nicht, dass man hier etwas belegen muss) und wenn tatsächlich ein Grund angegeben wird, dann schreibst du halt Arbeitsweg, einkaufen etc., das kann ja auch keiner widerlegen. Im Gegenteil denke ich eher, dass du womöglich einen Grund eintragen müsstest, wenn du einen Mietwagen statt der Pauschale haben möchtest.
Ja, das habe ich auch gedacht und nun gerade anders gelesen. Ich finde es auch fraglich ob ich einen Grund dafür angeben muss, denn das Auto stand hier und ich konnte es Nutzen, das kann ich nun nicht mehr. Dachte das sollte Grund genug sein. Laut Internet ist es das aber wohl nicht...
Das ist eine Weile her bei mir, dass ich das geltend machen musste. Ich habe das damals glaube ich direkt in einem Schwung beantragt und dann wurde das auch gemeinsam ausgezahlt. Organisatorisch würde ich jetzt einfach annehmen, dass es etwa die gleiche Zeitspanne dauert, wie es gedauert hat, dass du deinen jetzigen Schaden beglichen bekommen hast. Also der Zeitraum von Mitteilung der Schadenshöhe bis zur Auszahlung.
Nutzungsausfall wird bei einem Totalschaden für die Dauer der Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs gezahlt. Auch die Kosten für die Abmeldung des alten und Anmeldung des neuen Pkw trägt die Versicherung. Fährst du das alte Auto weiter, fällt beides nicht an, bekommst du daher auch nicht.
Ah vielen Dank. Der Unfall hat sich am 20.12. ereignet. Das Gutachten erfolgte am 23.12. Wir haben am 03.01. ein neues Auto gekauft, welches wir angezahlt haben und abholen können, sobald wir es angemeldet haben. Reicht der Kaufbeleg als Nachweis? Dort ist Anzahlung vermerkt. Und für welchen Zeitraum zahlen die dann die Ausfallnutzung?
Ja gut, aber die wollen einen Nachweis einer Ersatzbeschaffung. Dazu reicht doch ein Kaufvertrag. Es ist für die Versicherung ja auch von Vorteil wenn wir das möglichst schnell belegen. Auf den Schein müssen wir ggf noch bis zum 15.01. warten, da der Vorbesitzer dann erst das Auto abmelden kann. Sofern würde die Versicherung ja so auch länger zahlen müssen. Macht also iwie keinen Sinn.
dann lasse Dir von der Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen
Ich habe gelesen, da muss man ein Formular ausfüllen und angeben warum man auf das Auto angewiesen ist?
Keine Ahnung ob das nun noch geht. Der Schaden als solches wurde ja bereits gezahlt.
eigentlich kann ich nicht sehen, dass man einen grund dafür braucht
dir entgeht die nutzung für 12 tage und das ist ein schaden, der dich schlechter stellt als vor dem unfall
vielleicht habe ich mir mein auto genau dafür gekauft, dass ich montags damit in die eisdiele fahren kann
das möchte ich dann auch ersetzt haben
aber schreib einfach, dass du ihn für die arbeit brauchst
Das stimmt nur bedingt. Du musst in Mietzeitraum schon eine Kilometerleistung mit dem Mietwagen zurücklegen, der die Anmietung für sinnvoll erscheinen lässt. Fährst du in zwölf Tagen nur 10 km, kann sich die Versicherung durchaus weigern die Kosten zu übernehmen, da du auch als Geschädigter die Verpflichtung hast, den Schaden nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Man kann sich anstelle dessen auch eine Pauschale pro Tag auszahlen lassen und dann – für die Versicherung am Ende günstiger – dafür ein Taxi zur Eisdiele nehmen, um dein Beispiel aufzugreifen.
Aber für die Arbeit im Home Office? Können die das nicht prüfen?
erfinde irgendwas, dass du zu kunden musst oder was weiß ich
oder verzichte einfach
ich würde einfach den ausfall fordern und ihnen sagen, dass ich klage, wenn ich ihn nicht bekomme
du hast keinen anwalt, ne?
ich sollte mal 33% von der versi bekommen, da hatte mein anwalt hingeschrieben, wir wollen 40%, sonst klagen wir nochmal, war schon eine verhandlung
da hatten sie einfach 40% bezahlt, weil sie popoaa in der hose hatten, dass es noch teurer wird
lass dich nicht unterkriegen von denen, fordere den ausfall und wenn sie rumzicken, sag ihnen, dann klagst du
das ist ein schaden und der ist dir enstanden
du brauchst dein auto, um zu sachen zu fahren, wohin du fahren willst
dafür hattest du es auch gekauft
Sehe ich eigentlich auch so. Nur sagt das Internet gerade was anderes. Das hat mich nun doch verunsichert.
Genau darum geht es ja, ich will den Mietwagen nicht sondern den Ausfall ausgezahlt bekommen. Aber ich lese nun überall, dass man dafür einen triftigen Grund (z.B. Weg zur Arbeit) angeben muss und den habe ich hier nicht wirklich...