Unfallgeschädigter, wie weiter Vorgehen?

NonNam  17.04.2022, 21:02

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Zebra420 
Fragesteller
 17.04.2022, 21:11

????

11 Antworten

wie muss ich nun weiter vorgehen?

Der einzig richtige Weg ist es, zu einem Anwalt für Verkehrsrecht zu gehen und den das regeln zu lassen. Ansosnten kann genau das passieren:

weil die Versicherung mich abzocken will.

Und nur nebenbei: den Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

Schwere Körperverletzung? Sicher? Du bist also dauerhaft entstellt oder verstümmelt?

Das wäre ein Offizialdelikt. Da wäre es völlig egal, ob Du darauf verzichtest oder nicht.

Zebra420 
Fragesteller
 17.04.2022, 21:11

Der Experte vom Dienst mal wieder. Hab das Dokument - die Verzichtserklärung unterschrieben :)

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NonNam  17.04.2022, 21:13
@Zebra420

Hmmm. Sorry, wenn ich etwas Flasches geschrieben haben sollte. Aber bei einer schweren Körperverletzung muss die Staatsanwaltschaft ermitteln und ggf. anklagen. Völlig unabhängig von einem Strafantrag.
Und eine Verzichtserklärung hast Du weshalb, worüber unterschrieben?

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Zebra420 
Fragesteller
 17.04.2022, 21:16
@NonNam

Das war ein 20 jähriges Mädchen, hat erst seit 2 Monaten den Führerschein. Ich hab bisschen Rückenschmerzen, Schleudertrauma aber mehr auch nicht. Denke nicht, das sie das mit Absicht gemacht hat.

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NonNam  17.04.2022, 21:20
@Zebra420

Dann wäre das in der Tat nur eine fahrlässige Körperverletzung und damit ein relatives Antragsdelikt. Wenn Du also auf den Strafantrag verzichtet haben solltest kann es gut sein, dass die Staatsanwaltschaft von einer weiteren Verfolgung absieht. Sicher ist das aber nicht.

Aber völlig abgesehen davon, hast Du das Recht auf einen Anwalt wegen Deines Schadens. Der dürfte die Bagatellgrenze ja nun deutlich überschritten haben. Und diesen Anwalt muss die gegnerische Versicherung bezahlen.

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Wirtschaftlicher Totalschaden heißt eine Reparatur ist nicht möglich, da sie den Wert des Autos übersteigt.

ronnyarmin  17.04.2022, 20:31

Möglich ist die Reparatur schon, nur finanziell nicht sinnvoll.

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ronnyarmin  17.04.2022, 23:07
@MrSlowhand129

Da stimmt, bestätigt aber nicht deine falsche Aussage, dass eine Reparatur nicht möglich ist.

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Wenn das auto Totalschaden ist kannst es entsorgen. Der aktuelle wert vielleicht paar tausend € werden dir ausgezahlt. Verständige eine begutachter um den wert deines Autos schätzen zu lassen. Versicherung wird dir die Reparatur nicht zahlen bei Totalschaden.

Du lässt den Schaden von einem Sachverständigen deiner Wahl begutachten. Im Gutachten stehen dann alle relevanten Zahlen, entsprechend machst du deine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend.

Wenn du davon keine Ahnung hast, erledigt dass gern dein Anwalt für dich.