Unfall - welche Konsequenzen?

2 Antworten

Wie hoch war den das Bußgeld? War es tatsächlich ein Bußgeld oder ein Verwarngeld?

Geringe Verwarngelder führen bei einem einmaligen Verstoß nicht zur Verlängerung der Probezeit.


Abitur172 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 18:47

Ich weiß es leider nicht, der Polizist meinte ich würde diesbezüglich Post kriegen 🥲

Abitur172 
Beitragsersteller
 28.09.2024, 19:26
@Kuestenflueg248

Kennst* es gibt nichts mehr dem Sachverhalt zuzufügen. Ich habe nunmal Angst und kann’s eben nicht wirklich abwarten. Vielleicht gibt es ja Menschen hier, denen ähnliches passiert ist

Kommt darauf an, wie der Unfall gewertet wird - und was über den Geschehensablauf bekannt ist. Ein einfacher VU-S kostet ohne weitere Verstöße nur 35 € Verwarngeld, ohne Probezeitrelevanz.

Hier sind wir nach deiner Schilderung allerdings bei einem Vorfahrtverstoß mit Unfallfolge.

Die Rechtsfolgen:

  • 120 € Bußgeld (Nr. 34 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.5 FeV)

Die genannten Beträge sind Regelsätze und können im Einzelfall erhöht werden.

Da die Tat außerdem ein A-Verstoß ist (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV), wird weiterhin ein Aufbauseminar angeordnet (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG), was zwingend auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre zur Folge hat (§ 2a Abs. 2a 1 StVG). Dafür besteht keine eigene Verjährung, die Anordnung des Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit sind auch nach Ablauf der Probezeit noch möglich. Aufbauseminar und Probezeitverlängerung sind zwingende Rechtsfolgen, die Behörde hat hier kein Ermessen.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.


Abitur172 
Beitragsersteller
 29.09.2024, 16:56

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! :) Ein Aufbauseminar & Verlängerung der Probezeit erfolgt also zwingend bzw. immer? Lg

Answer1234567  02.10.2024, 13:06
@Abitur172

Wenn der Sachverhalt als Vorfahrtverstoß mit Unfallfolge gewertet wird: Ja. Bei einem einfach Unfall mit Sachschaden (ohne weitere Verstöße) wäre das nicht der Fall.