Was passiert eigentlich, wenn z. B. ein Vorfahrt(-Gewähren)-Schild geklaut wird und man dadurch einen Unfall verursacht?

2 Antworten

Strafgesetzbuch (StGB) § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1.

Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 315 Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

2.

durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

§ 303 Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 242 Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Weitere Parapgraphen abhängig vom genauen Ausgang des Unfalls.

Schwierige Frage, denn je nach Situation und regionaler Sachlage ( mit Einbeziehung von RvL) könntest Du selbst ggf. darlegungspflichtig werden.

Im Notgrund ohne Beschilderung muss entweder Rechts-vor-Links, oder die allseitig besonders bedeutsame Rücksichtnahme zueinander im öffentlichen Straßenverkehr im gegenseitigen Miteinander unterstellt werden.