Auffahrunfall, aber der andere hat Vorfahrt genommen?
Wer wäre eigentlich schuld wenn auto 1 einen auffahrunfall bei auto 2 auf einer Landstrasse/strasse mit 50/70kmh begrenzung aber auto 2 von einer Kreuzung kommt wo ein vorfahrt gewähren schild ist. Also auto 1 hat nicht seitlich sondern gerade aufgefahren aber auto 2 ist vorher ganz kanpp auf die strasse aufgefahren.
4 Antworten
Das wäre eine Einzelfallentscheidung.
Klar, grundsätzlich hätte erstmal Auto 2 dem Auto 1 die Vorfahrt genommen.
Aber: Hat Auto 1 sich denn ans Tempolimit gehalten, oder kam es zu schnell um die Kurve und Auto 2 hatte deshalb keine Chance, es rechtzeitig zu sehen?
Oder hat Auto 1 vielleicht erstmal Lichthupe gegeben und gehupt, statt direkt in die Eisen zu steigen, und damit nicht sein Bestes zur Unfallvermeidung beigetragen?
Dann ist es praktisch, wenn man als Hintermann eine Dashcam hat ;)
Theoretisch ist der, der die Vorfahrt genommen hat schuld.
In der Praxis muss man das aber erstmal beweisen.
Bei einem Auffahrunfall gilt der Anscheinsbeweis. Das heißt, der Aufgefahrene ist erstmal schuld, solange nichts anderes beweisbar ist.
Und der wird nicht zugeben, dass er kurz vor dem aufgefahrenen Auto aus der Zufahrt gefahren ist.
"Vorfahrt gewähren" bedeutet, man darf nur fahren, wenn eine Gefährdung / Schädigung des Vorfahrtberechtigten ausgeschlossen ist.
Wurde dagegen verstoßen, ist derjenige mit dem "Vorfahrt gewähren" schuld. Anderenfalls der "hinten Auffahrende". Letztlich ist aber auch eine Schuldverteilung möglich.
Fazit: In der Regel wird der mit dem "Vorfahrt gewähren" schuld sein, im Einzelfall kann es aber auch anders sein.
Es gibt ein altes Sprichwort: Wenn es hinten bumst, gibt es vorne Geld.
Joa, und wie bei allen Sprichwörtern ist auch dieses bei Weitem nicht auf alle Fälle anwendbar.
Es sollte z.B. auch bekannt sein, dass an einer Ampel am Berg derjenige Schuld ist, der beim Anfahren einen Meter rückwärts rollt und dann den stehenden Hintermann touchiert.
Aber ohne dritte Personen bleibt es ja bei aussage gegen aussage. Da kann man ja alles behaupten