Auffahrunfall, aber der andere hat Vorfahrt genommen?

4 Antworten

Das wäre eine Einzelfallentscheidung.

Klar, grundsätzlich hätte erstmal Auto 2 dem Auto 1 die Vorfahrt genommen.

Aber: Hat Auto 1 sich denn ans Tempolimit gehalten, oder kam es zu schnell um die Kurve und Auto 2 hatte deshalb keine Chance, es rechtzeitig zu sehen?

Oder hat Auto 1 vielleicht erstmal Lichthupe gegeben und gehupt, statt direkt in die Eisen zu steigen, und damit nicht sein Bestes zur Unfallvermeidung beigetragen?


mehrtestobesser 
Fragesteller
 03.02.2024, 11:18

Aber ohne dritte Personen bleibt es ja bei aussage gegen aussage. Da kann man ja alles behaupten

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Theoretisch ist der, der die Vorfahrt genommen hat schuld.

In der Praxis muss man das aber erstmal beweisen.

Bei einem Auffahrunfall gilt der Anscheinsbeweis. Das heißt, der Aufgefahrene ist erstmal schuld, solange nichts anderes beweisbar ist.

Und der wird nicht zugeben, dass er kurz vor dem aufgefahrenen Auto aus der Zufahrt gefahren ist.

"Vorfahrt gewähren" bedeutet, man darf nur fahren, wenn eine Gefährdung / Schädigung des Vorfahrtberechtigten ausgeschlossen ist.

Wurde dagegen verstoßen, ist derjenige mit dem "Vorfahrt gewähren" schuld. Anderenfalls der "hinten Auffahrende". Letztlich ist aber auch eine Schuldverteilung möglich.

Fazit: In der Regel wird der mit dem "Vorfahrt gewähren" schuld sein, im Einzelfall kann es aber auch anders sein.

Es gibt ein altes Sprichwort: Wenn es hinten bumst, gibt es vorne Geld.


RedPanther  03.02.2024, 10:08

Joa, und wie bei allen Sprichwörtern ist auch dieses bei Weitem nicht auf alle Fälle anwendbar.

Es sollte z.B. auch bekannt sein, dass an einer Ampel am Berg derjenige Schuld ist, der beim Anfahren einen Meter rückwärts rollt und dann den stehenden Hintermann touchiert.

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