Muss der Autofahrer mit rüber lassen, wenn er den Kreisverkehr verlässt und ich vom Fahrrad absteige?
Folgende Situation:
Kreisverkehr, der verlassen wird und danach ein Vorfahrt gewähren Schild, da dürfte ja nur für Fahrzeuge gelten und nicht für mich, da ich vom Rad abgestiegen bin.
7 Antworten
Wenn das eine Querungshilfe ist, hat der Fußgänger/Radfahrer dem PKW den Vorrang zu gewähren. Wenn da ein Zebrastreifen ist, hat der Fußgänger Vorrang und der Radfahrer, wenn er schiebt.
Ausfahrende Fahrzeuge aus dem Kreisverkehr haben Fußgänger vorzulassen.
Aber Achtung: Einfahrende Fahrzeuge haben vor den Fußgängern Vorrang.
Liegt daran, dass ausfahrende Fahrzeuge die Vorfahrtsstraße verlassen.
Liegt daran, dass ausfahrende Fahrzeuge die Vorfahrtsstraße verlassen.
Und (vor allem), dass sie vor der betreffenden Stelle abbiegen.
Wenn da kein Radweg ist gilt das Vorfahrt achten Schild nicht für dich, das stimmt.
Da ist ein geteilter fuß und radweg, aber ich bin ja abgestiegen vom fahrrad.
Dann zählst du als Fußgänger und das Schild gilt nicht für dich. Denn das gilt nur für den fließenden Verkehr. Dazu zählst du als Fußgänger nicht.
Abbieger müssen Fußgänger vorbei lassen. Natürlich ist zu warten.
Ausfahrend, JA.
Einfahrend, NEIN
Zebrastreifen, JA, nur wenn Fußgänger
Zebstrafeifen, NEIN, nur wenn Fahrrad
Hallo,
das kommt auf Ausbauzustand und die Beschilderung des Kreisverkehres an.
Bei gut geplanten Kreiseln, werden Fußgängerüberwege (Zebrastreifen), ausgewiesen.
Dazu werden Radschutzstreifen vor dem Kreisel von der Fahrbahn getrennt,
und durch einen, am Kreisel vorbei, als unabhängiger Radweg geführt.
Es wird darüber gestritten, ob diese dann noch Teile des Kreisverkehres sind oder nicht.
Das Ganze muss auch ordentlich ausgeschildert sein.
Fehlt das gänzlich, dann ist ein Radfahrer, in richtiger Fahrtrichtung vorrangig zu behandeln.
Fußgänger haben aber keinen Vorrang.
Also einfahrende Autos und Zweiräder durch lassen, als Fußgänger.
Ein guter Autofahrer lässt beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr, Radfahrer und Fußgänger durch.
Bei der Ausfahrt können sich gefährliche Situationen bilden.
Wenn eben im Kreisel nicht aufmerksam genug gefahren wird.
Hier ist die StVo weniger genau.
In Zweifel auf Vorrang und Vorfahrt verzichten,
und hoffen dass die Kraftfahrzeugführer,
sich an die Verkehrsregeln halten.
Vorsicht ist geboten bei jungen Männern mit Schwung.
Und vor allem bei Kindern und Rentnern.
Da heist es dann lieber 15 Minuten später an kommen,
als ein leben lang, mit einer Schuld herum laufen.
Hansi
Ja, das ist ja klar, weil die ja nicht abbiegen beim einfahren, also das Verkehrzeichen vorrang gewähren hat hier also nur auswirkung auf fahrzeuge wie radfahrer oder e scooter, aber nicht für Fußgänger?