Wer hat bei diese Art Unfall schuld?

4 Antworten

Du darfst dich nicht allein auf das Blinken verlassen. Der Fahrer auf der Vorfahrtstraße kann auch mal versehentlich blinken, ohne wirklich abbiegen zu wollen. Gerade wenn dafür nur ein "Antippen" des Blinkerhebels nötig ist.

Du brauchst mindestens ein weiteres Anzeichen, dass der Vorfahrtberechtigte auch tatsächlich abbiegen will. Also dass er eindeutig zum Abbiegen abbremst, sich einordnet, um die Kurve zieht...

Hier ein Gerichtsurteil (OLG Dresden 2014). Die ersten beiden Absätze zu lesen, reicht.

Du hättest die Hauptschuld.
Die andere Person wohl eine Teilschuld.
Obwohl du im Nachhinein erstmal nachweisen kannst, dass die Person geblinkt hat.

lg

Es gibt mehr als ein Urteil das besagt: wer blinkt, muss auch abbiegen! Bleibt nur die Beweisbarkeit......

RedPanther  02.04.2024, 18:50

Okay, das Urteil hätte ich gerne mal gesehen.

Ich hätte ein Urteil vom OLG Dresden aus 2014 entgegen zu bringen:

Der Wartepflichtige darf nicht blindlings darauf vertrauen, dass der rechts blinkende Vorfahrtsberechtigte auch tatsächlich nach rechts abbiegt, so dass der Wartepflichtige gefahrlos in die Vorfahrtstraße einfahren kann. Vielmehr bedarf es zumindest eines weiteren Anzeichens, das aus Sicht des Wartepflichtigen diesen Schluss zulässt [...].
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Still  03.04.2024, 06:18
@RedPanther

Mit meiner Antwort ist gemeint, dass dem Falschblinker Teilschuld an den Unfällen zugesprochen wird, denn das falsche Blinken verursacht den Unfall mit.

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Ohne Nachweis über sein Blinken wird's schwierig.

Ansonsten könne die je nach Situation eine Mitschuld angelastet werden.