Wer hat bei diese Art Unfall schuld?
Folgendes: Ich will aus einer Kreuzung nach Rechts raus fahren und muss Vorfahrt gewähren, von links kommt ein Auto und blinkt (will anscheinend nach rechts abbiegen in meine Kreuzung), jetzt fahr ich los und er entscheidet sich doch weiter zu fahren und es kommt zu einem Unfall.
Wer hat schuld? Ich persönlich warte immer bis die Person wirklich ihren abbiege vorgang startet oder abgebogen ist, weil ich denke das wenn es zu einem Unfall kommt ich trotzdem schuld bin bzw. Arschkarte habe wenn ich nicht nachweisen kann das er geblinkt hat.
4 Antworten
Du darfst dich nicht allein auf das Blinken verlassen. Der Fahrer auf der Vorfahrtstraße kann auch mal versehentlich blinken, ohne wirklich abbiegen zu wollen. Gerade wenn dafür nur ein "Antippen" des Blinkerhebels nötig ist.
Du brauchst mindestens ein weiteres Anzeichen, dass der Vorfahrtberechtigte auch tatsächlich abbiegen will. Also dass er eindeutig zum Abbiegen abbremst, sich einordnet, um die Kurve zieht...
Hier ein Gerichtsurteil (OLG Dresden 2014). Die ersten beiden Absätze zu lesen, reicht.
Du hättest die Hauptschuld.
Die andere Person wohl eine Teilschuld.
Obwohl du im Nachhinein erstmal nachweisen kannst, dass die Person geblinkt hat.
lg
Es gibt mehr als ein Urteil das besagt: wer blinkt, muss auch abbiegen! Bleibt nur die Beweisbarkeit......
Mit meiner Antwort ist gemeint, dass dem Falschblinker Teilschuld an den Unfällen zugesprochen wird, denn das falsche Blinken verursacht den Unfall mit.
Ohne Nachweis über sein Blinken wird's schwierig.
Ansonsten könne die je nach Situation eine Mitschuld angelastet werden.
Okay, das Urteil hätte ich gerne mal gesehen.
Ich hätte ein Urteil vom OLG Dresden aus 2014 entgegen zu bringen: