Auffahrunfall Schmerzensgeld ja oder nein?
Hallo,
Silvester hatte ich einen Auffahrunfall.
Mir ist jemand mit ca. 80 kmh auf der Landstraße hinten reingefahren. Ich stand und wollte abbiegen, die Schuldfrage ist bereits geklärt.
Mein Auto hat totalschaden, der Gutachter ist bereits aktiv.
Direkt nach dem Unfall bin ich ins Krankenhaus mit dem Krankenwagen gefahren. Ich wurde geröntgt, allerdings alles ohne Befund, zum Glück.
Nun habe ich allerdings Kopf und Nackenschmerzen. Eine Krankmeldung habe ich mir nicht geben lassen, weil ich ohnehin gerade krankgeschrieben bin und noch dazu arbeitslos, das schließt eine Ausfallentschädigung ja aus oder?
Ein recht auf Schmerzensgeld besteht aber dennoch? Werde morgen zu meiner Ärztin gehen und die Schmerzen abklären lassen.
Also, sollte ich einen Anwalt zu Rate ziehen oder kann ich mich auch ohne dem mit der Versicherung des Unfallverursacher auseinandersetzen, lohnt es sich?
MfG
2 Antworten
Musste echt schmunzeln bei deiner ersten Frage ob du das wirklich in deiner aktuellen Arbeitslage ernst meinst. Aber ich beantworte sie dir trotzdem nein.
Wie kannst du dir denn diesen Spaß erlauben als Arbeitsloser?
edit:
Und auf deine zweite frage:
Ja das kannst du am besten per Anwalt.
Ja nun, fragen kost ja nix ;-D
Danke für die Antwort :-)
Die Frage, ob es sich lohnt, ist ja immer sehr subjektiv. Für ein normales Schleudertrauma bekommt man wohl so 500-1500 Euro Schmerzensgeld. Wenn man erfolgreich ist, muss die Gegenseite/Verursacher/Versicherung die Anwaltskosten tragen. Folgende Seite ist dazu informativ :
https://www.advocado.de/ratgeber/schmerzensgeldrecht/unfall/schmerzensgeld-hws.html
https://www.schmerzensgeld-spezialisten.de/unfallrecht/verkehrsunfallrecht/
oder auch:
Aber man bräuchte schon einen vernünftigen Arztbericht der die Verletzung nachweist.