Jemand ist in mich reingefahren und bestreitet es, was tun?

4 Antworten

Wer die Spur gewechselt hat, lässt sich wohl nicht mehr feststellen. Aber am Deinem Spiegelkratzer sieht man doch auch ohne Gutachter, wer das andere Auto berührt hat. Ihr seid beide in gleicher Richtung gefahren. Wenn sie Dich berührt hat, ist der Kratzer an der Spiegelseite. Ist er auf der Vorderseite, hast Du sie berührt, denn sie ist ja nicht rückwärts gefahren. Ein Gutachter könnte das eindeutig klären, auch an der Art der Schleifspuren.

Entweder es passiert nichts, dann bleibst Du auf den eigenen Kosten sitzen. Bist Du sicher, dass es so war, wie geschildert, dann melde es ihrer Versicherung und stelle Ansprüche. Parallel informierst Du deine Versicherung. Lass Dir vom Makler oder Versicherungsvertreter helfen. Falls es ein "Internetvertrag" ist kannst Du jetzt praxisnah den Wert von ein paar Euro Einsparung abschätzen.

Bist Du Schuld und sie meldet es, dann reguliert Deine KFZ-Haftpflichtversicherung ihren Schaden und Dein Vertrag wird hochgestuft. Es sei denn, Du hast einen Rabattschutz oder Rabattretter. Für deinen Schaden kommst Du selbst auf. Die Teilkasko reguliert nur Diebstahlschäden und bestimmte andere Schäden, die nicht auf Verkehrsunfälle zurück gehen, außer Wildschäden. So z.B. Hagelschäden, Hochwasser, Erdrutsch, Kabelbrände, Glasbruch, Marderbiss usw.

Wird die Schuld geteilt, übernimmt wiederum Deine KFZ-Haftpflichtversicherung Deinen Schuldanteil an ihrem Schaden und sie muss über ihre Versicherung ihren Schuldanteil an deinem Schaden übernehmen. Den Rest zahlst Du selbst.

Ausage gegen Aussage, kein Zeugen. Ergebnis: 50 zu 50. Jeder Versicherer zahlt 50% des anderen Schaden. Da kann auch die Rechtsanwältin nichts machen.

.... Deinen Berater/Makler einbinden, wieso lässt der Dich hängen?

Deinen Schaden bei Ihrer Versicherung anmelden und es werden wohl mangels Zeugen 50/50 geteilt.

Rückstufung nur dann für Dich, wenn Du gegen den Rat Deines Beraters/Maklers auf den Rabattschutz verzichtet hast.

Kommt es heftig, dann möge er einen neuen VN suchen, Papi, Mami, oder wen auch immer, ab 01.01.. Halter kannst Du ja bleiben.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung