Unverschuldeter Autonfall - Wie geht es weiter?

6 Antworten

Hi, ob das wirklich unverschuldet ist, da bin ich mir nicht so sicher. Ihr seid beide rückwärts gefahren, dann hats geknallt - hört sich eher nach 50/ 50 an.

Ja, melde den schaden deiner Versicherung, dann wirst Du erfahren, wie es ausgeht.

Noch dazu kommt, dass das Auto an der Stelle, wo das andere Auto mein Auto getroffen hat, vor dem Unfall schon etwas lädiert war. Ich weiß jetzt nicht, wie viel Schaden am Auto durch den Unfall "dazu gekommen" ist

Dann wird von der Summe, die Du bekommst auf jeden Fall was abgezogen.

Eckengucker  17.09.2022, 23:01

ich möchte sogar noch weiter gehen wie 50/50. Klar wird es bei Rechtsstreitigkeiten der Versicherungen letztlich auf eine Prozentzahl hinauslaufen, aber hier kommt vor allem hinzu:

Wer anfährt hat dem fließenden Verkehr Vorrang/Vorfahrt zu gewähren. Das Anfahren muss in deutlicher Weise und rechtzeitig, üblich ist der Blinker, angezeigt werden. Wenn die Frau einparken wollte befand sie sich im fließenden Verkehr, sie darf rückwärts einparken und muss nicht damit rechnen, dass ihr Vorrang durch ein anfahrendes Fahrzeug genommen wird.

Hier ein Aufsatz darüber.

https://www.deubner-recht.de/news/verkehrsrecht/details/artikel/10-stvo-einfahren-und-anfahren-im-strassenverkehr.html

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ich wollte gestern gerade mein Auto starten und rückwärts aus dem Parkplatz fahren

Warst du schon am Fahren oder nicht? Wenn du noch standst ist die Schuldfrage klar. Ansonsten kann das hier auf Haftung 50:50 rauslaufen.

Als erstes meldest du ihrer Versicherung den Schaden.

Hier muss dann wohl auch ein Gutachter ran um den Schaden zu beziffern. Fahr in deine Werkstatt, die haben meist Gutachter an der Hand.

Wenn die Haftung unklar ist und sich andeutet, dass die andere auch von dir Geld will, solltest du den Schaden umgehend auch deiner eigenen Versicherung melden. Hier wäre dann auch das Problem, dass du anteilig auf Gutachterkosten sitzen bleibst.

Ich täte zu meinem Lackierer fahren und fragen was er noch retten kann, bzgl. des Vorschadens, denn doppelt kassieren funktioniert bei Versicherungen nicht.

Mit Gutachterkosten wäre ich zurückhaltend, denn die müssen nicht immer bezahlt werden, bei Mitschuld schon gar nicht in voller Höhe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Freu dich - bei Parkplatzunfällen wird gewöhnlich der Schaden immer geteilt, weil hier die Schuldfrage nie eindeutig geklärt werden kann, vor allem, wenn beide rückwärts gefahren sind.

Auf jeden Fall der Versicherung melden, egal wer hier Schuld hat und wer nicht.