Fiktiv abgerechnet, später doch reparieren mit tatsächlichen Kosten?
Hallo Zusammen,
folgendes Ereignis:
ich bin in einem unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt und wir haben mit der Versicherung fiktiv abgerechnet (ca. 40.000€). Da das Auto finanziert ist, ist es möglich dass ich von der Bank keine freigabeerklärung erhalte.
Ist es möglich, auch wenn ich mit der Versicherung schon fiktiv abgerechnet habe die Abrechnung zurückzuzahlen und es dann nach den tatsächlichen Kosten abzurechnen? Die Reparaturkosten werden vermutlich die fiktive Abrechnung um 5-7k übersteigen.
2 Antworten
Wenn abgerechnet wurde, gibt's kein Zurück mehr. Der Fall ist für die Versicherung abgeschlossen.
Wenn die Erklärung unterschrieben wurde gibt es nur die vereinbarte Summe. Der Zug ist abgefahren.