Schuldfrage bei Unfall im Parkvorgang, wer hat Schuld?
Folgende Situation im Strassenverkehr:
Einspurige Straße in einer 50er Zone (Verkehr in beide Richtungen).
Person A setzt rechtzeitig den Blinker und platziert sich vor einem freien Parkplatz seitlich um dort Rückwärts einzuparken.
Das Auto hinter Person A hält aber nicht an um ihn einparken zu lassen, sondern überholt hastig über den Gegemverkehr um an Person A vorbei zu fahren.
Person A hat aber schon zum Rückwärts-einparken angesetzt und schert dementsprechend mit seiner linken Front aus (auf die Seite der anderen Fahrbahn).
Das Auto welches den Parkvorgang nicht abwarten wollte kracht nun in Person A links vorne rein.
Wer hat hier Schuld ?
Person A, weil er erst die Autos hinter sich vorbei lassen muss ?
Oder das überholende Auto (Person B), das eigentlich den Parkvorgang hätte abearten müssen ?
Danke im voraus.
5 Antworten
Würde sagen a 70-80% und b 20-30% da beim „ überholen „ soviel Abstand gehalten werden muss das es zu keiner Kollision kommen kann
Eindeutig Person A, sie hat mindestens die Hauptschuld. Person B allenfalls mit großem Fragezeichen eine geringe Teilschuld.
Könnte mir vorstellen dass es auf eine 50:50 Schuld rausläuft.
Dashcam-Videos wären natürlich von Vorteil.
Vermutlich beide! Gerade bei Rückwärts ist größere Vorsicht geboten.
Deshalb für A mehr Schuld.
Person B, hast hoffentlich die Polizei gerufen !
Ja, auf jeden Fall. Man kann jetzt darüber diskutieren, ob B grundsätzlich eine geringere Teilschuld bekommt, weil er rücksichtslos und unvorsichtig gefahren ist und der Situation die Gefahr hätte entnehmen können und müssen, aber primär ist der Auslöser für die Situation, dass Personal rückwärts fährt und damit höchste Vorsicht an den Tag legen muss und dass gleichzeitig das Auto von Person A in den Gegenverkehr beziehungsweise überhaupt eine andere Spur beim einlenken ausschert. Das sind beides zwei Aspekte, für die Person A hihe Sorgfalt und Vorsicht tragen muss und wenn etwas passiert, ist die Schuld erst mal bei Person A, da gibt es gar keine Diskussion. Dass Person B überholt, ist im übrigen auch völlig legitim, nicht derjenige, der zurücksetzt, hat den Vorrang. Alleine B hätte möglicherweise zusätzlich mehr Vorsicht walten lassen müssen.
Dann lege dich nie mit einem Müllwagen an, ( der Richter fragte haben sie den Wagen gesehen(ja),hatte er Blinker und Rückleuchten an(ja), was haben sie gedacht(er will einparken), haben sie einen Fs. (ja), dann wissen sie auch das das Fahrzeug ausscheert(ja), warum sind sie dann vorbeigefahren(ich hatte es eilig), schon mal etwas von gegenseitiger Rücksichtnahme gehöhrt(ja)! Gesamtschaden ging zu lasten von B!
Ich wäre auch nicht derjenige, der überholt, ich bin da eher defensiv. Aber nach den geltenden Verkehrsregeln trägt primär erst mal derjenige die Schuld, der rückwärts fährt und dessen Fahrzeug ausschert beim Einlenken. Rückwärtsfahren und Ausscheren auf eine andere Spur sind die Schlagworte, die hier ausschlaggebend sind. Ergänzend kannst du dann noch für den anderen Fahrer mehr Rücksichtnahme/größere Vorsicht bei unklarer Verkehrsdituation mit reinnehmen, das dürfte aber insgesamt weniger ausschlaggebend sein.Da gibt es gar keine Diskussion. Über deinen Standpunkt kann man dann sicherlich für den Überholer eine (geringere) Teilschuld kreieren, das war's dann aber auch schon. Denn du setzt ja für B voraus, dass er davon ausgehen muss, dass das rückwärtsfahrende ausscherendr Fahrzeug nicht seiner Pflicht zu größeren Vorsicht gerecht wird.
Na gut, bleibt ergo bei der alten Regel, wer auffährt hat immer Schuld usw., ich brauch auch mal ein neues Auto! :)
Derjenige, der auf der Straße anhält, rückwärts einparkt und dessen Fahrzeug dadurch aus seiner Spur in eine andere kommt, hat allermindestens die Hauptschuld bei diesem Vorgang.