Natürlich gibt es Tarife für Mollige, vor Allem wenn Du keine Vorerkrankungen hast.

Maximal musst Du mit Zuschlägen rechnen. Die Prämie richtet sich nach dem Alter und Geschlecht. Körpergröße und Gewicht müssen angegeben werden. Falls Du nur eine Zusatzversicherung für das Krankenhaus benötigst ( nicht für ambulante Leistungen und Zahnbehandlung/Zahnersatz ), nenne ich Dir mal ein Beispiel.

Eine 30-jährige Frau mit einer Größe von 1,70 m und 100 Kg Gewicht bezahlt für den Baustein 1- oder 2-Bettzimmer mit Chefarztbehandlung ab 16,50 € monatlich und für den Baustein nur 1-Bettzimmer und Chefarztbehandlung ab 21,50 € monatlich.

Mögliche Zuschläge kann man vor Abschluss bei den Versicherungen über einen Makler datenneutral prüfen lassen.

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Bei einer privaten Unfallversicherung gibt es keine "normale" Beitragserhöhung.

In diesem Fall wäre eine außerordentliche Kündigung möglich, weil eine solche Beitragserhöhung schriftlich angekündigt und Du Deine Zustimmung geben musst. Dies kann auch stillschweigend passieren, wenn Du nicht widersprichst. Wahrscheinlich ist Deine Berufseinstufung umgestellt worden, weil sie nicht richtig oder genau angegeben war. Oder Du hast eine Gefahrenerhöhung ( Kampfsport, Fallschirmspringen, Rennveranstaltungen o.ä. ) nachgemeldet. Wenn Du es nicht weißt, dann rufe einfach an und frage nach dem Grund der Erhöhung.

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Jemand ist in mich reingefahren und bestreitet es, was tun?

Und zwar ist heute jemand in mich reingefahren. Wir sind beide nach links abgebogen, ich war im mittleren Streifen und sie ist auf meine Spur gekommen. An meinem Auto habe ich (erstmal)  keinen Schaden gesehen, an ihrem Auto war Schmutz (konnte ich mit meiner Hand wegwischen). So, sie sagte aber, dass sie nicht in mich reingefahren ist, sondern ich in sie. Wir haben unsere Personalien ausgetauscht, ich habe Bilder von meinem und von ihrem Auto gemacht, und sie meinte, dass sie zur Werkstatt gehen wird. Wenn was sein wird, wird sie zur Versicherung gehen. Aber ich weiß ja nichtmal, was ihr bzw. ob ihr Auto vorher schon einen Schaden hatte oder ob ihr jetzt  auf dem Weg zur Werkstatt noch ein Unfall passiert usw. Nicht dass sie mir was anhängt?! So, jetzt bin ich zu Hause und sehe, dass ich eine Delle habe! Ich habe bei der Polizei angerufen und die meinten, ich soll  bei meiner Versicherung anrufen. Was soll ich jetzt machen? Kann sie mir was anhängen?! Ich habe auch nur eine Teilkasskoversicherung, habe keine Lust, dass ich jetzt zu unrecht irgendwas zahlen muss, oder dass meine Versicherung noch teurer wird (ich bin Student und habe echt nicht so viel Geld). Sie hat meine Nummer, sie wollte mir aber nicht ihre Nummer geben. Sie wollte auch schnell von der Unfallstelle wegfahren. Jetzt wo ich zu Hause bin, habe ich gesehen, dass ich einen Kratzer an meinem Außenspiegel habe (beim Berühren ist mein Spiegel eingeklappt) und vorne habe ich neben den Reifen eine Delle bzw. eine Beule! Die habe ich an der Unfallstelle erstmal gar nicht gesehen. Und jetzt das Beste.. Ich habe sie gegooglet und herausgefunden, dass sie Rechtsanwältin ist. Sie wird bestimmt wissen, was sie tun muss, damit die Schuld auf mich fällt, obwohl SIE in mich reingefahren ist. Was soll ich jetzt tun? Was kann sie tun? Kann sie was tun? 

Danke für eure Antworten

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Wer die Spur gewechselt hat, lässt sich wohl nicht mehr feststellen. Aber am Deinem Spiegelkratzer sieht man doch auch ohne Gutachter, wer das andere Auto berührt hat. Ihr seid beide in gleicher Richtung gefahren. Wenn sie Dich berührt hat, ist der Kratzer an der Spiegelseite. Ist er auf der Vorderseite, hast Du sie berührt, denn sie ist ja nicht rückwärts gefahren. Ein Gutachter könnte das eindeutig klären, auch an der Art der Schleifspuren.

Entweder es passiert nichts, dann bleibst Du auf den eigenen Kosten sitzen. Bist Du sicher, dass es so war, wie geschildert, dann melde es ihrer Versicherung und stelle Ansprüche. Parallel informierst Du deine Versicherung. Lass Dir vom Makler oder Versicherungsvertreter helfen. Falls es ein "Internetvertrag" ist kannst Du jetzt praxisnah den Wert von ein paar Euro Einsparung abschätzen.

Bist Du Schuld und sie meldet es, dann reguliert Deine KFZ-Haftpflichtversicherung ihren Schaden und Dein Vertrag wird hochgestuft. Es sei denn, Du hast einen Rabattschutz oder Rabattretter. Für deinen Schaden kommst Du selbst auf. Die Teilkasko reguliert nur Diebstahlschäden und bestimmte andere Schäden, die nicht auf Verkehrsunfälle zurück gehen, außer Wildschäden. So z.B. Hagelschäden, Hochwasser, Erdrutsch, Kabelbrände, Glasbruch, Marderbiss usw.

Wird die Schuld geteilt, übernimmt wiederum Deine KFZ-Haftpflichtversicherung Deinen Schuldanteil an ihrem Schaden und sie muss über ihre Versicherung ihren Schuldanteil an deinem Schaden übernehmen. Den Rest zahlst Du selbst.

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Für Schäden und Unfälle ohne Dein Verschulden oder einer Ursache, die von Deiner Räumlichkeit ausgeht, müssen die Eltern sich um entsprechende Versicherungen kümmern. Also - deren Krankenversicherung reguliert krankheitsbedingte Schäden wie die Folgen der Ohnmacht. Eine private Unfallversicherung leistet darüberhinaus nach Unfallschäden, die dauerhafte Beeinträchtigungen nach sich ziehen. Die private Haftpflichtversicherung ersetzt Dir zugefügte Schäden durch die Kinder, es sei denn, diese sind nicht haftbar. Das ist generell bei Kindern bis 7 Jahre der Fall und meistens auch bei Kindern bis 12 Jahren. Es sei denn, sie konnten das Risiko vor einem Schaden selbst erkennen.

Für Schäden, die in Deiner Verantwortung liegen, leistet eine gute private Haftpflichtversicherung, die ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeiten mit absichert. Sollte diese Tätigkeit Dein Hauptberuf sein, kannst Du eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Die kostet bei monatlichen Einnahmen von 1.000 € etwas über 200 € jährlich.

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Eine kapitalbildende Lebensversicherung extra für eine Finanzierung abzuschließen ist nicht sinnvoll. Sie bindet Kapital für eine sehr schlechte Rendite. Für eine Finanzierung benötigst Du etwas Eigenkapital ( auch abhängig von Deiner Einkommenssituation ) und die Bank verlangt möglicherweise eine Todesfallabsicherung in Kredithöhe. Dafür gibt es kostengünstige Risikolebensversicherungen, die kein weiteres Kapital binden. Die Kosten für dieses Risiko sind in gleicher Höhe in der kapitalbildenden Lebensversicherung enthalten. Nur, dass dort im Todesfall Dein selbst angespartes Kapital mit weg ist, weil es Bestandteil des Todesfallschutzes ist. Spar es unabhängig an, setze es in die Finanzierung mit ein, oder "verpfände" es der Bank als Sicherheit. Eine kapitalbildende Lebensversicherung kostet ca. ( altersabhängig ) das 5-6-fache einer Risikoversicherung mit gleichem Todesfallschutz. Stell Dir vor, Du hast während der Finanzierung mal Finanzprobleme und kannst die Lebensversicherung nicht mehr bezahlen, um wenigstens die Kreditrate aufzubringen. Entweder bekommst Du bei Abtretung dieser Versicherung mit der Bank Probleme, oder Du kannst den Todesfallschutz, im schlimmsten Fall auch die Kapitalansparung, für die Kreditablösung bei Fälligkeit nicht mehr halten. Dann war es das. Die kapitalbildende Lebensversicherung kannst Du im Notfall nicht auftrennen nach Todesfallschutz und Kapital. Das gilt auch für andere eingeschlossene Zusatzversicherungen, wie z.B. Berufsunfähigkeit. Immer Alles für sich getrennt machen. Dann kann man im Notfall auch mal eine einzelne Komponente aussetzen oder stilllegen.

Bei den jetzigen niedrigen Zinsen nicht das Geld in schlechte Anlagen binden, sondern zur Tilgung verwenden. Auch hier mit Bedacht handeln. Nicht die höchstmögliche Tilgung ansetzen, sondern einen Sicherheitspuffer für Notfälle lassen. Lieber die Möglichkeit von Sondertilgungen einräumen lassen ( machen dann aber leider auch Wenige davon Gebrauch ). Etliche Banken räumen während der Zinsbindung auch die Möglichkeit von 2-3 Tilgungswechseln der Höhe nach ein. Ist m.E. noch zweckmäßiger als Sondertilgungen. Es sei denn, man setzt für diese Sondertilgungen regelmäßiges kommendes Geld ein, z.B. Baukindergeld.

Geh zu einem Immobiliendarlehensvermittler oder -berater. Es gibt Computerprogramme, die Baukonditionen von Hunderten Banken vergleichen. Das kannst Du allein überhaupt nicht erfragen.

Zudem kann Dir dort eine Finanzierung nach Deinen Wünschen und Deiner konkreten Finanzsituation passgenau erstellt werden. Bisher habe ich noch nie erlebt, dass eine Bank einen Kredit z.B. in 2 Margen aufsplittet, um der persönlichen Situation Rechnung zu tragen. Die machen das höchstens, um "Förderkredite" mit hinein zu nehmen und so ihr eigenes Risiko etwas zu minimieren. Diese "Förderkredite" sind in der jetzigen Finanzsituation meist nicht besser, als "normale" Darlehen.

Nimm ein "normales" Immobiliendarlehen" auf, evtl. auch aufgeteilt in 2 einzelne Darlehen mit verschiedenen Zinsbindungsfristen, wenn aus anderen Quellen vorzeitig Kapital frei wird, um ein Darlehen abzulösen. Vorhandene Ansparungen in Lebensversicherungen, Bausparverträgen und sonstigen Sparverträgen können eingesetzt werden. Schließe aber nichts extra dafür ab.

Auch Bankmitarbeiter erhalten Provisionen für solche Verträge und haben für solche Abschlüsse meist auch Vorgaben ihrer Bank. Ich habe es einmal erlebt ( vor Jahren ), dass ein Bankmitarbeiter einen Kunden "genötigt" hat, hohe Kapitallebensversicherungen abzuschließen mit dem Argument, dass er sonst keinen Kredit erhält.

4 Wochen später wurde von der gleichen Bank der Darlehensantrag abgelehnt mit der Begründung, dass sein verbleibendes Einkommen für die Darlehenstilgung nicht ausreicht.

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Die BaufiProtect ist keine Sachversicherung (Gebäude, Bauherrenhaftpflicht und -Leistungsversicherung ). Sie sichert persönliche Risiken ab, also Todesfallschutz, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit/Aufgabe der Selbstständigkeit. Es gibt 2 Varianten, also eine abgespeckte Version und der Premiumschutz, welcher auch Sofortleistungen bis 20.000 € bei Unfällen und schweren Erkrankungen ( Krebs Herzinfarkt, Schlaganfall usw. ) beinhaltet. Laut AGB wird die Versicherung als Einmalbeitrag abgeschlossen und mit finanziert. Die Mitfinanzierung könnte man umgehen, wenn man sich mit der Versicherung persönlich in Verbindung setzt und dort abschließt. Dann kann man auch Monatsraten vereinbaren.

Daran hat die Bank allerdings kein Interesse. Für die Versicherung erhält der Bankberater oder Vermittler exakt 10% der Beitragssumme an Provision. Weiterhin erhöht sich der "Beleihungsauslauf" des Objektes, weil die Beitragssumme ja objektmäßig nicht abgesichert ist und man mit ihr prozentual mehr unbesicherten Kredit aufnimmt. Also 250.000 € Objektwert bei 50.000 € Eigenkapital = 200.000 € Kredit ( entspricht 80% Beleihungsauslauf ). Bei Mitfinanzierung hat man dann 210.000 € Kredit. Im Verhältnis zum Objektwert von 250.000 € sind dies dann 84% Beleihungsauslauf. Je nach Bank erhöht dies den Zins bei über 80% zwischen 0,03% je Prozent bis 0,1% je Prozent über 80. Der Zins könnte also 0,4% höher sein - und das über die gesamte Laufzeit. Bei 210.000 € Kredit und 30 Jahre Laufzeit wären dies über 12.000 € Mehrkosten. Dies passiert übrigens auch, wenn man andere Nebenkosten wie Projekt, Makler, Notar und Grunderwerbssteuer mit finanzieren will - sofern die Bank dort mitmacht.

Weiter zur Versicherung. Sehr gut und empfehlenswert wäre die Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit. Absolutes "No go" ist dagegen die Risikolebensversicherung. Da diese Versicherung als Paket eine Art Gruppenversicherung ist, wird eine sehr eingeschränkte Gesundheitsprüfung durchgeführt. Dies lässt sich die Versicherung teuer bezahlen. Raucher bezahlen dort das 9-fache der Prämie wie am offenen Versicherungsmarkt - Finger weg und selbst absichern. Beim Risiko Arbeitsunfähigkeit mit aktuellen Berufsunfähigkeitsangeboten vergleichen. Leistungsstarke Premiumtarife sichern heute gegen geringen Mehrbeitrag sowohl Pflegebedürftigkeit als Rente bis zum Tod mit ab, aber auch das Risiko Arbeitsunfähigkeit, wenn diese voraussichtlich 6 Monate beträgt. Geht sie länger, wird entweder die BU-Rente auf Grund der Arbeitsunfähigkeit, oder dann eben wegen Berufsunfähigkeit gezahlt. Die Baufiprotect ist m.E. bei Berufen zu empfehlen, die wegen des hohen Risikos eine extrem hohe Beitragsprämie haben. Muss man eben vorher vergleichen. Jeder Versicherungsmakler hat dazu Rechenmodule, die alle am Markt gängigen Versicherungsangebote umfassen.

Dies gilt übrigens auch für Baufinanzierungen, wo m.E. die Spardabank ihre sehr gute Position in den letzten Jahren verloren hat. Da die Spardabank nach Regionen aufgestellt ist, die etwas den Bundesländern angepasst sind, gibt es da natürlich auch große Unterschiede. Alle neuen Bundesländer sind z.B. in der Spardabank Berlin e.G. erfasst.

Ich arbeite als Versicherungs- und Finanzmakler mit Genehmigung als Immobiliendarlehensvermittler nach § 34i GeWO und konnte hoffentlich etwas helfen.

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Wenn man hier manche Antworten liest, zieht es Einem die Schuhe aus. Da will z.B. Einer aus Erfahrung wissen, dass die Hausratversicherung zuständig ist. Die Hausratversicherung versichert gegen Einbruchsdiebstahl, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, evtl. noch gegen Elementarschäden. Selbst, wenn durch das Loch im Waschbecken Leitungswasser austreten und Schaden anrichten würde, müsste grundsätzlich der Verursacher haften.

Zuständig ist hier ausschließlich die Private Haftpflichtversicherung. Diese beinhaltet Mietsachschäden als Baustein. Eine gute Private Haftpflichtversicherung beinhaltet auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, die hier aber nicht gegeben wäre.

Der Vermieter muss lediglich Instandhaltungen und Schäden durch Abnutzung bezahlen. Wenn Du dein Auto verborgst und Dein Kumpel macht es durch Ungeschicklichkeit kaputt, wirst Du es auch nicht selbst bezahlen nach dem Motto -"es ist ja Dein Auto".

Melden und Zeitwert bezahlen.

Das Alles lässt sich durch eine Private Haftpflichtversicherung umgehen. Kostet für Single weniger als 5€ monatlich, für Familien max. 8€ - ohne Selbstbeteiligung. Die Versicherung regelt alles mit dem Vermieter, zahlt und wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab.

Im Übrigen ist die Beratung bei Schäden für mich als Versicherungsmakler die wichtigste Tätigkeit. Falsch gemeldet kann auch zum Leistungsausschluss führen. Das Alles kriegst Du bei Deinem Versicherungsmenschen für die 5 € inklusive, er nimmt Dir sogar die Meldung ab.

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Wie lange muss ich auf Autoreparatur warten?

Hallo. Seit 2 Monaten habe ich einen Neuwagen. Vollkasko versichert mit Werkstattbindung (leider ;-( ) nun habe ich seit einer Woche einen Vandalismusschaden (zerkratze Fahrertür, abgebrochener linker Außenspiegel notdürftig mit Klebeband befestigt, defekte Zentralverriegelung, defekte Alarmanlage). Wie auch immer die das gemacht haben alles kaputt zu bekommen. Versuchter Diebstahl (Teilkasko) wurde von der Versicherung schon abgelehnt.

Werkstatt wurde von der Versicherung zugeteilt, die haben den Kostenvoranschlag der Versicherung geschickt. Gutachter hat sich das Auto auch schon angesehen. Strafanzeige wurde auch bei der Polizei erstattet. Alle notwendigen Infos hat die Versicherung zur Regulierung.

Nun muss ich aber warten, dass die Werkstatt einen Termin frei hat. Das kann dauern. Die erste Werkstatt hat den Auftrag schon abgelehnt und die zweite lässt uns nun schmoren und warten.

Nun meine Frage: was kann ich tun, damit mein Auto wieder Instand gesetzt wird? Gibt es Wartezeiten bei der Werkstattbindung, die ich hinnehmen muss? Habe ich beim oben genannten schaden irgendein Recht, dass es vielleicht schneller geht und ich nicht wochenlang auf einen Termin warten muss?

Zu einer anderen werkstatt zu gehen, würde bedeuten, dass ich 20% der Kosten + SB selbst tragen muss. Und das ist bei einem kostenvoranschlag von mindestens 3200 Euro einfach zu viel ubd kommt damit nicht in Frage.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

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An den Vermittler wenden ist erst mal immer richtig. Dann in die Versicherungsbedingungen schauen, oder gleich bei der Versicherung nachfragen. Bei Tarifen mit Werkstattbindung ist meist ein Mietwagen bis Ende der Reparatur vereinbart. Natürlich muss man erst die Werkstatt haben. Um dieses Problem soll sich der Vermittler kümmern.

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Hallo,

ich will hier Niemandem persönlich zu Nahe treten, aber was hier an falschen, laienhaften Antworten kommt, eher sind es ja Vermutungen, kann doch nicht durchgehen. Lieber schweigen, als vage vermuten. Eine falsche Antwort ist doch eher noch schädigend für den Fragesteller, wenn er dann danach verfährt.

Also - Entweder hast Du selbst fahrlässig den Schaden herbeigeführt, oder es war ein Materialfehler. Bei Letzterem müsste der Vermieter die Reparatur selbst tragen. Als Anspruchsteller muss er juristisch und versicherungstechnisch nachweisen, dass der Beschuldigte ( Du ) den Schaden verursacht hat. Allein dies dürfte ihm schon schwer fallen. Seine Gebäudeversicherung trägt den Schaden natürlich nicht, ich kenne auch keinen Vermieter, der für seine Wohnungen eine Glasversicherung hat.

Versicherungstechnisch kommt hier erst einmal ausschließlich die Private Haftpflichtversicherung in Frage. Eine Glasversicherung würde nur gehen, wenn keine Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Bei einer Schadenmeldung wird als Erstes gefragt, ob eine PHV vorhanden ist und dann an diese verwiesen. 

Da Du selbst eine eigene PHV ist, ist natürlich diese zuständig. Haftbar ist immer der Schadenverursacher, niemals der unbeteiligte Mieter. Wäre genauso, wenn Du diesen Schaden bei einem Freund in dessen Wohnung verursachst. Bei einem KFZ-Unfall wird auch immer der Fahrer herangezogen, nicht der Autobesitzer.

Melde es einfach Deiner PHV und schildere den Schaden, wie Du ihn hier beschrieben hast. Deine Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden, wenn Du haftbar bist, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab. In dem Fall würde sie auch für Dich vor Gericht ziehen und die Kosten tragen. Diese Abwehrkomponente wird viel zu oft vergessen. Für Dich es es quasi das Rundum-Sorglos- Paket. Quäl Dich künftig nicht mit der Frage, wer nun wirklich haftbar ist. Melde es und dann ist es erledigt. Das ist dann noch der qualitative Unterschied zu allen anderen, in Frage kommenden Versicherungen.

Manchmal leistet die Versicherung auch kulanterweise " ohne Anerkenntnis einer Rechtsschuld ". Sie zahlen also ohne weitere Prüfung. Meist dann, wenn ihre Eigenkosten zur Aufklärung und Abwehr höher sind, als der Schaden. Dir kann es egal sein. Entweder bekommt Dein Vermieter sein Geld, oder er geht leer aus und muss es selbst bezahlen. Im letzteren Fall zieht Deine Versicherung alle evtl. Rechtsstreitigkeiten für Dich durch. Sollte sie gerichtlich verlieren, ersetzt sie eben doch noch den Schaden und kommt für alle Gerichts- und Anwaltskosten auf. Gewinnt die Versicherung, war es das.

Ein bisschen Werbung meine meine Berufssparte der Versicherungsmakler sei mir noch gegönnt ( trifft natürlich auch für gebundene Versicherungsvermittler zu ). Genau solche Schadensfälle sind die wichtigsten Aufgaben eines Maklers. Er ist für seine Kunden da und muss loyal beraten. Die Folgeprovision für jeden gezahlten Beitrag ist genau dafür da. Der Kunde schließt doch eine Versicherung nicht ausschließlich für das gute Gefühl ab, sondern erwartet in eben solchen Fällen Hilfe. Du hättest Dich sofort an Deinen "Versicherungsmenschen" wenden sollen. Im Falle einer selbstständig abgeschlossen Versicherung übers Internet ( unabhängig von den fachlichen Lücken zur Entscheidungsfindung, welche Gesellschaft alle eigenen Anforderungen erfüllt ), ist genau dies der Unterschied zwischen Preis und Leistung.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

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Eine Beitragsbefreiung ist immer dauerhaft, es sei, Du kündigst später selbst. Wahrscheinlich hast Du 2006 einen Antrag auf Beitragsaussetzung gestellt, praktisch also um eine Zahlungspause gebeten. Das geht maximal 2Jahre. Danach musst Du alle Beiträge nachzahlen ( was kaum Jemand kann ), oder Du verrechnest es mit dem Guthaben bzw. verringerst die Versicherungssumme. Diese Möglichkeit wird immer zuerst von den Versicherungsvertretern angeboten. Dein Vertrag war sicher noch in der Stornohaftung. Daher muss der Vertreter anteilig seine Provision zurück zahlen, wenn Du kündigst oder beitragsfrei stellst. Bei Zahlungspause greift die Haftung erst nach deren Ende. Du könntest ja auch Alles nachzahlen - und wenn nicht, hat der Vertreter erst mal 2 Jahre Zeit gewonnen. Denk mal nach, wie es damals war. Hat der Vertreter was ausgefüllt und Dich unterschreiben lassen, oder hat die Versicherung Dir ein Formular zugeschickt, dann ist alles klar. Eine Beitragsbefreiung, wie Du sie wolltest, ist immer formlos möglich.

Vielleicht will sich aber auch die Versicherung eines alten, unlukrativen Vertrages nach Ablauf der damaligen Mindestvertragslaufzeit von 12 Jahren entledigen. Teile Ihnen einfach formlos mit, dass Du die beitragsfreie Fortführung des Vertrages wünschst. Unabhängig davon rate ich Dir, bei der Versicherung anzurufen und den Sachverhalt erklären zu lassen. Der Innendienst hat die besseren Fachleute, als die Vertreter, in der Regel jedenfalls. Bestimmt kärt sich da schon Alles, ansonsten formloses Schreiben.

Kleiner Tip ausserhalb der Frage - Du kannst nach Volljährigkeit den Vertrag an Deine Tochter als Versicherungsnehmerin übertragen lassen. Dann soll sie doch entscheiden, was damit wird, und Du bist allen Entscheidungsärger los. Steuer fällt bei solchen geringen Beträgen nicht an. Das macht man nur dann nicht, wenn das Kind nicht vor der Rente auf das Geld zugreifen soll. Du sollst mal sehen, wie schnell ein 18-jähriger den Sparvertrag für Auto und Führerschein auflöst.

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Natürlich bist Du erst einmal schuld, weil man ohne Streckeneinsicht nicht "blind" hinter einem anderen Auto überholend hinterher fahren kann. Stell Dir mal vor, das machen 10 Autos hintereinander gleichzeitig. Jeder vertraut dem Vorherfahrenden. Die müssten dann alle bei Gegenverkehr wieder gleichzeitig einschwenken - ohne die Anderen zu behindern. Geht nicht.

Natürlich könntest Du mit einem Anwalt der Dame im Smart eine gewisse Mitschuld vorwerfen. Evtl. abgelenkt wegen der verbotenerweise benutzten Kopfhörer, zumindest aber auch wegen mangelnder Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme. Denn sie hätte im Fall eines geplanten Überholmanövers erst recht nicht den Gegenverkehr einsehen können - wie Du auch nicht. Dass sie Dir aus Frust die Tür zumachte, weil Du nach ihrem Verständnis nicht die Überholreihenfolge eingehalten hast, kannst Du nicht beweisen.

Fakt ist also, dass die Dame maximal eine Mitschuld mit einer kleinen Prozentzahl erhalten würde. Für Dich ändert das überhaupt nichts, wenn Du z.B. beide Schäden mit 80% bezahlen müsstest. Wäre immer ein Versicherungsschaden und zieht eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse nach sich - es sei denn , Du hast einen sogenannten Rabattschutz in Deiner Versicherung.

Die Dame müsste dann z.B. die 20 % übernehmen, entweder persönlich, oder auch über ihre Versicherung. Dann freut sich die gesamte KFZ-Versicherungsbranche, wenn es wieder gleich 2 Versicherungsnehmer erwischt. Denn die Versicherer haben ein Lastenausgleichsystem, in welches Alle einzahlen und die Versicherungen daraus Geld erhalten, die mehr Schäden als der Durchschnitt regulieren mussten. 

Wenn Dir die "Rache" mehr wert ist als der Stress, musst Du es so machen.

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Natürlich nicht die Privathaftpflichtversicherung. Warum heißt sie denn "Privat..." und nicht einfach nur Haftpflichtversicherung. Die PHV deckt ausschließlich Schäden im privaten Bereich ab, wenn also der geschilderte Schaden bei privater Hotelnutzung passiert wäre. In diesem Fall käme nur eine Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers in Frage, die bestimmt vorhanden ist. Ich kenne als Versicherungsmakler kein Unternehmen, was keine Betriebshaftpflichtversicherung hat. Die Frage ist nur, ob diese Versicherung auch Hotelaufenthalte im Ausland mitversichert hat, ist nicht immer der Fall. Also an Arbeitgeber wenden. In den Betriebshaftpflichtversicherungen gibt es auch keine Schadenstufen, die zu einer Beitragserhöhung führen könnten.

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Hallo, Dein Gefühl trügt Dich nicht, vergiss die ganzen Zeiten und Pulswerte. Du bist doch absolute Laufanfängerin und musst erst einmal definieren, was Deine Ziele sind. Willst Du ausschließlich etwas für Deine Gesundheit und Figur tun, lass alles beiseite, was Dich ablenkt. Nur wenn Du später mal Leistungsziele hast und vielleicht mal einen Marathon bestreiten , oder auch kürzere Strecken in einer guten Zeit absolvieren willst- dann, aber erst wirklich dann, macht eine Trainingssteuerung Sinn. Voraussetzung wäre mindestens, dass Du ohne Probleme und Gehpausen 10 Km locker bewältigen kannst. Solange Du noch mit der Strecke und gegen Dich selber kämpfst, bist Du doch körperlich überhaupt nicht in der Lage, Dein Tempo zu variieren. Laufe regelmäßig und versuche, die Gehpausen immer mehr zu reduzieren. In Deinem Alter geht das schnell. Öfters trainieren ist wichtiger, als weniger und längere Strecken. Wenn Du bei 10 Km angekommen bist und diese locker, aber auch als Tempolauf absolvieren kannst, dann erst kann man über Trainingssteuerung nachdenken. Voraussetzung ist für Dich eine Ermittlung Deines Maximalpulses, besser noch zusätzlich die Ermittlung der anaeroben Schwelle. Das ist der Puls, ab dem Du eine Sauerstoffschuld eingehst, die atemmäßig nicht mehr ausgeglichen werden kann. Die liegt so zwischen 90% und 96% des Maximalpulses. Jedes gute Fitnessstudio kann das machen. Für den Maximalpuls läufst Du Dich z.B. 10 Minuten ein und rennst dann 1 Km bis zum Anschlag. Da jeder Mensch einen anderen Leistungspuls hat, sind pauschale Pulsangaben sinnlos. Dazu kommt, dass jeder Mensch natürliche Pulsschwankungen von bis zu 15 Schlägen von Tag zu Tag hat. Ich bin jahrelang nach Puls gelaufen, bis ich dieses sklavenhaft unterwürfige Pulstraining beiseite legte. Für die ersten Jahre eines Leistungstrainings ist dies aber schon von Vorteil, bevor Du die Leistungsvorgaben wie regenerativer, extensiver und intensiver Dauerlauf, Tempodauerlauf und verschiedene Intervalle allein vom gefühl steuern kannst. Deine beschriebenen Zeitvorgaben bis 400 m sind auch ausschließlich Intervallempfehlungen, eines der wirksamsten Trainingsmethoden zur Verbesserung der Schnelligkeitsausdauer. Du machst z.B. reines Intervalltraining ( 1-2x monatlich z.b. 6x1000m oder 4x2000m oder 10x400m ) oder integrierst das in lange Ausdauerläufe ( aller 5 min z.B. 30 sec. Sprint ). Aber wie gesagt - lerne erst mal Laufen, bis Du 3 x wöchentlich problemlos 10 Km läufst und das Tempo variieren kannst. viel Erfolg P.S.: und laß Dir von Trainingsweicheiern nicht einreden, nur langsames Laufen baut Fett ab. Je schneller, desto mehr Fett verbrennt, nur das Verhältnis Kohlehydrate zu fett ist mathematsch ungünstiger. Um gut zu werden, musst Du aber durch langsame Läufe erst mal Deine Grundausdauer verbessern und später nur jeden 3. Lauf schneller rennen.

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Hallo, wer keine Ahnung hat und hier nur ein Ratespiel betreibt, sollte sich mit eigenen Antworten heraushalten. Natürlich wird Dir bei einem Konsumentenkredit immer die volle Summe ausgezahlt. Nur in Deine monatlichen Raten werden über die Laufzeit verteilt die Zusatzkosten draufgeschlagen. Also auf jeden Fall die Gesamtzinsen und möglicherweise Versicherungsbeiträge. Du brauchst keine Versicherungen abschließen, wenn Du nicht willst. Sollte Dir das gesagt worden sein, so geht es hier ausschließlich um Provisionen und bei Banken leider auch um Vertriebsanweisungen an Mitarbeiter. Diese müssen eine bestimmte Anzahl bzw. ein bestimmtes Versicherungsvolumen erbringen und werden damit in diese Lage gebracht, auf Kunden Druck auszuüben, solche Versicherungen abzuschließen. Du wirst aber gewiss auf dem Antragsvordruck eine Kreuzmöglichkeit finden, diese Versicherungen nicht abzuschließen. Übrigens beinhaltet eine Restschuldversicherung bereits den Baustein Arbeitslosigkeit. Eine extra Versicherung gegen Arbeitslosigkeit wäre somit Schwachsinn, weil im austragenden Fall sowieso nur einmal gezahlt wird.

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Ich weiß ja nicht, wie alt und wie schwer Du bist. Das spielt schon eine Rolle. Krafttraining spielt bei dieser Belastung überhaupt keine Rolle. Es gibt aber ein paar Grundsätze und Du bist ja schon auf dem Weg. Öfters trainieren ist besser, als wenig, aber längere Strecken. Bei Deiner Belastung wird sich der Körper zumindest konditionsmäßig sehr langsam anpassen. Einen richtigen Trainingseffekt erzielst Du erst bei Belastungen ab 30 Minuten. Suche Dir also eine profilierte Strecke und laufe und gehe diese abwechselnd - aber über 30 Minuten. Selbst wenn der Gehanteil höher ist, wirst Du einen besseren Trainingseffekt haben, als mit den 2 Km. Dann erhöhst Du immer mehr den Laufanteil. Mache dies zweimal wöchentlich. Einmal dazu kannst Du Deine 2 Km lassen. Gehen dazwischen ist überhaupt nicht schlimm. Merke Dir das - es ist nicht schlimm. Die körperliche Anpassung dauert halt etwas und geht wellenartig voran. Auch Profis haben Tage, wo gar nichts geht. Du bist auf einem so niedrigen Level, daß Deine Tagesform viel mehr durchschlägt, als bei einem Trainierten. Du wirst sehen, eines Tages merkst Du den Leistungssprung, meist nach so einer Periode, wo alles schwer geht. Wenn Du mal die 30 Minuten durchlaufen kannst, baust Du dann einmal wöchentlich 5 Minuten in höherem Tempo ein. Ansonsten immer ruhig Laufen. Dann 2x 5 Minuten, aber in der gleichen Trainingseinheit. Die anderen zweimal immer weiter ruhig. In der Zukunft dann evtl. eine 4. Trainingseinheit, oder eine Einheit immer weiter verlängern. Diese aber immer ruhig Laufen. Von 3 Einheiten immer nur eine, wo etwas mehr Tempo drin ist. Das reicht für die körperliche Anpassung. Ab diesem Niveau gibt es dann auch Trainingspläne. viel Glück

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handyversicherung wasserschaden

Hallo,

ich musste mein Handy einschicken lassen, da es nicht mehr ging (es ist nass geworden..) Ich habe eine Versicherung für das Handy (es hieß als ich es gekauft habe, wenn ich diese Versicherung nehme, dass ich ein neues Handy bekommen würde, ohne draufzahlen zu müssen).

Jetzt bekam ich die Antwort:

Reparaturkostenangebot:

"Feuchtigkeitseintritt festgestellt - keine Garantieleistung des Herstellers. Reperatur ist Unwirtschaftlich."

und ich kann eines von den 3 Möglichkeiten ankreuzen:

  1. Ich bin mit der Gesamtreparatursumme einverstanden; abzügl einer eventuell von mir geleisteten Anzahlung. Preis: 607,03

  2. Bitte Gerät unrepariert zurückgeben. Der angefallene Aufwand wird von mir getragen. Aufwand: 43,20

  3. Ich bitte um die kostenlose umweltgerechte Entsorgung des Gerätes, Der angefallene Überprüfungsaufwand wird von mir getragen. Aufwand: 43,20

Ich weiß nicht was ich ankreuzen muss, um GRATIS ein neues Handy zu bekommen. Im Media Markt hieß es, ich muss das zuerst bezahlen und dann die Rechnung meiner Versicherung schicken, die würden das auch bezahlen. Aber als ich es kaufte, hieß es ich bekomme ein NEUES Handy ...

Dann beim Schadensbericht Formular .....

"Wie kam es zu dem Schaden?"

"Wo befand sich das Gerät vor und nach Schadenseintritt?"

"An welche Adresse soll Ihr Gerät nach der Reparatur zurückgeschickt werden?"

Ich weiß nicht was ich darauf antworten soll. Jemand hat mir erzählt, jemand habe sein Handy nicht ersetzt bekommen, WEIL er gesagt hat, dass es durch den Regen kaputt gegangen sei.

Jetzt habe ich angst, dass ich was falsches schreibe ... Kennt sich da jemand aus?

Auf meiner Rechnung steht Abgesicherter Wert: 329,90 EUR.

Und ich habe die ASSONA 36M Schutz ohne Diebstahl 662.

Wäre echt nett, wenn mir jemand helfen könnte.....

Liebe Grüße

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Aus der Werkstattantwort geht ja eindeutig hervor, daß eine Reparatur unwirtschaftlich ist. Schicke diese Antwort an Deine Versicherung mit der Forderung eines neuen Handys, wenn dies tatsächlich im Versicherungsvertrag so steht. Dort erst einmal lesen. Den Schadenhergang mußt Du natürlich beschreiben, die Versicherung will auch garantiert das Handy sehen, um es zu überprüfen. Sonst könnte sich ja Jeder regelmäßig ein neues Handy organisieren und das alte Handy einfach zusätzlich behalten. Bedenke bei der Schadensmeldung, daß grob fahrlässige herbeigeführte Schäden in der Regel nicht versichert sind. Also ein Handy im Regen offen liegen lassen ist grob fahrlässig. Hängst ja Deine Klamotten bei Regen auch nicht raus. Wenn es Dir aber z.B. beim Versuch, es zu benutzen, aus der Hand glitt und in eine Pfütze fiel, ist das nicht grob fahrlässig. Erst recht z.B. nicht, wenn Du durch eine vorübergehende fremde Person versehentlich angerempelt wurdest. Dann kümmerst Du Dich ja zuerst um das Handy - und der Mensch kann weg sein. Als Beispiel für Nichtfahrlässigkeit.

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Was hier teilweise für ein Müll über die Versicherungsbedingungen geschrieben wird, ist erschreckend. Denn diese spielen für Euch gar keine Rolle, wie in den ersten Antworten richtigerweise festgestellt wurde. Ihr habt einen Schadenersatzanspruch, wenn die Schuldfrage eindeutig ist - unabhängig, ob dies für ihn versichert ist, oder nicht. Lasst es reparieren und fordert die Kosten von ihm, abzüglich der bereits gezahlten Versicherungsleistung. Nur wenn die Reparatur über einer Neuanschaffung liegt, kann der Nachbar auf einem neuen Gerät bestehen. Natürlich spielt hier auch der Zeitwert eine Rolle, wenn es vor Gericht gehen würde. Redet mit ihm und wenn er nicht zahlt, klagt es mittels einer gerichtlichen Forderung ein. Geht zum Amtsgericht und laßt Euch von einem Rechtspfleger beim Ausfüllen helfen. Je nach Forderungshöhe kostet dies ein paar Euro, die er dann mitbezahlen muss. Übrigens sind geliehene Sachen inzwischen bei manchen Versicherungsgesellschaften mitversichert. Normalerweise wäre es aber gar nicht versichert, wenn er es sich selbstständig "ausgeborgt" hat. Wer weiß, was er seiner Versicherung gemeldet hat. Sagt ihm im Gespräch doch, Ihr meldet erst einmal den richtigen Sachverhalt, dann entfällt nämlich der gesamte Versicherungsschutz und ihm droht die Kündigung wegen Versicherungsbetrug. Dann bekommt er auch nirgendwo mehr eine andere Haftpflichtversicherung.

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Wasserschaden durch Wasserzähler

Hallo Ihr lieben, ich habe ein riesen Problem am 19.12.13 wurde bei mir in der Wohnung ein neuer Wasserzähler eingebaut von einer vom Vermieter beauftragten Firma das kam mir schon ziemlich komisch vor weil ein ziemlicher junger bursche allein alles gemacht hat kam mir so vor als wäre er ein auszubildender oder so ab und zu kam ein älterer mann in meine wohnung guckte kurz ins bad und ging wieder nun ja alles ok soweit . Doch 2 Tage später am Samstag ist es dann passiert (mein schlimmster Alptraum) Etwa 10 Minuten nachdem ich aus dem Haus war ist dieser Wasserzähler raus gesprungen und hat 1 Stunde lang meine Wohnung überflutet bis jemand den Haupthahn gefunden und abgedreht hatte. Ich wurde angerufen bin daraufhin sofort zu meiner wohnung und brach heulent zusammen als ich sah das meine gesamte 3 Zimmer wohnung komplett unter wasser stand . Dadurch das ja alle Firmen zur zeit in betriebsferien sind war nur ein Mann erreichbar genau dieser firma die den Wasserzähler zuvor eingebaut hatten da und versuchte mit uns das wasser aus der wohnung zu bekommen mit einem wassersauger . wir mussten den kompletten fußboden raus reißen um an all das wasser zu gelangen. er ließ ein Lüftungsgerät da für Bausstellen das seit dem tag und nacht läuft und die räume trocknen soll die 2 darunter liegenden wohnung sind komplett mit unter wasser gesetzt worden. Jetzt steh ich vor den Trümmern meiner wohnung viele möbel sind kaputt und niemand macht mehr was weil alle weg sind meine wohnung ist seitdem unbewohnbar es fängt sogar schon an zu riechen im gesamten haus. Ein Gutachter wird wohl mitte ende Januar 2014 kommen und bis dahin wird nichts gemacht.

Meine Frage jetzt was soll ich tun damit ich schnell wieder ein Dach überm kopf habe und wie lange wird das wohl dauern bis der schaden komplett behoben ist?

Sobald die Feiertage vorbei sind will ich mir einen Anwalt nehmen der mir dadurch hilft .Ich weiß nicht mehr was ich machen soll ich steh mit meinem kind auf der straße wenn nicht bald was passiert da ich nicht lange bei meiner mutter unterkommen kann. :,-( Ich bin 22 und meine tochter ist 3 !

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Dies ist ganz klar ein Versicherungsschaden der Gebäudeversicherung des Vermieters. Die zahlst Du übrigens jedes Jahr mit den Nebenkosten mit. Inwieweit diese dann die Firma in Regreß nimmt, ist nicht Dein Problem. In dieser Gebäudeversicherung ist ( wie in einer Hausratversicherung auch ) zumeist ebenfalls die Übernahme der Hotelkosten ( bis zu einer Tageshöchstgrenze - meist 100 € ) bei Unbewohnbarkeit mit enthalten. Also entweder über Vermieter bzw. Verwaltung abklären lassen, oder selbst diese Versicherung anrufen ( Ansprechpartner steht inder Police, die der Vermieter hat. Nur wenn das alles nicht klappt, über die eigene Hausratversicherung in Vorleistung gehen.

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Lehnt die Versicherung die Kostenübernahme zu Recht ab?

Als meine schon damals schwerbehinderte Mutter ihren langjährigen Lebensgefährten verlor, (er verstarb an Krebs), da machte sie den Fehler und holte sich meinen Bruder mit seiner Frau ins Haus, die beide hochgradig heroinabhängig waren. Ich warnte sie noch davor, dass das eh nur alles leere Versprechungen wären, dass man ihr in Punkto Betreuung und Haus und Garten in stand zu halten, gemacht hatte. Leider hörte sie nicht auf mich.

Es sollte auch nicht lange dauern, da standen sie eh nicht vor 17 Uhr auf und dann ging es auf Drogenbeschaffung. Zu all dem nötigten sie die Mutter, dass ihnen notariell ein Wohnrecht auf lebenszeit gewährt wurde, was hinter dem Rücken der Anderen geschah. Nur sollte mein Bruder nicht lange was davon haben, da er ein Jahr darauf, dass Zeitliche segnete.

Die Übriggebliebene wollte dann ganz schlau sein und bot meiner Mutter an, dass sie ihr das Wohnrecht ja wieder für 10´000,- Euro abkaufen könnte. Da ich inzwischen von dieser ganzen Hinterhältigkeit erfahren hatte, bat ich meine Mutter, dass sie mich bevollmächtigen soll, damit ich sie in Rechtssachen vertreten kann. Damit ausgestattet ging ich zum Rechtsanwalt und sie wurde auf Herausgabe des Wohnrechts verklagt.

Da die Sache so offensichtlich war, wurde dem vom Gericht her auch zugestimmt und sie verlor den Prozess. Gleich zu Beginn legte ich dem Anwalt eine Rechtsschutz versicherung vor, die meine Mutter mal bei der Züricher-Versicherung abgeschlosen hatte. Der Anwalt war sich eigentlich sicher, dass es da keine Probleme geben dürfte.

Um so erstaunter waren wir, als eine Ablehnung kam, mit den Worten, dass sich die Beklagte und deren Wohnung, ja gar nicht im Haus der Mutter befunden hätte.

Dem widersprach der Anwalt, der auch zu uns meinte: "Ist wohl inzwischen Standart, dass die Versicherungen erst mal grundlegend alles ablehnen".

Als nun der zweite Bescheid eintraf, da verstehen wir nur noch Bahnhof. Hier der Text:

"Ihre Nachricht vom x x x steht im Widerspruch zu den hier vorliegenden Informationen, nach denen sich die betroffene Wohneinheit zwar im Gebäude befindet, es sich jedoch nicht um die hier alleinige versicherte selbstgenutzte Wohneinheit der Versicherungsnehmerin handelt. Es verbleibt daher bei unserer Ablehnung".

Seltsam ist nur, dass die erste Ablehnung ganz anders lautete und dass das jetzt einfach übernommen wurde. Außerdem versteht keiner was damit gemeint ist? Selbst der Anwalt nicht. Fakt ist, dass meine Mutter seit jahrzehnten diese und andere Versicherungen bei denen hat und noch nie eine davon in Anspruch nahm. Weiter ist Fakt, dass sie die Geschädigte war und ohne Rechtsanwalt und Verhandlung nicht zu ihrem Recht gekommen wäre.

Ich halte das für eine dreiste Masche, dass man sich mit Wischi-Wschi-Geschwätz vor der Zahlung drücken will, nach dem Motto:"Mal sehen, ob wir damit nicht durchkommen"? Es geht immerhin um einen Betrag von ca. 1900,- Euro.

Was haltet Ihr davon? Wer hat Erfahrung mit einer Rechtsschutzversicherung? Was kann man machen?

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Hallo, natürlich hätte der Anwalt sich gleich eine Kostendeckung einholen sollen und natürlich versucht die Versicherung, sich vor Zahlungen zu drücken. Das ändert aber nichts am Fakt. Offensichtlich hatte Deine Mutter eine Rechtschutzversicherung für die Immobilie, was selten der Fall, aber gut ist. Dieser Schutz besteht natürlich nur für die eigengenutzte Immobilie oder Wohnung. Die Versicherung macht hier lediglich geltend, dass Dein Bruder zwar unter gleicher Anschrift, aber in einer eigenständigen Wohnung lebte. Nur das ist der Ansatzpunkt. Hatte er mit Lebensgefährtin im Haus der Mutter eine eigene, abgeschlossene Wohnung, also mit eigenem Zugang und verschließbar ? Dann muss man in die Police schauen, ob die Mutter nur ihre eigenbewohnte Wohnung versicherte, oder das ganze Wohnobjekt. Bewohnte er aber nur Zimmer in einer gemeinsamen großen Wohnung, ist die Versicherung zahlungspflichtig. Also - Wohnsituation klären, Police genau lesen und dann entweder über Anwalt die Versicherung zur Zahlung verklagen, oder wenn Versicherung nicht in der Pflicht ist ( weil es eine eigenständige nicht versicherte Wohnung im Zweifamilienhaus war ), dann wäre eine Schadenersatzpflicht des Anwaltes zu prüfen. Jeder Anwalt hat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ( und die ist nicht billig ) für Fälle, wo er nicht vorsätzlich, aber schuldhaft den Mandanten einen Vermögensschaden zufügt ( z.B. vergessen bei Gericht Dokumente einzureichen und Mandant verliert nur deswegen ). Wenn er z.B. "vergaß", bei der Versicherung Deckung einzuholen und Dir nicht klar sagte, dass Du seine Kosten trägst, wenn die Versicherung nicht zahlen muss, dann wäre es ein Fall für seine Versicherung. Abschließend: Normalerweise muss bei einem verlorenen Prozeß der "Verlierer" für die Anwaltskosten der Gegenseite aufkommen. Deine Schwägerin muss also die Kosten Deines Anwalts ersetzen und die Rechtschutzversicherung könnte zahlen und sie in Regress nehmen. Aber wahrscheinlich ist sie nicht zahlungsfähig. Also - nicht abwimmeln lassen und loslegen.

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Eindeutig ist eine "Mischvariante" möglich. Du stehst in keinerlei Beweisschuld für die Notwendigkeit eines Leihwagens und daher musst Du auch nicht nachweisen, wie Du die mietewagenfreien Tage geklärt hast. Würde übrigens den Versicherungen einen hohen Verwaltungsauswand und Zusatzkosten wegen der vielen Gerichtstermine bescheren. Reiche den Nachweis der Reparaturdauer ein ( ist durch die Rechnung ersichtlich ) und die Mietwagenkosten und schreibe einfach, dass Du für die restlichen Tage die Nutzungsausfallregelung möchtest. Ist doch billiger als Mietwagen. Vergiss die obligatorischen 15 Euro Unkostenpauschale ( Telefon, Porto usw.) nicht. Habe das selbst leider schon zweimal praktizieren müssen, geht völlig unkompliziert.

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