Als meine schon damals schwerbehinderte Mutter ihren langjährigen Lebensgefährten verlor, (er verstarb an Krebs), da machte sie den Fehler und holte sich meinen Bruder mit seiner Frau ins Haus, die beide hochgradig heroinabhängig waren. Ich warnte sie noch davor, dass das eh nur alles leere Versprechungen wären, dass man ihr in Punkto Betreuung und Haus und Garten in stand zu halten, gemacht hatte. Leider hörte sie nicht auf mich.
Es sollte auch nicht lange dauern, da standen sie eh nicht vor 17 Uhr auf und dann ging es auf Drogenbeschaffung. Zu all dem nötigten sie die Mutter, dass ihnen notariell ein Wohnrecht auf lebenszeit gewährt wurde, was hinter dem Rücken der Anderen geschah.
Nur sollte mein Bruder nicht lange was davon haben, da er ein Jahr darauf, dass Zeitliche segnete.
Die Übriggebliebene wollte dann ganz schlau sein und bot meiner Mutter an, dass sie ihr das Wohnrecht ja wieder für 10´000,- Euro abkaufen könnte.
Da ich inzwischen von dieser ganzen Hinterhältigkeit erfahren hatte, bat ich meine Mutter, dass sie mich bevollmächtigen soll, damit ich sie in Rechtssachen vertreten kann.
Damit ausgestattet ging ich zum Rechtsanwalt und sie wurde auf Herausgabe des Wohnrechts verklagt.
Da die Sache so offensichtlich war, wurde dem vom Gericht her auch zugestimmt und sie verlor den Prozess.
Gleich zu Beginn legte ich dem Anwalt eine Rechtsschutz versicherung vor, die meine Mutter mal bei der Züricher-Versicherung abgeschlosen hatte. Der Anwalt war sich eigentlich sicher, dass es da keine Probleme geben dürfte.
Um so erstaunter waren wir, als eine Ablehnung kam, mit den Worten, dass sich die Beklagte und deren Wohnung, ja gar nicht im Haus der Mutter befunden hätte.
Dem widersprach der Anwalt, der auch zu uns meinte: "Ist wohl inzwischen Standart, dass die Versicherungen erst mal grundlegend alles ablehnen".
Als nun der zweite Bescheid eintraf, da verstehen wir nur noch Bahnhof.
Hier der Text:
"Ihre Nachricht vom x x x steht im Widerspruch zu den hier vorliegenden Informationen, nach denen sich die betroffene Wohneinheit zwar im Gebäude befindet, es sich jedoch nicht um die hier alleinige versicherte selbstgenutzte Wohneinheit der Versicherungsnehmerin handelt. Es verbleibt daher bei unserer Ablehnung".
Seltsam ist nur, dass die erste Ablehnung ganz anders lautete und dass das jetzt einfach übernommen wurde.
Außerdem versteht keiner was damit gemeint ist? Selbst der Anwalt nicht.
Fakt ist, dass meine Mutter seit jahrzehnten diese und andere Versicherungen bei denen hat und noch nie eine davon in Anspruch nahm.
Weiter ist Fakt, dass sie die Geschädigte war und ohne Rechtsanwalt und Verhandlung nicht zu ihrem Recht gekommen wäre.
Ich halte das für eine dreiste Masche, dass man sich mit Wischi-Wschi-Geschwätz vor der Zahlung drücken will, nach dem Motto:"Mal sehen, ob wir damit nicht durchkommen"?
Es geht immerhin um einen Betrag von ca. 1900,- Euro.
Was haltet Ihr davon? Wer hat Erfahrung mit einer Rechtsschutzversicherung?
Was kann man machen?