Arbeitsunfall BG?

4 Antworten

Es geht um Fahrtkosten für Arztbesuche? Ich rate das jetzt mal, weil die Frage NULL Infos hergibt...

Kosten werden übernommen, bis das Heilverfahren abgeschlossen ist bzw. maximal solange es medizinisch notwendig ist. Alles weitere ist von hier aus nicht zu beurteilen und zu beantworten.

Bis der Fall von deren Seite aus abgeschlossen ist.

Uwe2606 
Fragesteller
 04.01.2020, 17:15

Nach drei Jahren Arbeitsunfall schickte BG mich zur Untersuchung.Jetzt will er den Transport nicht bezahlen.Er sagte, ich sei mobil und brauche kein Taxi .

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Futterschuessel  04.01.2020, 17:24
@Uwe2606

§43 SGB VII, wenn die BG dich zur Untersuchung schickt, hast du Anspruch auf Erstattung der Kosten und zwar unabhängig davon, ob du mobil bist oder nicht.

20 Cent pro km kannst du ihnen in Rechnung stellen.

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Hoi.

Solange wie nötig....

Aber nicht alle Reisemittel werden ohne Prüfung übernommen:

"Kosten, die durch Reisen in Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsfall entstehen, werden erstattet. Dies können z. B. Reisen zur Heilbehandlung wegen Unfallfolgen oder wegen einer Berufskrankheit, wegen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur ärztlichen Begutachtung sein. Die Erstattung wird nach Antragseingang bei der Berufsgenossenschaft im notwendigen und angemessenen Umfang nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien der Unfallversicherungsträger über Reisekosten geprüft.

Fahrtkosten durch Nutzung anderer Fahrdienste (Taxi, Krankenwagen)

Die Kosten für ein Taxi können ausnahmsweise übernommen werden, wenn Ihnen ein privates Kraftfahrzeug nicht zur Verfügung steht und die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels nicht möglich oder nach ärztlicher Bescheinigung wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht zumutbar ist. Einen Krankenwagen dürfen Sie nur auf ärztliche Verordnung benutzen, wenn wegen Art oder Schwere des Gesundheitsschadens die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeugs bzw. eines Mietwagens nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Sofern Ihnen die behandelnden Ärzte die notwendige Bescheinigung nicht ausstellen, nutzen Sie bitte andere Verkehrsmittel oder sprechen Sie uns im Zweifel vor Fahrtbeginn an."

https://www.bghw.de/arbeitnehmer/unsere-leistungen/geldleistungen/reisekosten

Das wird immer im Einzelfall entschieden. Eine allgemeingültige Antwort gibt es für deine Frage nicht.