Tee über den Arm geschüttet - BG-Fall?
Wenn ich mir Tee im Home-Office über den Arm geschüttet habe, ist es ein Arbeitsunfall?
5 Antworten
Nur, wenn das Teetrinken direkt mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht, also z.B. bei Tätigkeit im Service eines Cafés oder im Rahmen des Ausschanks in einem Teegeschäft usw. Bei privatem Konsum z.B. während der Pause oder wenn erlaubt auch während der Arbeitszeit, nicht.
Nur wenn der Tee ursächlich mit deiner Arbeit zu tun hat.
Bist Du Teeverkoster oder spielt der Tee irgendeine andere Rolle in Deinem Beruf?
Wenn nicht, dann ist es Privatsache. Der Gang zur Kaffeeküche im Büro ist auch Privatsache und nicht von der BG versichert.
Es fehlt am Zusammenhang zwischen deiner versicherten Tätigkeit (= Arbeiten) und dem Unfall. Die hauptsächliche Ursache dafür, dass der Unfall passiert ist, liegt im unversicherten privaten Bereich. Daher kein Versicherungsfall, es sei denn, die Verkostung des Tees ist deine eigentliche berufliche Tätigkeit. Aber das ist ja eher unwahrscheinlich.
Nein, da das Teetrinken eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit war und nicht betriebsdienlich.