Brille geht bei Arbeitsunfall kaputt?

6 Antworten

Du musst unterscheiden, ob du dieses bei der Ausübung der Tätigkeit benötigst.

Wenn du eine Brille benötigst, kann diese durchaus durch die BG ersetzt werden, wenn sie zu dem Zeitpunkt des Arbeitsunfalls getragen wurde.

Hier ist ein Merkblatt dafür.

https://www.diag-mav-pb.de/diag-mav/medium/Besch%E4digung%20einer%20Brille.pdf?m=12313

Es kann auch sein, der der Betrieb dafür haftet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht
Ich meine wenn nur die Brille z.B. kaputt geht un der Besitzer "heil" bleibt.

Ich weiß nicht, ob die BG in dem Fall glaubt, dass überhaupt ein Arbeitsunfall stattgefunden hat. Könnte ja sein, dass der Versicherte nur mal Lust auf eine neue Brille hat oder so.

Unter gewissen Umständen wird eine Brille auch von der Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse (UK) ersetzt: Wenn man sie bestimmungsgemäß genutzt - also auf der Nase getragen hat und sie bei einem anerkannten Arbeitsunfall beschädigt wurde.

Hat man sie aber an die Bluse geklemmt und sie ist beim Bücken runtergefallen, dann gilt das nicht als Versicherungsfall für die BG/UK.

https://www.dguv.de/de/versicherung/arbeitsunfaelle/index.jsp

Hallo!

Ja, die BG entschädigt einen solchen reinen Brillenschaden. Zwar entschädigt die BG keine Sachschäden, allerdings gilt im Unfallversicherungsrecht die Beschädigung einer Brille als Hilfsmittel als Gesundheitsschaden. Und diese werden entschädigt.

(§ 8 Abs. 3 Siebtes Sozialgesetzbuch)

Wie unten beschrieben, musst du die Brille zum Unfallzeitpunkt genutzt oder z.B. eine Lesebrille entsprechend ihrer Funktion wenigstens am Körper getragen haben.

In der Regel werden die Gläser entsprechend der vorherigen Versorgung entschädigt. Die BG braucht hierzu eine Kopie deiner letzten Brillenrechnung. Für die Fassungen gibt es eine Höchstgrenze, diese dürfte sich aktuell bei ca. 300 Euro befinden. Alles darüber müsstest du selber bezahlen.

Auch Zahnschäden werden von der BG entschädigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Normalerweise ja, allerdings sind da meist Höchstgrenzen gesetzt. Also die Lagerfeld-Brille für 1500€ wird sicher nicht ersetzt.

Genauer erfährt man das bei der zuständigen BG