falsche info vom vermieter über eine mietminderung?


19.12.2023, 15:03

MIR WURDE DIE MIETMINDERUNG ANGEBOTEN

5 Antworten

7 tage lang bei minus grad weder warmwasser noch heizung nutzen können da der boiler komplett kaputt war im ganzen haus.

Blöd, aber kann passieren.

dementsprechend habe ich mich schlau gemacht und gesehen dass ich eine mietminderung von 70% vornehmen konnte

Aha. Dass du dem VM dafür eine Frist setzen musst, ist dir bei deinen Recherchen wohl entgangen.

ich habe dann 130€ statt 434€ bezahlt

Krude Logik.

mir wurde von ZWEI leuten gesagt das wäre in ordnung

Auf TikTok vermutlich.

ein monat später nachdem ich das geld genutzt habe bekomme ich eine email wo drinne steht dass ich noch 360€ nachzahlen muss!!

Keine Überraschung. Wenn überhaupt, hätte die Minderung ja nur anteilig für den Zeitraum erfolgen dürfen, in dem die WW-versorgung nicht erfolgte. Also hättest du anteilig die Miete für die 7 Tage auf 30% der normalen Miete kürzen können (wenn überhaupt). Mit den angegebenen Zahlen und auf 30 Tage gerechnet komme ich somit auf eine zu zahlende Miete von € 363,11 statt der € 434.--/mtl.

habe das geld nicht!!

Das ist dein Problem, nicht das deines VM. Ohne den ausfall hättest du ja die vollen € 434.-- auch zahlen müssen.

wie kann ich hier vorgehen?

Zahlen. Ganz einfach.

doombone21 
Fragesteller
 19.12.2023, 15:02

auf tiktok? ich habe dort angerufen und dies wurde mir angeboten. danke

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FordPrefect  19.12.2023, 15:05
@doombone21

Sowas regelt man immer schriftlich. Lehrgeld für die Zukunft - was nicht belegbar ist, ist im Streitfall null und nichtig.
Abgesehen davon wäre diene Minderung in jedem Fall hinfällig, weil viel zu hoch.

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doombone21 
Fragesteller
 19.12.2023, 15:08
@FordPrefect

ok danke, aber es ist einfach doof dass mir gesagt wird dass dies so ok wäre...wäre das nicht ok, hätte ich es so überwiesen wie du es mir eben geschrieben hast.

haben wohl aneinander vorbei geredet

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habe ich mich schlau gemacht

hättest du dich schlau gemacht, dann hättest du die Miete nicht kürzen dürfen da du dem VM die Möglichkeit zur Reparatur geben mußt.

außerdem glaube ich dir nicht das es im Oktober Minusgrade gab

Der Mieter kann etwa das Zwei-Dreifache des Betrages, den er mindern darf, vorübergehend einbehalten. Das zurückbehaltene Geld muss aber in jedem Fall zurückgezahlt werden, entweder unmittelbar nach der Beseitigung des Mangels oder allerspätestens bei Auszug des Mieters, selbst wenn der Mangel nie beseitigt wurde.

Das Geld gehört dem Vermieter, frage ihn ob du das fehlende Geld in den nächsten drei Monaten anteilig mit der Miete zahlen darfst...

Minusgrade im Oktober? Glaub ich nicht, da es noch im gesamten Oktober überdurchschnittlich warm war.

... dass ich noch 360€ nachzahlen muss!! ich bin total sauer und habe das geld nicht!!

Du hast das Geld nicht, welches Du sowieso an Miete hättest bezahlen müssen? Das hast Du doch vorher bei Deiner "Mietminderung" eingespart. Du hättest das Geld zur Seite legen müssen.

Es kann nicht sein, dass Du für einen Mietmangel, der nur 7 Tage andauert, 70 % der gesamten Monatsmiete nicht zahlst. Das ist schon sehr dreist.

Glaube mir, Du sitzt hier am kürzeren Hebel, weil Du unrechtmäßig gehandelt hast.

Du kannst nicht einfach so eine Mietminderung vornehmen.

Du musst dem Vermieter (unter Androhung einer Mietminderung) erst eine Frist setzen, bis wann die Reparatur durchgeführt sein muss.

Gerhart  19.12.2023, 15:56

Falscher Kommentar ! § 536 BGB intensiv lesen und damit schlauer werden.

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