Nchwirkende Mietminderung möglich?
Hallo zusammen,
Ich bin hier in ein kleines Problem geraten, die Heizung in meiner Wohnung ist seit dem 10.10 ausgefallen und wurde erst heute repariert.
Wir hatten mit dem Vermieter eine Mietminderung von 50 % für den Monat November ausgemacht, jedoch möchte ich auch für den Oktober Geld zurückfordern, da wir dort sowohl kein Warmwasser als auch 12 Grad innen Temperatur hatten.
Der Vermieter verweigert mir diese jetzt, stehe ich hier im Recht oder nicht?
Mfg
3 Antworten
Die Frage ist immer, wann der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde - zwar darf bei gravierenden Mängeln durchaus auch ohne Mängelrüge gekürzt werden, dennoch gebietet es die Fairness und das Recht, den Vermieter unverzüglich zu informieren; spätestens nach der Anzeige des Mangels darf gekürzt werden, allerdings sollte man zur Wahrung der Rechtsposition die Miete ab diesem Zeitpunkt unter Vorbehalt zahlen.
Ab dem Tag der Inkennntnissetzung des Vermieters von dem Mangel ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Wenn das am Tag x im Oktober war, ist ab diesem Tag die Mietminderung zulässig und berechtigt. Wenn das bis dato nicht erfolgte, darf das selbstverständlich rückwirkend gemacht / nachgeholt werden. Das im Dezember dem Vermieter mittteilen mit Benennung des konkreten Zeitraums. und den Minderungsbetrag für diesen. Den ziehst du entsprechend im nächstfolgenden Monat von der laufenden Miete ab.
du bist im Recht, 12° in der Bude muss keiner hinnehmen.
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