Defekte Gastherme seit 4 Monaten- wer hat ähnliche Erfahrungen mit Deutsche Wohnen?

2 Antworten

Erstens: EIne dysfunktionale Heizung in der Heizperiode berechtigt zu einem weit höheren Minderungsanspruch (die Rechtsprechung geht hier von 50% und mehr aus!); der sollte allerdings tunlichst mit und durch einen Anwalt angekündigt und umgesetzt werden, um dem VM keine Handhabe für eine Kündigung zu geben.

Zweitens: Das Auffüllen mit anschließendem Druckabfall deutet auf ein defektes Ausdehnungsgefäß hin, das muss nach X Jahren getauscht werden (irreparabel); Kosten je nach Modell zwischen € 300.-- und € 600.--. Bei alten Kombithermen kann es tatsächlich aber sein, dass es die nicht mehr gibt. Früher hielten die Hersteller solche Ersatzteile 30 Jahre und mehr vor, das ist aber längst passé.


Kebikus 
Beitragsersteller
 12.06.2025, 18:22

Aber einen Anwalt zu nehmen, kostet natürlich viel Geld. Irgendwann gehen alle Geräte mal kaputt. Ich weiß von meinen Eltern, dass die Heizung nach 20 Jahren kaputt war. Und meine Gastherme ist 27 Jahre alt.

www.mieterverein.de

Fristen setzen zur Abhilfe. Heizung kaputt = Mietminderung. Kein Warmwasser = Mietminderung. Meistens wirkt das schnellstens.

PS: bei solchen Vermietern wie Vonovia oder Deutsche Wohnen sollte man nicht mieten.


Kebikus 
Beitragsersteller
 11.06.2025, 21:06

Ja toll, da nicht zu mieten. Ich hatte einen ganz anderen Vermieter am Anfang, die waren in Ordnung. Später hat dann Deutsche Wohnen das Objekt gekauft. Es ging auch bisher, nur wenn man Problem hat, wirds schwierig. Ich habe 100 € gemindert. Das ist für diese Zeit echt wenig. Die Hausverwaltung muss handeln.

Tuedelsen  11.06.2025, 22:25
@Kebikus
Ich hatte einen ganz anderen Vermieter am Anfang, die waren in Ordnung. Später hat dann Deutsche Wohnen das Objekt gekauft.

...das heißt, du mietest Die Wohnung noch zu den Konditionen, die vor der Übernahme galten? Dann wird sich nichts tun....die wollen Dich 'rausekeln, die Wohnung sanieren und die Miete nach oben "anpassen". Ich hoffe für Dich, dass sich mein Verdacht nicht bestätigt!

Kebikus 
Beitragsersteller
 13.06.2025, 12:27
@Tuedelsen

Das wäre sehr mies. Aber bei allen Siedlungen wechselte der Eigentümer. Dein Kommentar macht mir Angst. Aber ich weiß, dass ich ja im Recht bin. Zu meiner Mietsache gehört die Gastherme elementar.

Kebikus 
Beitragsersteller
 16.06.2025, 15:55
@Tuedelsen

Ich weiß nicht, ob man sich als kleiner Miethansel sich seinen Vermieter immer aussuchen kann. Eher nicht so. Zudem ist es oft so, dass Objekte verkauft werden.

Tuedelsen  16.06.2025, 18:35
@Kebikus

...das ist zwar richtig, aber dennoch hat man als Mieter selbstverständlich auch Rechte....unter anderem das Recht, dass die im Mietvertrag angegebenen Eigenschaften des Objekts auch zutreffend sind, sprich z.B. die Heizung und das Warmwasser auch vertragsgemäß funktionieren. Schließlich bezahlst Du dafür ja auch. Leider ist das bei verkauften Objekten oft so, dass durch Vernachlässigung der Instandhaltung des Objektes Mieter herausgeekelt ("entmietet") werden sollen und Mietminderungen schlicht hingenommen werden, weil "der wird schon ausziehen, wenn es ihn zu sehr belastet"....weil es sich für diese Vermieter halt trotzdem lohnt (Abriss oder Luxussanierung) und oft natürlich das Geld (oder die Bereitschaft) fehlt, zunächst auf eigene Rechnung diese Sachen instand setzen zu lassen. was natürlich verständlich ist.