Ist eine Mietminderung in diesem Fall möglich?
Möglicherweise kann es zum Ende diesen Jahres zu einem Stopp der allgemeinen Gasversorgung für Privathaushalte (bedingt durch Gaslieferungs Stopp aus Russland) kommen, jedenfalls wird das aktuell in den Medien so berichtet. Frage hierzu, in meinem Haushalt (Mietwohnung) besteht eine Gasversorgung für Heizung und Warmwasser. Wenn nun im kommenden Herbst/Winter das Gas abgestellt wird und meine Heizung / Warmwasser Versorgung zum Stillstand gelangt, kann ich dann in diesem Monat (ohne Gasversorgung) meine Miete an die Wohnungsbaugesellschaft kürzen oder gar ganz einstellen? Bei Kürzung der Miete, wievie Prozent wären dann rechtlich möglich?
3 Antworten
Wenn das Gas per Gesetz rationiert wird und bei dir das Gas zeitweise abgestellt wird, kannst du die Miete nicht mindern. Dein Vermieter muss sich an die Gesetze halten.
Wenn der Vermieter aber das Gas zeitweise abstellt, ohne dass es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, kannst du die Miete mindern.
Guten Morgen, ich möchte und darf nicht zu viel verraten, aber ich kann dadurch dass ich über das technische Hilfswerk sehr exklusive Informationen bekommen, verraten das erstens das Risiko eines Gas stops gering ist und zweitens auf keinen Fall für Privathaushalt stattfinden wird. Dies ist eine Fake News und reine angstmacherei nimm dir diesen Gedanken auf den Kopf. Es wird keinen Gas stopp für privatwohnungen geben!
Bevor man Dir das Gas abdreht, geht es zunächst bei der Industrie los.
Bleibt mal locker und lass dich nicht von den Medien verunsichern.
Eine Mietminderung bedeutet übrigens nicht, dass Du das Geld einsparst, sondern sozusagen Beiseite legen musst, bis der Streitfall gelöst ist. Dann musst Du das zurück gelegte Geld auszahlen.
Wenn man hier schon mit dem BGB um sich wirft, dann bitte auch entsprechende Paragraphen oder Rechtsprechungen nennen.
In diesem Fall geht es nicht um eine kaputte Heizung, sondern die Frage zielt darauf ab, eine Mietminderung durchzusetzen weil die Gaslieferung ausbleibt. In dem Fall kann der Vermieter auch nichts dafür.
Die Mindesttemperatur wird abzusenken sein auf 16-18 statt 20-22 Grad, damit ist die Sache dann geregelt :)
Mietminderung für fehlende Heizung und warmes Wasser ist nicht nachzuzahlen. Die Rechtslage ist eindeutig, das BGB wird nicht außer Kraft gesetzt.