Welchen Strompreis für Wärmepumpe an Mieter berechnen?

3 Antworten

Es ist maximal der aktuelle Preis des am Standort zuständigen Grund-/Ersatzversorgers zulässig.

Der Rest ist Verhandlungssache.

Tipp: Es darf ruhig auch eher näher an der Obergrenze liegen, schließlich handelt es sich um Ökostrom und die PV hat ja auch Geld gekostet.

Quelle: Mieterstrommodell

Woher ich das weiß:Recherche

Du kannst nur das an die Mieter weiter berechnen, wofür Du selbst eine Rechnung vorlegen kannst. Aber versuchen würde ich dennoch, auch den Stromverbrauch der Wärmepumpe auf die Mieter umzulegen.

Das wären in Deinem Fall wohl die 40 Cent, die aufgrund der Strompreisbremse bei Dir hängen bleiben. Weshalb solltest Du weniger ansetzen? Schließlich war die Investition in die PV bestimmt nicht gerade gering.

Die Wärmepumpe als Ersatz für die bisherige Heizung war auf jeden Fall eine Modernisierung. Somit wäre eine Modernisierungsmieterhöhung möglich, die Du nicht liegen lassen solltest.