Ausbildungsjahr wiederholen?

2 Antworten

Die Fehlzeiten mußt Du mit Familienkasse und BAföG-Stelle klären.

Um (weiterhin) Anspruch auf Kindergeld zu haben, mußt Du Dich meiner Meinung nach jedoch nicht erneut an der Schule anmelden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Normalerweise wird es schneller bewilligt eventuell wegen deinen fehl Zeiten nicht bekommen ?