Kindergeld Anspruch nach erster Ausbildung?
Hallo Zusammen,
Ich werde im Juni vorraussichtlich meine Ausbildung zum Sozialassistenten abschließen. Anschließend beginne ich die Ausbildung zum Erzieher in der Praxis Integrierten Form (2 Tage Schule, 3 Tage Arbeit). Habe ich weiterhin Anspruch auf Kindergeld? Es ist ja meine 2. Berufsausbildung
3 Antworten
Solange Du eine Ausbildung oder etwas vergleichbares machst, bei der Anspruch auf Kindergeld besteht und das Kind noch unter 25 ist, besteht auch weiterhin Anspruch auf Kindergeld.
Nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium muss man nur in einem Nebenjob mit der Arbeitszeit aufpassen, denn da darf man dann im Durchschnitt nur max. 20 Stunden in der Woche neben einer weiteren Ausbildung arbeiten, sonst wäre das schädlich für den Anspruch auf Kindergeld.
Das Einkommen hingegen ist schon seit 2012 nicht mehr relevant, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.
Ist bei mir gerade genau der selbe Fall, laut Amt wird der Anspruch individuell geprüft.
Also einfach alle erforderlichen Unterlagen einreichen und Daumen drücken.
Eine Pauschale Aussage war da nicht möglich.
Der Grund ist anscheinend, dass man nach der Ausbildung ja eigentlich kein Anspruch mehr hat, da man ja einfach als Geselle arbeiten könnte.
Aber das wird halt individuell geprüft, genaueres konnte mir auch nicht gesagt werden. In ein paar Tagen sollte ich bescheid bekommen, dann kann ich ja nochmal bescheid sagen
Ja, wenn du noch keine 25 Jahre alt bist und keiner nennenswerten Erwerbstätigkeit nachgehst.
Was war der Grund für diese Prüfung. Verdienst du noch nebenbei? Oder ist es wegen dem Azubi Gehalt