Praxis Gutachten?


14.07.2023, 23:52

Daa Gutachten ist noch nicht ausgefüllt.

1 Antwort

Wenn Fristen gesetzt sind, kann nur die Stelle, die die Frist gesetzt hat, darüber entscheiden, ob sie beim Überschreiten eben dieser Frist Gnade vor Recht walten lässt!

Am ehesten hat man eine Chance darauf, wenn man VORHER um eine Fristverlängerung bittet. Ist die Frist bereits verstrichen, wird es mit jedem Tag unwahrscheinlicher, dass man auf Verständnis und Nachsicht stößt.

Sie muss sich also zwingend und schnellstmöglich an die prüfende Stelle wenden und dort nachfragen, wie sie nun verfahren soll / kann bzw. welche Konsequenzen die verspätete Abgabe des Gutachtens für sie haben wird! Und ja, die Nichtzulassung zur Prüfung kann durchaus die Konsequenz sein...

Anonyme2696 
Fragesteller
 15.07.2023, 00:03

Bist du Erzieherin ?

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HappyMe1984  15.07.2023, 00:05
@Anonyme2696

Ich bin Personalerin bei einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe und somit zuständig für all den Personalkrams, der bei den ca. 200 Mitarbeitenden dort anfällt, von denen wiederum ein beträchtlicher Teil Erzieher*innen sind. Und ich hab eben etliche Jahre Berufserfahrung mit Behörden, Fristen und so Zeugs ;). Ich hoffe, das reicht dir als Expertise?

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EmelyEinhorn  15.07.2023, 00:06
@Anonyme2696

Ich bin Erzieherin und unterschreibe jedes Wort! Du bist so kacke unfreundlich, mir fehlen echt die Worte...

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Anonyme2696 
Fragesteller
 15.07.2023, 00:08
@HappyMe1984

Ja, war nur aus Neugier mehr nicht.

Also kam das schon mal vor und das war dann die Konsequenz daraus ?

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Anonyme2696 
Fragesteller
 15.07.2023, 00:10
@EmelyEinhorn

Hä ? Was habe ich denn jz so schlimmes gesagt? Ich habe nur aus Neugier gefragt.

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HappyMe1984  15.07.2023, 00:13
@Anonyme2696

Wenn das Gutachten zur Zulassung zum Kolloquium erforderlich ist, dann folgt daraus doch sehr logisch, dass ohne Abgabe des Gutachtens die Zulassung verwehrt werden kann, oder? Sowas ist wirklich simpelste Wenn-Dann-Logik!

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Anonyme2696 
Fragesteller
 15.07.2023, 00:16
@HappyMe1984

Die Lehrerin wusste es wohl selbst nicht mal, da sie es selbst nie erlebt hat. Sie meinte, dass sie es so schnell wie möglich noch nachreichen soll. Sie weiß nichts genaues dazu.

Deshalb hat meine freundin mich gebeten , dass ich hier mal nachfrage.

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EmelyEinhorn  15.07.2023, 00:18
@Anonyme2696

Wenn Deine Freundin Glück hat, wird sie später zum Kolloquium zugelassen, sodass sie das mit den Nachholern zusammen nachholt. Es gibt immer 2-3 Leute, die wegen Krankheit z.B. das Kolloquium einige Wochen später erst ablegen können. Allerdings sollte Deine Freundin, wie bereits geschrieben, sich umgehend bei der Schulbehörde melden und den Fall (dass das Gutachten auch noch nicht ausgefüllt ist und Ferien/evtl Kitaurlaub) schildern. Auf keinen Fall die Verantwortung der Anleiterin zuschieben ("die hat das nicht gemacht"), sondern reflektiert zu sienen Fehlern stehen. Das erhöht die Chancen, dass sie noch zugelassen wird.

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