Kindergeld bei 2. Ausbildung?

3 Antworten

Wenn Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, egal ob schulisch oder betrieblich bzw. ein Studium, dann besteht auch unter 25 Jahren in jeder weiteren Ausbildung Anspruch auf Kindergeld.

Nur muss man dann darauf achten, dass man neben einer weiteren Ausbildung keiner schädlichen Beschäftigung nachgeht, dann darf das Kind neben der weiteren Ausbildung im Durchschnitt nur max. 20 Stunden die Woche arbeiten.

Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung (Schul-, Berufsausbildung oder Studium) und arbeitet bis zu 20 Wochenstunden (nebenbei), können Sie Kindergeld beziehen. Wie viel es mit dieser Beschäftigung verdient, spielt keine Rolle.
Auch wenn Ihr Kind neben seiner zweiten Ausbildung eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ausübt, haben Sie Anspruch auf Kindergeld.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

shayforster 
Fragesteller
 15.08.2022, 11:52

Zählt die schulische Ausbildung als “Erste Ausbildung”? Ich arbeite zudem 40h die Woche und bin 21 Jahre alt.

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Kessie1  15.08.2022, 11:54
@shayforster

Die schulische Ausbildung ist die erste Ausbildung. Und das Arbeiten bezieht sich ja nur auf Nebenjobs. Wenn du jetzt eine weitere Ausbildung machst, dann bekommst du auch weiterhin Kindergeld.

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Anspruch auf Kindergeld für die Zeit meiner beruflichen Ausbildung habe.

soweit Du jünger als 25 bist - ja.