gilt schulische ausbildung als erstausbildung?
Hallo
Sohnemann 19 Jahre hat eine 2jährige Schulische Ausbildung ( Bildungsgang) gemacht.
Gilt dies als Erstausbildung und wie sieht es mit Kindergeld aus ?
Danke
1 Antwort
Ein Bildungslehrgang ersetzt keine Ausbildung. Er hat eine Abgeschlossene Anerkannte Ausbildung wenn er eine Prüfung vor der Handelskamer abgelegt und bestanden hat.
Es gibt sonst rein Schulische Ausbildungen wo der Auszubildende ( wenn nicht zu alt ) Kindergeld und zb BAB ( wenn Eltern nicht genug verdienen ) beantragen kann.
Was hat er gelernt, wir lautet der Abschluss? Das hört sich alles sehr komisch an. Bitte werde etwas konkreter. Wie oben bereits erwähnt bekommt man seinen Abschluss als Zertifikat mit der Berufsbezeichnung und Notenschnitt dann sollte jedem eigentlich alles klar sein.
ok danke... er hatte nur in der Schule eine abschlussprüfung. Und auf dem zeugniss steht : Er ist berechtigt die Berufsbezeichnung ...... zu führen.
Er hatte auch nichts verdient in der ausbildung. Finde im Netzt nichts ob das jetzt eine Ersatausbildung ist oder nicht ...