Zählt die Höhere Berufsfachschule als Erstausbildung?

4 Antworten

Die vollschulischen Assistentenausbildungen sind normalerweise alle als Erstausbildung zu sehen und berufsqualifizierend. Wenn du dich noch nicht qualifizierst fühlst liegt das an der Region, an der Schule, an den Lehren oder an Dir.

Ich meine mich erinnern zu können, Kindergeld ja, Unterhalt nein.

Das läßt sich so pauschal nicht sagen. Ob Etwas zur Erstausbildung zählt, hängt davon ab, was davor gemacht wurde. Und wie der gesamte Bildungsweg aussieht. Grundsätzlich ist die Erstausbildung zielstrebig abzuschließen.

Nehmen wir mal an, sie hätten vorher eine Lehre als Fleischer gemacht, dann wäre die Berufsfachschule kein Teil der Erstausbildung mehr. Und die Unterhaltspflicht ist in der Regel mit den Ende der Fleischerlehre beendet.

Haben sie unmittelbar vorher den Realschulabschluss gemacht dann ist die Berufsfachschule Teil der Erstausbildung. Das gleiche gilt für ein sich unmittelbar an die Fachschulreife anschließendes Studium.

, ich muss danach noch eine Ausbildung absolvieren

Eine anschließende Ausbildung zählt ebenfalls noch zur Erstausbildung.

Allerdings sollten Sie sich mit den Erreichen der Fachschulreife schon entscheiden welchen Berufsabsabschluss sie anstreben.

Amromea 
Fragesteller
 07.03.2018, 23:30

Vielen Dank. Ich bin derzeit im dritten Lehrjahr und habe auch schon den Ausbildungsvertrag vorliegen (Ich bin zur zeit dabei alle benötigten Daten wie z.B. die Steuernummer anzufordern).

Also habe ich das richtig verstanden:

Da ich nach meinem Abschluss der Realschule sofort (Nach den Ferien logischerweise) angefangen habe die Höhere Berufsfachschule zu besuchen und im August diesen Jahres meine Ausbildung als Fachinformatiker/Anwendungsentwicklung anfange, habe ich erst mit Abschluss eben dieser Ausbildung zum Fachinformatiker/Anwendungsentwicklung meine Erstausbildung abgeschlossen?

Entsprechend hätte ich auch weiterhin einen Anspruch auf Unterhalt, richtig?

Eine Frage hätte ich noch, falls Sie mir diese beantworten können:

Habe ich das richtig verstanden, dass mir Kindergeld bis zu meinem 25. Lebensjahr zusteht vorrausgesetzt ich absolviere eine Ausbildung (egal ob 1. oder 2. Ausbildung)?

ichweisnix  08.03.2018, 23:36
@Amromea
habe ich erst mit Abschluss eben dieser Ausbildung zum Fachinformatiker/Anwendungsentwicklung meine Erstausbildung abgeschlossen?

Ja, es sei denn, sie hängen unmittelbar an die Lehre noch ein Informatikstudium dran, dann kann das u.U. auch noch zur Erstausbildung zählen.

Was nicht geht ist nach der Lehre die allgemeine Hochschulreife nachholen, oder in einer Fachrichtung ohne engen inhaltlichen Zusammenhang mit der Lehre studieren.

Entsprechend hätte ich auch weiterhin einen Anspruch auf Unterhalt, richtig?

Dem Grunde nach ja, d.h. wenn die Eltern leistungsfähig sind. Sie sind nicht mehr priviligiert, d.h. treten im Unterhaltsrang zurück.

ichweisnix  09.03.2018, 00:05
@ichweisnix

Ach ja zu beachten ist natürlicha auch das Lehrgeld nach Abzug von 90€ Mehrbedarf auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen ist.

Die Erstausbildung ist abgeschlossen, wenn du mit diesem Abschluss eine eigenständige Erwerbstätigkeit aufnehmen kannst.

ichweisnix  08.03.2018, 23:03

Für eine eigenständige Erwerbstätigkeit braucht man überhaupt keinen Abschluss, man kann auch als ungelernter arbeiten.

DerHans  09.03.2018, 10:16
@ichweisnix

Jedenfalls ist man danach nicht mehr in der Ausbildung.

Warum wird das erste nicht anerkannt als beruf.
Informationstechnischer Assistent gibt es als Ausbildung mit Abschluss . Das wäre ja dann anerkannter Beruf. Ob dann die zweite Ausbildung auch zählt muss du klären. Vielleicht zählt es als eine. Informiere dich darüber.

Amromea 
Fragesteller
 08.03.2018, 12:40

Oh der ITA gilt als Berufsqualifizierend?

Ist ja lächerlich, ich kenne absolut niemanden der auch nur darüber nachdenkt als ITA zu arbeiten. Ich wusste nichteinmal, dass es Stellenausschreibungen dafür gibt weil ich mir nicht vorstellen kann, dass der ITA ohne weitere Ausbildung überhaupt zu etwas zu gebrauchen ist...

ichweisnix  08.03.2018, 23:59
Informationstechnischer Assistent gibt es als Ausbildung mit Abschluss . Das wäre ja dann anerkannter Beruf.

Und ? Das ein Abschluss berufsqualifizierend ist, heißt noch lange nicht das damit die Erstausbildung abgeschlossen ist. Typisches Beispiel wäre ein Bachelor - Master Studiengang. Der Bachelor ist ganz ohne Zweifel berufsqualifizieren. Dennoch zählt der Master der unmittelbar auf den Bachelor folgt zur Erstausbildung.

Informiere dich darüber.

Das war wohl seine Absicht als er hier im Forum die Frage gestellt hat.