Nach der Ausbildung ein Jahr gar nichts machen?

5 Antworten

Das siehst du bisschen verkehrt. Kindergeld wird nur bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des Kindes bezahlt, höchstens aber bis Vollendung des 27. Lebensjahres. Bedeutet auf Deutsch... Hast du eine Ausbildung abgeschlossen ist es vorbei mit Kindergeld. Und "Arbeitslos" .. diesen Status wirst du in deinem Alter nicht bekommen, eher "Arbeitsuchend". Das Amt on seiner Seite wird natürlich bestrebt sein, dich schnellstmöglich in Arbeit zu bringen. Und wenn du grundlos, Tätigkeiten ablehnst, weil die Qualifikation oder die Bezahlung nicht stimmt, kann es vorkommen, dass du sanktioniert wirst. Du kannst allerdings beim Amt oder auch bei der Agentur eine Akteneinsicht beantragen, um zu sehen, was die über dich so alles speichern. Das wird zwar äußerst ungern gesehen, muss dir aber gestattet werden. Die Akte ist für gewöhnlich fortlaufend nummeriert. Und schau mal nach, ob dort die Seiten wirklich fortlaufend sind. Ich habe dies schon häufig bei ehemaligen Hartz IV-Empfängern praktiziert und bin dabei auf so manch kuriose Sache gestoßen. Zum Beispiel "Herr XY kam heute angetrunken und verspätet zum angebotenen Termin" ... Das zuständige Jobcenter durfte sich auf Grund dessen vor Gericht verantworten. Sowas ist als diskriminierend zu bewerten und hat nichts in einer Akte verloren. Da man aber nachvollziehen konnte, dass die Anzeige auf meinen Mist gewachsen war, habe ich fortan im Jobcenter Hausverbot. Naja, sei es drum... freiwillig würde ich diesen rechtsfreien Raum eh nicht mehr betreten. Mal ganz davon abgesehen, dass die Agenturen und Jobcenter Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, für die es kein Hausverbot geben darf, sondern maximal einen Platzverweis, den aber wiederum nur die Polizei aussprechen darf.... Ja... Leider wird zu oft mit der Dummheit der Betroffenen gerechnet. Und deshalb... immer im Vorfeld informieren.

Der Anspruch auf Kindergeld erlischt mit Ausbildungsende.

Wenn Du Deine Auszeit selbst finanzieren kannst, steht ihr nichts im Weg :)

egal welche nicht einmal nennbare ausbildung du hast - nach 14 monaten kannst damit nichts mehr anfangen ; bist dann nur ein unerfahrener quereinsteiger .

wer ALG 1 haben möchte - muß der Vermittlung zur Verfügung stehen !

Erziehungsbeihilfe bekommen Eltern bis zum ersten Ausbildungsende ! Basta !

kein Auslandsjahr oder Soziales jahr sondern wirklich ruhe..

Dann solltest du ausreichend Geld für diese Zeit beiseite gelegt haben. Denn für Nichtstun gibt es kein Geld von der Gesellschaft. Du bist selbst dafür verantwortlich, deinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften.

Wenn du dich arbeitslos meldest, musst du dich auch bewerben.

Ein Jahr gar nichts machen, kommt schlecht im Lebenslauf.

JuraBoss05  25.09.2023, 01:02

Er wird sowieso Angestellt. Was sind das für Hirngespinster "kommt schlecht im Lebenslauf"

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Pausenraum  25.09.2023, 06:55
@JuraBoss05

Du hast, wie man auch unschwer an deinen anderen Kommentaren hier sieht, keine Ahnung.

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