Lohnt sich ein Nebenjob während der Ausbildung?

kevin1905  14.06.2023, 15:21

Was steht im Ausbildungsvertrag wörtlich zum Thema Nebeneinkünfte?

Dervishan 
Fragesteller
 15.06.2023, 09:19

Nichts festes geregelt, mein Chef will lediglich wissen was für ein Nebenjob ich ausführen würde. Seitens Betrieb hab ich keine EInschränkung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Musst du wissen was dir wichtiger ist. Freizeit oder Geld.

Man muss ja auch nicht die vollen 520 Euro verdienen. Als ich noch im Kino die Minijober veraltet hatte damals hab ich einige gehabt die nur 2x die Woche oder nur alle 2 Wochen gearbeitet haben und am Ende halt nur 200 Euro oder so hatten.

Eventuell findest du ja auch einen Job wo du die Termine etwas freie gestalten kannst. Bei uns war das als Beispiel so das man am Freitag vorher abgeben musste wie oft man arbeiten kann. Und der Dienstplan wurde entsprechend gefüllt. Wenn jemand halt nicht konnte oder Wollte dann hat er halt nicht oder nur wenig gearbeitet.

Ich hatte für ca. 3 Monate einen Nebenjob als ich im 2 Lehrjahr war. Ich habe viel verdient und es eher für späteren nutzen gespart. Der Job an sich war nicht all zu streng jedoch hatte ich mit Schlaflosigkeit und stress zu kämpfen. Ebenfalls hatte ich weniger Zeit für meine Freunde, Hobbys oder Schulische Sachen. Ich würde nochmals einen Nebenjob machen wenn ich das Geld dringend benötigen würde, sonst eher nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn Du kein zusätzliches Geld benötigst, dann lass es sein und konzentriere dich auf deine Ausbildung und nutze deine Freizeit um dich zu erholen.

Du mußt doch selbst entscheiden, ob Du das zusätzliche Geld brauchst bzw. haben willst.

Werden Leistungen vom Jobcenter bezogen?

Dervishan 
Fragesteller
 15.06.2023, 09:18

Nein

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Du kannst ruhig am Wochenende arbeiten. Es ist dir überlassen, ob du willst oder nicht.

Xandros0506  14.06.2023, 15:45

Nicht ganz.....
Das muss sich aufgrund des Alters schon mit dem JuArSchG vereinbaren lassen.
Uhd hier wird dann gem. §4 Abs. 5 die Beschäftigungszeit im Ausbildungsbetrieb mit den Arbeitsstunden im Nebenjob zusammengerechnet. Das Ergebnis darf dann die zulässigen Höchstwerte gem. §8 nicht übersteigen. Sprich Ausbildung und Nebenjob zusammen dürfen nicht mehr als 40 Stunden pro Woche ausmachen. Gehen wir von einer üblichen 5-Tage-Woche mit 8 Stunden am Tag in der Ausbildung aus, sind das bereits die 40 Stunden.

(Ergänzend kommt dann die Samstagsruhe §16 sowie die Sonntagsruhe §17 mit ihren Ausnahmen hinzu, was die Geschichte dann schon wieder kompliziert machen kann. Also lassen wir den Part besser mal aus der Betrachtung heraus.)

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