Minijob während Ausbildung als Minderjähriger?

1 Antwort

Zuallererst musst du als Minderjähriger

  1. erstmal die Zustimmung deiner Eltern und
  2. auch die Zustimmung deines Ausbilders einholen.

Nebentätigkeiten sind neben der Haupttätigkeit immer erst nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich. Ich glaube aber nicht, dass das als Azubi für dich überhaupt in Frage kommt, denn das kann ganz schnell dein Ausbildungsziel gefährden. Die zuständige Kammer wird da auch ein Wörtchen mitzureden haben. In der Ausbildung zählst du nämlich als Schüler, egal wie alt. Niemand vernünftiges würde dir dazu raten, neben einer Vollzeitausbildung auch noch einem Nebenjob nachzugehen.

Und ja, die Zeit in der Berufsschule zählt ganz normal als Arbeitszeit.

Familiengerd  17.03.2023, 16:44
auch die Zustimmung deines Ausbilders einholen

Grundsätzlich: Nein.

Der Betrieb muss - anders als im Arbeitsverhältnis - auch ohne besondere Vereinbarung lediglich informiert werden wegen seiner besonderen Fürsorgepflicht Auszubildenden gegenüber.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen darf er eine Nebentätigkeit verbieten.

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Der2Taktfahrer  10.01.2024, 22:21

Das stimmt nicht ganz man ist bloß informationspflichtig das heißt man muss seinen betrieb informieren über die Nebentätigkeit. Eine Nebentätigkeit verbieten darf der ausbilder nur in Ausnahmefällen wie z.b. Eine Nebentätigkeit bei einem Konkurenz Unternehmen

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