Ausbildung und Nebenjob?

2 Antworten

Du solltest damit asap aufhören.

Mal abgesehen davon, dass es nicht erlaubt ist und damit auch üble Probleme bei der Ausbildung bekommen kannst, geht dir das ja augenscheinlich auch an die Gesundheit. Wann lernst du für die Ausbildung? Wann hast du Freizeit? Beides ist wichtig!

Fee123113 
Fragesteller
 25.05.2023, 19:50

Also ist es auch gesetzlich verboten dass ich zu viel arbeite ? Kann man dann rechtlich vorgehen oder wie spreche ich das an ohne meine Arbeit zu verlieren ?

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LisaAusPisa  25.05.2023, 19:54
@Fee123113

Mehrere Dinge:

Dein Ausbildungsbetrieb muss über deine Nebentätigkeit informiert sein. Wenn das nicht passiert ist bzw. keine Zustimmung erfolgt ist, kannst du (fristlos) gekündigt werden.

Es ist gesetzlich geregelt, dass du Ü18 maximal 48 Stunden arbeiten darfst.

Du hast eine Aufzeichnungspflicht über deine Arbeitszeit.

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Familiengerd  25.05.2023, 20:08
as ap

🙄

Wenn das nicht passiert ist bzw. keine Zustimmung erfolgt ist, kannst du (fristlos) gekündigt werden.

Nein!

Das berechtigt nicht zu einer (fristlosen) Kündigung!

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In Summe finde ich es zu viel Arbeit! Ist aber meine persönliche Meinung.

Bei 2 Arbeitgebern kann ja überhaupt keiner diese max 10h pro Tag kontrollieren. Da schaut m. E. jeder nur auf seinen Teil, weil keiner der beiden dem Überblick haben (kann).

M.W. sind in der Tat auch nicht 48 h das Limit sondern 60 h (6x10h). Das haben wir auf Mehrarbeit früher regelmäßig mal in meinem Betrieb gearbeitet und das musste nicht mal bei der Gewerbeaufsicht angemeldet werden.

Fee123113 
Fragesteller
 25.05.2023, 20:02

Ist nicht 48 Stunden das Limit ?

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Caillean1982  25.05.2023, 20:10
@Fee123113

Für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit in einem Arbeitsverhältnis schon. Das sind 8h am Tag an 6 Werktagen. Die tatsächliche Arbeitszeit darf 6x10 nicht übersteigen. Die 10h Regel gilt bei Dir auch mit 2 Jobs. Heisst wenn Du 8h in der Ausbildung warst, darfst Du max 2h an diesen Tag zusätzlich arbeiten. Wenn Du z. B. nur samstags arbeitest, dann wäre das max ebenfalls 10h. Nur kann das bei Dir die Gewerbeaufsicht schlecht kontrollieren, da ja keiner weiss, wie viel Du an dem Tag beim anderen schon gearbeitet hast.

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Familiengerd  25.05.2023, 20:13
sondern 60 h

Aber nur dann, wenn durch entsprechende Minderarbeit im Durchschnitt von 24 Wochen maximal 48 Wochenstunden erreicht werden.

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Fee123113 
Fragesteller
 25.05.2023, 20:21
@Familiengerd

Tut mir leid aber ich verstehe das ganze mit minderarbeit nicht so :/

ich arbeite freitags von 14-19 Uhr ( von 8-13 Uhr in der Schule) und samstags immer von 11-19 und dazu halt noch die 40 h Ausbildung. Also ist es dann trotzdem rechtens dass ich so viel im Nebenjob arbeite?

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Familiengerd  25.05.2023, 20:32
@Fee123113

Du darfst zwar zeitweise maximal 60 Wochenstunden arbeiten, musst aber zeitweise auch deutlich weniger arbeiten, um im Durchschnitt von 24 Wochen nicht über 48 Wochenstunden zu kommen.

Deine Stundenzahlen widersprechen den gesetzlichen Bestimmungen

Als Auszubildende musst Du Deinen Ausbildungsbetrieb (wegen dessen besonderer Fürsorgepflicht Auszubildenden gegenüber) über Deine Nebentätigkeit informieren.

In diesem Umfang, in dem Du Deine Nebentätigkeit ausübt, muss (!) Dein Arbeitgeber Dir diesen Nebenjob verbieten!

Du darfst ihn - auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers - ausüben, wenn die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden, es sich um keine Konkurrenztätigkeit handelt und die Ausbildung nicht darunter leidet.

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Caillean1982  25.05.2023, 20:34
@Familiengerd

Ja, da hast Du natürich Recht. Es müsste ausgeglichen werden. Aber das wird aus meiner Erfahrung nicht wirklich kontrolliert, schon gar nicht bei 2 Jobs. Die 10h Regel bzw. 11h Ruhezeit habe ich als deutlich striktere Regelung im Kopf.

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