Nebenjob neben der Ausbildung abzüge?

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Ja würden sie !

Es könnte dann sogar sein, falls deine Mutter jetzt noch eine Aufstockung für dich bekommt, dass dann nicht nur diese entfallen würde und sie gar nichts mehr für dich bekommen, sondern, dass Du dann soviel anrechenbares Einkommen hast, dann Du dann entweder von deinem Kindergeld ( unter 25 ) nur noch einen Teil, oder auch gar nichts mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.

Dieser nicht mehr benötigte Teil bzw. max. das volle Kindergeld würde dann wieder zum Einkommen deiner Mutter und entsprechend mindernd auf ihren eigenen Bedarf angerechnet, wenn sie kein anderes Einkommen hat, auf das sie schon Freibeträge berücksichtigt bekommen würde, dann könnte sie min. 30 € Versicherungspauschale absetzen.

Wohnst Du denn alleine mit deiner Mutter, was zahlt sie für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, was für den Abschlag für normalen Haushaltsstrom, was hast Du an Brutto und Nettovergütung, musst Du im Monat für z.B. Fahrkosten wegen der Ausbildung mehr als 70 € zahlen, wie alt bist Du ?

Durch deinen Zusatzverdienst würde sich dann zwar durch das erhöhte Bruttoeinkommen auch dein Freibetrag erhöhen, aber auch das anrechenbare Nettoeinkommen würde entsprechend höher ausfallen und dann käme wie gesagt unter 25 noch das Kindergeld von derzeit 219 € dazu.

Mal ein Beispiel :

Du wohnst mit deiner Mutter alleine, bist min. 18 aber unter 25, deine Mutter zahlt angemessene 600 € für die KDU - Du verdienst 800 € Brutto und bekommst 600 € Netto aufs Konto.

Dann würde dein Bedarf derzeit bei min. 357 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegen und dazu dann min. noch dein KDU - Kopfanteil von 300 €, gesamt also dann angenommen min. 657 € pro Monat.

So stünden dir auf die 800 € Brutto nach § 11 b SGB - ll ein Freibetrag von 240 € zu, der dir dann theoretisch von den angenommenen 600 € Netto abgezogen und voraussichtlich dann 360 € anrechenbares Nettoeinkommen ergeben würde.

Dazu käme dann das Kindergeld von 219 €, man käme dann auf angenommen um die 579 €, dein Bedarf würde also angenommen um min. 78 € nicht gedeckt sein, die deine Mutter dann als Aufstockung für dich bekommen sollte, wenn sie mit evtl. eigenem anrechenbarem Einkommen nicht einmal ihren eigenen Bedarf decken könnte.

Nun würdest Du aber zusätzlich monatlich 450 € Brutto verdienen und auch Netto ohne Abzüge aufs Konto bekommen !

Dann würden diese 450 € Brutto zu den 800 € Bruttovergütung addiert, man käme auf 1250 € Brutto gesamt, da es nach § 11 b SGB - ll auf Erwerbseinkommen bei einem Single max. 300 € Freibetrag ( bei min. 1200 € Brutto ) geben kann, könntest Du dann diese max. 300 € Freibetrag von angenommen 600 € Nettovergütung + 450 € Brutto = Netto = gesamt 1050 € Netto in Abzug bringen.

Man käme dann angenommen auf max. 750 € anrechenbares Nettoeinkommen, würde also dann bedeuten, da in diesem Beispiel nur einen Bedarf von 657 € hättest, könntest Du diesen aus eigenem anrechenbarem Einkommen ohne Kindergeld decken, dass dann entsprechend auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet würde.

Du hättest dann angenommen deine 1050 € Netto, müsstest dann deiner Mutter im Regelfall diese 300 € KDU - Kopfanteil zahlen, dazu den Kopfanteil für normalen Haushaltsstrom und ein angemessenes Kostgeld, wenn Du dich nicht selber verpflegen und versorgen willst oder kannst, was Du dann noch hast ist deine und darf nicht auf den Bedarf der Mutter angerechnet werden, dass Kindergeld bildet da eine Ausnahme.

Könntest dann in diesem Beispiel natürlich auch bei deiner Mutter ausziehen, wenn die Wohnung nach deinem Auszug immer noch angemessen für deine Mutter alleine wäre, könntest Du natürlich auch wenn die KDU - dann nicht mehr angemessen wäre, aber dann könnte es sein, dass deine Mutter im schlimmsten Fall dann nach einer Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten dann nur noch die angemessenen KDU - bekommen würde und die den Differenzbetrag selber zuzahlen müsste, wenn sie die Kosten nicht senken könnte oder wollte und auch nicht in eine angemessene Wohnung ziehen wollte.

Dann stünde dir nach dem Auszug dein Kindergeld selber zu, wenn Du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest, dann hättest Du in diesem Fall um die 1269 € zur Verfügung, könntest dann in einer betrieblichen Erstausbildung auch noch einen BAB - Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen und sehen ob da ggf. noch ein Anspruch bestehen könnte.

Auch wäre dann ggf. noch ein ALG - 2 Antrag möglich.

isomatte  30.07.2021, 14:08

Danke dir für deinen Stern !

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Wenn Du mehr Geld verdienst, steigt normalerweise auch der anrechenbare Teil Deines Einkommens, so daß mehr "abgezogen" wird.

Ggf. kannst Du dadurch sogar der Bedarfsgemeinschaft entfallen.

Bei dieser Antwort unterstelle ich, daß Du unter 25 Jahren alt bist und mit der ALG 2 - beziehenden Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebst.