Nebenjob während Ausbildung?

2 Antworten

arbeiten jedoch sagt man Arbeitgeber dass er mein Gehalt dadurch weniger macht. Geht das ?

Das ist völliger Blödsinn - und selbstverständlich darf der Arbeitgeber das nicht.

Du bist im Ausbildungsverhältnis - auch ohne entsprechende vertragliche Regelung - zwar verpflichtet, den Arbeitgeber wegen dessen besonderer Fürsorgepflicht Dir als Auszubildender gegenüber zu informieren, wenn Du einen Nebenjob ausüben willst.

Verbieten darf er ihn aber nur, >> wenn es sich um eine konkurrierende Tätigkeit handelt, >> wenn gegen Arbeitszeitbestimmungen verstoßen wird (z.B. Überschreitung der Höchstarbeitszeit, Nichteinhaltung der Ruhezeit zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang), >> wenn die auf Tatsachen beruhende Wahrscheinlichkeit besteht, dass durch die Nebentätigkeit die Ausbildung beeinträchtigt wird (z.B. Übermüdung, Nachlassen der Leistung) - eine bloße Befürchtung des Arbeitgebers reicht aber nicht.

Du musst ihm, wenn er es verlangt, mitteilen, >> wer der Arbeitgeber Deiner Nebentätigkeit ist, >> um welche Tätigkeit es sich handelt, >> wie Deine Arbeitszeiten sind und >> wie viele Stunden/wie lange Du arbeitest.

Wie viel Du im Nebenjob verdienst, geht Deinen Arbeitgeber überhaupt nichts an; Dein Entgelt aus der Nebentätigkeit hat auch überhaupt nichts mit Deiner Ausbildungsvergütung zu tun; und selbstverständlich darf er die auch nicht kürzen!

Nein, dein Gehalt darf der dir nicht kürzen und einen Nebenjob nicht verbieten. Ausnahme, beeinträchtigt dein Nebenjob deine Arbeit, Z.B. immer Müde, unkonzentriert, dann darf er dir das untersagen. Dein Nebenjob darf 450€ nicht übersteigen.

Familiengerd  22.08.2022, 15:45
Dein Nebenjob darf 450€ nicht übersteigen.

Wie kommst Du denn bloß darauf?!?

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Familiengerd  22.08.2022, 15:47
@Vennesla

Das würde nur dann stimmen, wenn es sich bei dem Nebenjob um einen Minijob handeln würde. Davon ist aber zunächst einmal keine Rede.

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