Minijob neben der Ausbildung?
Ich beginnen am 01.08. meine Ausbildung. Aktuell arbeite ich Teilzeit und würde gerne bei meiner aktuellen Arbeit als minijobber weitermachen.
Ist es möglich, nach der Berufsschule oder Arbeit dann noch 1-2 mal in der Woche von 17-23 Uhr zu arbeiten? Beißt sich das mit dem Gesetz? Wenn ja, kommt sowas easy raus oder kann ich das trotzdem machen?
Mein jetziger Chef meinte es würde gehen, sicher bin ich mir da aber nicht.
Und falls das geht, wie regelt sich das steuerlich?
5 Antworten
Zwischen Schichtende der letzten Beschäftigung des Tages und Schichtbeginn der ersten Beschäftigung des Folgetages müssen mindestens 11 oder 12 Stunden ununterbrochene und zusammenhängene Freizeit liegen. Zudem darf die wöchentliche Höchstarbeitszeit allgemein im Durchschnitt nicht > 48 Stunden bei einer 6-Tage Woche betragen.
Sofern Du bereits Dein 18. Lebensjahr vollendet hast, könntest Du somit zumindest von Freitag Nachmittag auf Samstag weiterhin Deinem spätabentlichen Nebenjob nachgehen.
Laut Gesetzt musst du mind. 11 Stunden Ruhezeit einhalten und mehr als 48 Stunden pro Woche sind auch nicht erlaubt, aber, das ist ein richtig großes dickes Aber;
Das kontrolliert niemand. Niemand wird dich verhaften oder verklagen, nur weil du zu viel arbeitest.
Erst bei schlimmen Unfällen und Personsnchäden wird's konfus, weil sich dann alle die Frage stellen, wer dafür haftet. Und dann bist du am Arscch. Allerdings musst du schon richtigen Mist bauen, dass über die Haftung gestritten wird, deswegen: Eher unwahrscheinlich.
Bzgl. der Haftung ist es eine sehr graue Zone. Die meisten wissen es nicht oder ignorieren es. Das ist die gängige Praxis.
Du musst deine Arbeitgeber über deine Nebentätigkeit informieren. Wenn beide damit einverstanden sind, kannst du natürlich nebenbei minijobben. Trotzdem solltest du dir genug Ruhe antun und nicht jeden Tag 14 Stunden oder mehr arbeiten.
Sag einfach deinem Ausbilder, dass du nebenbei 1 bis 2 Mal die Woche nebenbei arbeitest. Eigentlich sagt da niemand nein. Hinterher, falls es mal tatsächlich zu einem schlimmen Unfall kommt, musst du ja nicht sagen, dass du am Tag vorher arbeiten warst. Und das ist der Knackpunkt, warum das niemand kontrollieren kann.
Du solltest dich komplett auf deine Ausbildung konzentrieren, deswegen wird es der Ausbildungsbetrieb nicht dulden und außerdem mußt du die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden einhalten.
Nein. Die Maximalarbeitszeit am Tag beträgt 10h und die wirst du damit locker überschreiten.
Ruhezeiten einhalten.
11 Stunden.