Gilt das Prinzip der Verhältnissmäßig in Deutschland nicht mehr?

6 Antworten

Naja mit 13 Jahren und 364 Tagen kannst du einen Mord begehen und dir passiert strafrechtlich rein gar nichts.
Einen Tag später gehst du dafür bis zu 10 Jahre in den Bau.

Ist das nicht verfassungswidrig? Nein.

In deinem Fall wird das wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Aber irgendwo muss nun mal die Grenze gezogen werden.

Oohzi 
Fragesteller
 27.04.2024, 10:18

Es ist aber lächerlich, wie kann denn sein , das 60,01 gleich ein schweres Verbrechen ist. Gibt es keine leichte Straftat.

Wenn ich mit 0,6 promille Alkohol fahre ist es ja auch nicht direkt ne schwere Straftat

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Oohzi 
Fragesteller
 27.04.2024, 10:19
@Oohzi

Es muss doch erst ne Straftat mit geldstrafe kommen, dann vllt Bewährung und Schlag mich tot vllt bei 130 gramm ne Haftstrafe

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Irgendwo müssen Grenzen gezogen werden, anders geht es nicht. Zwischen 50 g und 60 g ist ja schon eine ziemlich breite Toleranzzone. Wenn man die Grenze überschreitet, ist man halt dran. Wie weit man die Grenze überschritten hat und warum, wird bei einer Straftat im Einzelfall geprüft und entsprechend berücksichtigt.

Oohzi 
Fragesteller
 27.04.2024, 11:15

Das Problem ist ja halt das 3 Pflanzen auch manchmal oder eigentlich immer mehr rausspucken.

Mit lizenzierten Fachgeschäfte könnte man das Problem beseitigen

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Hamburger02  27.04.2024, 11:25
@Oohzi
Das Problem ist ja halt das 3 Pflanzen auch manchmal oder eigentlich immer mehr rausspucken.

Man muss ja nicht 3 Pflanzen gleichzeitig anbauen. Man kann die auch nacheinander anbauen.

Mit lizenzierten Fachgeschäfte könnte man das Problem beseitigen

Richtig und das hatte Lauterbach auch vor. Da haben ihm aber die Gegner hierzulande und die Juristen in Brüssel einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Ansonsten: sofern man sich unauffällig verhält und man hätte zu Hause tatsächlich mehr, ist die Gefahr der Entdeckung deutlich geringer als vor der Legalisierung. Dass man vor dem 1. April etwas bei sich hatte, hat häufig schon als Grund für eine Hausdurchsuchung gereicht. Der Grund fällt nun aber weg, weil man ja offiziell darf. Insofern dürfte ein Zweck des Gesetzes, u.a. die Anzahl der Hausdurchsuchungen zu senken, wohl erreicht werden.

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Oohzi 
Fragesteller
 27.04.2024, 11:56
@Hamburger02

Was ich auch irgendwie nicht verstehe ist warum Lauterbach immer sagt, dass es keine Fachgeschäfte gibt weil das System angeblich in den USA gescheitert wäre. Warum sagt er da nie, dass es an Brüssel liegt und wir gerne welche hätten?

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Hamburger02  27.04.2024, 12:32
@Oohzi

Ich hab noch gar keinen Kommentar von Lauterbach direkt dazu gehört. Habe nur die Entwicklung seit längerer Zeit beobachtet und das Gesetz bzw. die Begründung dazu gelesen.

dass es keine Fachgeschäfte gibt weil das System angeblich in den USA gescheitert wäre.

Hast du dafür zufällig eine Quelle?

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Oohzi 
Fragesteller
 27.04.2024, 13:28
@Hamburger02

Ja auf dem yt Kanal der Bundesregierung. Er hatte dort das System der USA wegen der Kommerzalisierung kritisiert.

Das war so eine Frage Antwort runde

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Oohzi 
Fragesteller
 27.04.2024, 13:29
@Oohzi

Sprechrunde Bundesministerium für Gesundheit.

Über

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Oohzi 
Fragesteller
 27.04.2024, 13:31
@Oohzi

Brüssel Sagt er da nichts . Krieg den link nicht kopiert. War vor 2 Wochen

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Ja, der endscheid vom BGH verstößt sogar gegen das Grundgesetz.

da wird es noch mächtig ärger geben beim BGH- der entschluss wird bestimmt bald wieder aufgehoben.

Oohzi 
Fragesteller
 26.04.2024, 20:56

Hoffentlich

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Weil nach deutschen Recht Grenzen gezogen werden müssen.

21 km/h zu schnell ist halt schlimmer als 20 km/h zu schnell.

Wenn Du das als verfassungswidrig ansiehst, kannst Du Dich ja an das zuständige Gericht wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Oohzi 
Fragesteller
 27.04.2024, 11:16

Und warum ist dann Autofahren mit 0,51 promille ne ow und keine Straftat mit 3 Monaten knast

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Oohzi 
Fragesteller
 27.04.2024, 11:56
@Agamemnon712

Mit welcher Begründung.

Und hier im Cannabis Fall hat es ja nicht der Gesetzgeber entschieden

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Agamemnon712  28.04.2024, 06:44
@Oohzi
Mit welcher Begründung.

Mußt Du den Gesetzgeber fragen und nicht hier auf einer Laienseite.

Und hier im Cannabis Fall hat es ja nicht der Gesetzgeber entschieden

Selbstverständlich. Wer denn sonst.

Ich bin raus.

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Oohzi 
Fragesteller
 28.04.2024, 13:44
@Agamemnon712

Das bgh hat entschieden. Die Ampel wollte was anderes, hää

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Schlicht Grenze von nicht erlaubt, zu gänzlich nicht mehr erlaubt.

Warnschuss, Anschuss.