Umgangsrecht heilig Abend?
Hallo, meine Lebensgefährtin hat aus früherer Ehe zwei tolle Kinder, 7 und 6 Jahre alt. Sie lebt seit 2 Jahren bei mir und bisher war es immer so, dass die Kinder heilig Abend bei uns verbracht haben und den zweiten Feiertag beim Kindsvater. Die größere von beiden kam jetzt ins in Schule und alle Eltern wissen, das der Urlaub eine Arbeitnehmers nicht ausreicht um für die ganzen Schulferien eine Kinderbetreuung zu realisieren. Also wurde der Vater ins Boot geholt, da es üblich ist, die Ferien zu teilen. Jetzt kam er aber auf die Idee das er nur die Hälfte der Ferien Oberkommando wenn er die Kinder an Weihnachten und an den Geburtstagen auch bekommt, andernfalls will er von den Ferien nichts wissen. meine Lebensgefährtin ist nun fix und fertig das sie nicht weiß wie sie damit umgehen soll, da sich das Verhältnis eh schon als schwer darstellt und das Jugendamt bei dem letzen Termin mehr oder weniger auf seiner Seite war. Damals war es zwar ein anderes Thema aber dennoch. Vielen Dank für eure antworten.
3 Antworten
Auf solche Erpressungsgeschichten würde ich mich gar nicht einlassen!
Entweder setzt er sich mit an den Tisch um eine vernünftige und realistische Lösung anzustreben oder er sieht sich vor Gericht und dann wird dort eine Umgangsvereinbarung fixiert.
Weihnachten kann man auch im Wechsel gestalten. Einmal er an Heiligabend und einmal sie. Und die Geburtstage: auch das geht im Wechsel.
Einen Anspruch auf "ich will das aber so, sonst nehme ich die Kids nicht in den Ferien" ist schon frech! Aber wenn er meint seine Kinder vor den Kopf stoßen zu müssen, dann nur zu... Dann wird eben eine Betreuung gesucht, wenn man die Betreuung nicht selbst übernehmen kann und er sieht die Kids eben dann nicht in den Ferien.
Das sollte man klar mit ihm kommunizieren! Man ist an einer vernünftigen Lösung interessiert, aber nicht an Erpressungsversuchen!
es ist selbstverständlich, dass die bei getrennten eltern die feiertage und ferien geteilt werden und geburtstage/hohe feiertage im wechsel jährlich geändert werden. dies jahr verbringt kind also den geburtstag und heilig abend beim vater und nächstes jahr bei der km. wo muss man da dann völlig fertig sein.
Solche Sachen müßt Ihr untereinander bzw. mit Jugendamt und ggf. mit Anwälten klären.
nö müssen sie nicht. anwälte kosten geld, zahlst du das dann? ein anwalt darf etwas vorschlagen, klären wird er nichts