Hinweisgeberschutzgesetz?

3 Antworten

Ganz sicher nicht, denn wenn da nix dran stimmt, wären es ja unberechtigte Beschuldigungen und/oder sogar Rufschädigung. Damit würdest Du Dich strafbar verhalten. Und für so etwas gibt es natürlich keinen "Freibrief" aufgrund von Lügen.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Wenn Hinweise bzw. Anschuldigungen vorsätzlich falsch erbracht werden, sicherlich nicht.

Ansonsten hängt es vermutlich vom Einzelfall ab.

Ggf, wende Dich an einen Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
RAKEzio 
Fragesteller
 27.04.2024, 11:57

Danke. Also bspw man dachte, dass Anschuldigungen korrekt sind, weil man sie von Arbeitskollegen gehört hat (und Fotos gesehen hat), sie sich aber als falsch oder haltlos herausstellen. Habe ich richtig verstanden, dass es dann vom Einzelfall abhängt?

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Agamemnon712  28.04.2024, 06:47
@RAKEzio

Man sollte grundsätzlich sehr vorsichtig mit dem sein, was man vom Hörensagen weitererzählt, und Fotos können manipuliert sein.

Alles Weitere kläre bitte ggf. mit einem Rechtsbeistand.

Ich bin raus.

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Nein. Jedenfalls dann nicht, wenn es sich um vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschaussagen handelt.

§ 9 Abs. 1 HinSchG besagt:

Die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, wird nicht nach diesem Gesetz geschützt.