Hinweisgeberschutzgesetz?
Hallo,
ich habe eine Frage zum Hinweisgeberschutzgesetz. Beschützt es den Hinweisgeber auch, wenn die Anschuldigungen falsch sind?
Danke im Voraus
3 Antworten
Ganz sicher nicht, denn wenn da nix dran stimmt, wären es ja unberechtigte Beschuldigungen und/oder sogar Rufschädigung. Damit würdest Du Dich strafbar verhalten. Und für so etwas gibt es natürlich keinen "Freibrief" aufgrund von Lügen.
Wenn Hinweise bzw. Anschuldigungen vorsätzlich falsch erbracht werden, sicherlich nicht.
Ansonsten hängt es vermutlich vom Einzelfall ab.
Ggf, wende Dich an einen Anwalt.
Man sollte grundsätzlich sehr vorsichtig mit dem sein, was man vom Hörensagen weitererzählt, und Fotos können manipuliert sein.
Alles Weitere kläre bitte ggf. mit einem Rechtsbeistand.
Ich bin raus.
Nein. Jedenfalls dann nicht, wenn es sich um vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschaussagen handelt.
§ 9 Abs. 1 HinSchG besagt:
Die Identität einer hinweisgebenden Person, die vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet, wird nicht nach diesem Gesetz geschützt.
Danke. Also bspw man dachte, dass Anschuldigungen korrekt sind, weil man sie von Arbeitskollegen gehört hat (und Fotos gesehen hat), sie sich aber als falsch oder haltlos herausstellen. Habe ich richtig verstanden, dass es dann vom Einzelfall abhängt?