kumpel hat polizeibrief bekommen wegen ladendiebstahl?

Anabell698  26.04.2024, 21:19

Stimmt es denn?

devilsham 
Fragesteller
 27.04.2024, 04:10

na klar

6 Antworten

Naja das was im Brief steht! Er soll den Fragebogen mit allen Pflichtangaben innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zurückschicken!

Der Vorladung bzw. der Aussage auf dem Revier muss er keine Folge leisten!

Wenn die zurückgesendeten Unterlagen eingegangen sind, wird der ganze Sachverhalt an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und diese überprüfen den Fall! Je nach Tat wird entschieden ob das Verfahren eingestellt wird sollte dieser nicht von großen öffentlichen Interesse sein oder ob öffentliche Klage erhoben wird!

Sollte es sich um eine Einmalige Sache handeln sprich das erste mal und bei dem geringen Betrag, wird nicht selten mal ein Auge zugedrückt und das Verfahren wird für gewöhnlich eingestellt.

Sollte das deinem Kumpel also das erste mal passiert sein, kann es gut möglich sein das er nur mit einem blauen Auge davon kommt, zumal ich stark bezweifle das wegen einem Ü-Ei für schlappe 1,39€ dort ein riesengroßer Bohei betrieben wird!

Sollte er allerdings ein notorischer Kleptomane sein der sich bereits in mehreren Geschäften einen 5 Finger Rabatt gewährt hat, könnte es allerdings auch durchaus möglich sein das ihn dieser Ü-Ei-Raub zum Verhängnis werden könnte und er dafür angeklagt werden könnte und die entsprechenden rechtlichen Konsequenzen tragen muss!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Guten Abend!

Als Beschuldigter muss man der Vorladung der Polizei nicht Folge leisten bzw. nichts zur Sache sagen. Die Pflichtangaben zur Person muss man ausfüllen.

Die Akte geht sodann an die Staatsanwaltschaft, die den Sachverhalt prüft und über die Erhebung der öffentlichen Klage beim zuständigen Gericht entscheidet. Der Warenwert in Höhe von 1,39€ fällt in den Bereich der Bagatellkriminalität. Es handelt sich somit nach § 248a StGB um eine geringwertige Sache. Es ist nicht unüblich, dass solche Verfahren eingestellt werden. Das entscheidet letztlich die Staatsanwaltschaft, wenn es nach Sach- und Rechtslage geboten ist.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Er soll machen was von ihm verlangt wird.

Wenn das das erste Mal ist, dass er strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wird das Verfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Gruß David

Von Experte RobertLiebling bestätigt

Er muss in dem Fragebogen seine Personalien vollständig angeben.

Zur Sache selbst muss er sich nicht äußern.

Den Anweisungen folgen? Also mindestens persönliche Angaben. Alex weitere kommt von selbst..

Das sind immer die Besten. Beim stehlen auf cool machen und hinterher panisch herumflennen und nicht wissen wie es weitergeht...

Na zumindest was für die Zukunft getan, Eintrag bis zum vollendeten 24. Lebensjahr im Erziehungsregister...