kann ich den Beruf Polizistin in meiner Zukunft noch ausüben

Ja

Du solltest dir nur ernsthaft Gedanken machen, wenn du wirklich Polizist werden möchtest, mit welchen Menschen du dich zukünftig umgibst.

warten noch irgendwelche Konsequenzen auf mich

Nein.

Du bist lediglich Zeuge in einem Strafverfahren.

Gruß David

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Das kommt auf das Volumen und die Intensität an.

In der Regel ist 5 mal die Woche zu viel für einen kompletten Anfänger.

Gruß David

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| Ich habe eine andere Meinung zu diesem Thema.

Vorerst:

Der Kunde übt an allen Sachen in seinem Einkaufswagen eine Sachherrschaft in Form des unmittelbaren Fremdbesitzes aus.

Der Supermarkt ist mittelbare Besitzer also Eigentümer bis zum Kauf des Kunden an der Kasse.

Nimmt jemand mir also etwas aus meinem Einkaufswagen, ist dies kein Diebstahl da ich kein Gewahrsam habe.

Aber derjenige, der die Waren aus meinem Einkaufswagen entnimmt, begeht eine sogenannte verbotene Eigenmacht gem. § 858 Abs. 2 BGB, wenn er gegen meinen Willen meine Besitzposition beeinträchtigt oder aufhebt.

Hol ich mir die Ware wieder mit Gewalt zurück, handle ich nicht rechtswidrig, da Notwehr gemäß 32 StGB.

Gruß David

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So wie du den Fall schilderst,liegt kein Diebstahl vor, da du nicht vorsätzlich gehandelt hast.

Dies nachzuweisen ist allerdings ziemlich schwer.

Aber mal davon abgesehen wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt, da nur ein geringwertiger Diebstahl vorliegt.

Gruß David

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Du wirst also des Diebstahls beschuldigt, weil der Wagen hinter statt vor der Kasse stand ?

Wenn das so korrekt ist, dann ist es definitiv kein Diebstahl.

Gruß David

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Anzeigen / verklagen? (Triggerwarnung!)?

Hi...Das hier wird ein etwas längerer Text.

Ich bin am überlegen meinen Peiniger anzuzeigen (oder zu verklagen wenn es anders nicht geht). Es geht um häusliche Gewalt auf psychischer Eebene.

Ich war 12 Jahre alt als meine Mutter ihren damals neuen Freund kennenlernte. Ein Jahr später, 2013, zog er bei uns ein. Ab da fing es so langsam an und steigerte sich immer mehr.

Ich wurde regelrecht von ihm gemobbt, beleidigt, bedroht und erniedrigt, bis November 2016. Also dieses Jahr noch, ist die Tat 8 Jahre her. Ich habe gelesen, dass diese Tat erst nach 10 Jahren verjährt ist; bis dahin hätte man wohl Zeit gegen jemanden rechtlich vor zu gehen...Im selben Textauszug lese ich aber, dass man nur 3 Monate nach der Straftat Zeit hätte sie anzuzeigen...Was stimmt denn nun?

Zu den Taten an sich:

Es ging los mit Beleidigungen, die damals noch nicht so häufig waren wie später. Ich habe eine Dyskalkulie, er beleidigte mich bei Schwierigkeiten als dumm, lachte mich aus und erniedrigte mich. Es steigerte sich so sehr, dass es irgendwann keinen Tag ohne Stress mehr gab.

Er kritisierte mich bei allem, sogar wenn nichts war. Er beleidigte mich, brüllte uns Tag und Nacht an, wurde eine kurze Zeit handgreiflich (hielt meine Handgelenke fest, damit ich nicht wegrennen konnte), drohte mir mit Schlägen, baute Druck auf was schulische Leistungen betraf, er wollte mich bestrafen wenn ich mal, in seinen Augen, zu "viel" Wasser trank, er verbiet mir auch mal das essen, platzte in mein Zimmer rein und bedrängte mich (nicht sexuell!), nahm mir meine Sachen weg, bestrafte mich bei jeder Kleinigkeit, gab mir für alles die Schuld. Er überwachte mich Tag und Nacht, überwachte mein Internetverhalten und drehte direkt durch, wenn ich eine Minute zu lang am PC war. Er hat mich bei meiner Familie und Freunden schlecht geredet, Lügen erzählt... Er kam immer, auch Nachts, sofort aus dem Zimmer geschossen wenn ich wieder mal etwas "falsch" gemacht habe; z.B. eine Sekunde zu wenig meine Hände gewaschen habe, "zu lang" im Bad verbrachte...Er drohte immer damit im Bad eine Kamera anzubringen um mich beobachten zu können...Er war kurz davor mich heimlich mit GPS zu überwachen, wobei ich nicht einmal sicher bin, ob er es nicht sogar getan hat (gab mehrere Indizien und ich habe das Handy entsorgt + eine neue Nummer besorgt.

Kurz vor seinem Rauswurf drohte er mir weiter...Ich solle all das ja niemanden erzählen, das würde er herausfinden...Ich würde dann schon sehen was ich davon habe wenn ich es doch tuen würde. Also komplette Überwachung, denn er verglich es mit der Überwachung meines Internetverhaltens; das hat er ja schließlich auch herauskriegen können (wie lange ich im Internet war, wie lange der PC an war und auf welche Internetseiten ich so war)... Erst daraufhin habe ich dann nach weiteren Auffälligkeiten mein damaliges Handy und die Nummer entsorgt.

Wegen all dem bekam ich Depressionen mit Suizidversuchen, bekam eine Arbeitsphobie (Ergophobie genannt) und wurde Herzkrank (Tachykardie, Hypertonie, Vorhofflimmern und letzten Endes auch Synkopen (Ohnmachtsanfälle).

Ich leide heute noch unter der Ergophobie und meinen Herzerkrankungen...Ich kann mein Leben nicht normal leben, muss um mein finanzielles Überleben kämpfen, da sich auch das Amt nicht ausklart und ich auch noch Krankenkassenbeiträge zahlen muss...Dabei habe ich nicht mehr als 330 Euro Unterhalt zur Verfügung, muss mein Internet bezahlen, meinen Mobilvertrag etc... Zum Glück habe ich da familiäre Unterstützung.

Dennoch geht es mir ums Prinzip und um Gerechtigkeit. Denn es tut meiner Psyche ebenfalls nicht gut, keinen Job ausüben zu können. Wegen all den Erkrankungen bin ich schon lange in Behandlung und mache da natürlich auch weiter.

Ich möchte bloß Gerechtigkeit für das was er mir angetan hat. Ich würde mich gerne irgendwo informieren wie es in meinem Fall rechtlich aussieht. Ob da noch was zu machen ist, denn so verjährt die Tat erst nach insgesamt 10 Jahren, was ja noch nicht so lange her ist. Andererseits lese ich dann, dass man nach der tat nur 3 Monate Zeit hat dies anzuzeigen...

Es würde mir sehr viel bedeuten und weiterhelfen wenn mir jemand sagen könnte, ob man sich irgendwo speziell über seine Rechte beraten lassen könnte; ohne gleich viel Geld für einen Anwalt ausgeben zu müssen.

Danke für jede Hilfe und ich entschuldige mich für den sehr langen Text.

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Naja das einzige Delikt, dass infrage kommen könnte, welches auch noch nicht verjährt ist, ist die schwere Körperverletzung.

Da müsstest du ihm aber nachweisen, dass du wirklich durch seine Handlungen dauerhaft psychisch erkrankt bist.

Das nach 8 Jahren nachzuweisen ist ziemlich schwer.

Gruß David

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Nein leider nicht, das war ganz klar dein Fehler.

Zuerst Auto checken lassen und dann kaufen.

Der Verkäufer ( privat) haftet nämlich nur für Mängel die ihm VOR dem Kauf bekannt waren, nicht danach.

Gruß David

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Wenn es wirklich so ist wie du sagst, dann ist es rechtlich kein Betrug, weil keine Täuschung vorliegt.

Ohne mich weit aus dem Fenster zu lehnen,wird das Gericht ( wenn deine Schilderung zutreffend ist) dich nicht wegen Betrug nach 263 StGB verurteilen können.

Gruß David

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Weil die Polizeiwache kein Hotel ist und eine in Gewahrsamnahme, eine rechtliche Grundlage braucht.

Wenn keine Gefahr für Leib oder Leben vorliegt und derjenige auch nicht gegen die objekte Rechtsordnung verstößt oder verstoßen hat, kann man ihn nicht einfach auf der Wache festhalten.

Gruß David

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Das kann dir nur ein Polizeiarzt sagen, der nach der Pdv 300 entscheidet.

Deine Chancen stehen allerdings nicht sonderlich gut, ruf Mal an und frag nach.

Gruß David

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Was steht denn auf der Vorladung?

Ist sie Zeuge oder Beschuldigte ?

Am besten mit Eltern reden und Anwalt hinzuziehen, muss sie sowieso wenn sie unter 18 ist.

Gruß David

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Es kommt drauf an wo im Beamtentum und welche Diagnose.

Wenn die Diagnose für deine zukünftige Laufbahn unschädlich ist, gib sie einfach nicht an. Keiner wird Nachforschungen anstellen.

Das größere Problem sehe ich eher bei der privaten KV und der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Denn dort werden ehemalige psychotherapeutische Behandlungen nicht gern gesehen,das heißt vorerst Beitragserhöhung.

Gruß David

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Nein, Geldverschwendung.

Das einzige was zählt ist die richtige Auswahl an Lebensmittel und das Hochhalten/ dauerhafte anpassen der körperlichen Aktivität.

Dann muss man auch nicht hungern.

Natürlich in einem Kaloriendefizit.

Gruß David

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Ja.

Derjenige dem die 40 Cent ursprünglich gehörten, hat durch den Verlust seinen tatsächliche Sachherrschaft und somit sein Gewahrsam verloren.

In diesem Fall geht das Gewahrsam auf den Inhaber des Gebäudes,also quasi deinem Chef über, da man davon ausgeht, dass dieser einen generellen Herrschaftwillen an allen Sachen in seiner Gewahrssamsphäre hat, dazu zählen also auch die 40 Cent.

Gruß David

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