Haus kaufen Hartz 4 Empfänger?

5 Antworten

Es hat nichts damit zu tun, dass du kein Empfänger mehr bist. Ihr seid/ward eine Bedarfsgemeinschaft - und hier darf der Sozialstaat auch vermuten, dass deine Eltern angespartes Vermögen verschwiegen hatten - welches Du nun in die Immobilie gesteckt hast.

Auch wenn du einen guten Verdienst hast - der Kauf eines Hauses erfordert in der Regel auch Eigenkapital. Wenn ich nach Ausbildung von einem Lebensalter von Mitte 20 ausgehe- welcher auf Grund der bisherigen Lebensumstände kein gefülltes Sparbuch haben kann - auf welcher Grundlage hat die Bank finanziert....

Sind so die Gedanken, die mir durch den Kopf gehen.

Welche rechtlichen Vorschriften hier tatsächlich existieren- weiss ich nicht, evtl. die Leistung einstellen bis geklärt?

Mein Gefühl sagt mir - entweder kooperieren oder zum Anwalt Sozialrecht gehen.

Wie hats du denn die Immobilie finanziert? Eine Vollfinanzierung ist in der Regel nicht machbar, d.h. es wird Eignekapital verlangt. Das möchte das Jobcenter nun prüfen, da es dich während der Ausbildung noch mitfinanziert hat. Solltest du Vermögen über dem Satz gehabt haben, nicht angegeben, wirst du nun mit einer Rückforderung rechnen müssen- und ggf. auch mit einer Strafe.

Reiche die Unterlagen ein, dann hat alles seine Richtigkeit, das Jobcenter sieht, daß du nichts verschwiegen hast und gut ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Sorry, aber ein Familie, die noch vor kurzem ALG2 erhalten hat, kauft sich kurz nachdem einer (Du) aus der Förderung gefallen ist, ein Haus, wenn ich es richtig verstehe.

Da ist es schon ziemlich angemessen, nachzuprüfen, woher das Geld kommt, und ob nicht bereits vorher Vermögen verschwiegen wurde. Was nicht nur unfair den Steuerzahlern gegenüber wäre, sondern auch eine Straftat.

Bodymxm 
Fragesteller
 27.10.2021, 18:14

Die haben jeden Monat meine Lohnsbrechnungen, sowie Kontoauszüge eingefordert und gesehen, dass ich nicht wenig verdient habe.

Und wie bereits erwähnt... ich habe keine Unterstützung vom Staat erhalten.

0
Agamemnon712  28.10.2021, 07:49
@Bodymxm
ich habe keine Unterstützung vom Staat erhalten
und somit wurde ich während der Ausbildung auch teilweise unterstützt.

Du widersprichst Dir selbst und solltest dem Jobcenter die geforderten Nachweise einreichen.

Wenn Du bei den ALG 2 - beziehenden Eltern unter 25 Jahren alt warst und kein bedarfsdeckendes Einkommen hattest, hast Du automatisch auch ALG 2 bezogen.

Ich sehe die Forderung des Jobcenters nach Nachweisen als vollständig gerechfertigt an.

1

Wenn man keine ausreichenden Rücklagen hat, kann man ohne Finanzierung kein Haus kaufen.

Das Jobcenter wird vermuten, daß Du oder Deine Eltern vorhandenes Vermögen verschwiegen haben und wollen deshalb einen Finanzierungsnachweis.

Ich würde in diesem Fall genau so denken wie das Jobcenter und kann Dir nur empfehlen zu kooperieren.

Ich habe mir nun das Haus, in dem wir leben gekauft

War es denn vorher schon euer Haus oder hast du das von einem aussenstehenden Verkäufer? (Wobei das eigentlich egal sein müßte.)

Nun verlangen sie von meine Eltern, dass ich die Finanzierung nachweisen muss .....

Nagut, vielleicht ist das nur auch mal so ein Test. (Kommt vielleicht auch darauf an, wie hoch der Kaufpreis war. Ev. sind deine Eltern auch schon unangenehm aufgefallen?)

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, das bei uns das so nicht war.

Bodymxm 
Fragesteller
 27.10.2021, 18:16

"War es denn vorher schon euer Haus oder hast du das von einem aussenstehenden Verkäufer? (Wobei das eigentlich egal sein müßte.)"

Der Verkäufer wollte verkaufen und fragte, ob wir Interesse hätten (da wir seit Jahren seine Mieter waren).

"Nagut, vielleicht ist das nur auch mal so ein Test. (Kommt vielleicht auch darauf an, wie hoch der Kaufpreis war. Ev. sind deine Eltern auch schon unangenehm aufgefallen?) Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, das bei uns das so nicht war."

Was hab ich aber damit zu tun?

0
chanfan  27.10.2021, 19:50
@Bodymxm

Keine Ahnung, man macht sich halt so seine Gedanken. Und das ging mir dann halt durch den Kopf.

Ach so: Auf jeden Fall geht das mit der Miete in Ordnung. Wie bereits gesagt, kann ich da aus eigenen Erfahrungen berichten.

Ich nehme mal an, das du keine Probleme hast, den Wünschen des Arbeitsamtes nachzukommen. (Wobei ich aber so gar keine Ahnung habe, ob die das wirklich so dürfen oder befugt sind. .)

Ggf, fragst du einmal auf dieser Seite nach, denn dort sind die Leute mit Durchblick: https://hartz.info

Ich habe gerade nicht geschaut, was für Antworten du hier bei GF bekommen hast. :)

0