Kellerabteil-verkauf-Überschreibung?
Hallo zusammen
Evtl kann mir jemand helfen.
Vor ca 10 Jahren, haben mein Bruder und ich eine Wohnung " Geerbt" gekauft." ( in der Schweiz)
Zur Erklärung 50% Der Wertes geerbt 50% mit Hypothek gekauft.
Ich bin ca 1 Jahr später in die Wohnung gezogen, und mir wurde mündlich gesagt, dass Keller Abteil AB zu meiner Wohnung gehört. Jetzt 10 Jahre später, ist ein riesen Chaos mit allen Abteilen. Es stimmt nicht wirklich wer welches Abteil bezieht.
Es kam auch heraus das das Kellerabteil AB meinem Bruder gehört , dem Karaster-Dokument nach. Mein Bruder erlaubt es aktuell meine Sachen drin zu lassen. Da sich einiges Angesammelt hat in den Jahren. In der Zwischenzeit kam jetzt ein weiterer Keller dazu , wo ich ein kleineres Abteil bekommen habe, wo mein Name erwähnt wird als Besitzerin. (( Aber nicht im Karaster))
( Kellerabteil ist halb so gross)). Die Mieterin von meinem Bruder nutzt Den Aktuell.
Jetzt zu meiner Frage. Mein Bruder möchte seine Wohnung verkaufen, und ich habe ihn gefragt ob er mir vorher noch den Keller überschreiben könnte. Ihm wäre das egal aber ich müsse die Kosten übernehmen, ( Notar, Überschreitung ect. und ihm kann Ihm den Keller für 3000-4000 CHF abkaufen.
Was für Kosten kommen da ca auf mich zu? Was kommt auf mich zu? Beim Notar.
Sind solche Preise nicht Wucher wenn es nur ein Keller-Abteil ist. Es tat mir schon weh als er mit der Preisvorstellung kam. Oder ist das sogar eine Reale Vorstellung? Den er würde ja mein Kleineres Abteil bekommen und eine Differenz Zahlung möchte er nicht. Und im kleinen Keller hätten meine Sachen nicht Platz.. habe Regale ect gekauft und aufgebaut/angebracht. Alles bevor ich wusste das es nicht mein Keller ist 😞
Schonmal danke 😀
1 Antwort
Klingt alles sehr sonderbar
Zu Preisen in der Schweiz kann ich nicht viel sagen, aber nur für Keller kommt mir schon sehr teuer vor.
Wenn er nicht Keller tauschen möchte hättest du ja 2
Klingt natürlich auch gut.
wo mein Name erwähnt wird als Besitzerin. (( Aber nicht im Karaster))
Ja was jetzt.
Bist du Besitzerin oder nicht.
In Deutschland ist man ohne Grundbucheintrag nichts - kein Besitzer
Ich bin als Besitzerin in der STWE-Verordnung aber nicht im Karaster-Auszug/ Grundbuch