Es soll eine Garage auf gepachteten Grund verkauft werden... benötigt man hierfür einen Notar?

4 Antworten

Nein benötigst du nicht - aber die Zustimmung und Mitwirkung des Grundstückseigentümer.

Inwieweit der Pachtvertrag in dem Fall unverändert auf den neuen Eigentümer Garage übergeht - kommt auf den ursprünglichen Vertrag an.

Da frage ich mich tatsächlich wie das überhaupt gehen soll. Wenn du z.B ein Haus kaufst, dann kaufst du eigentlich nur das Grundstück. Und das Haus ist dann eben drauf, du kaufst niemals das Haus sondern immer nur das Grundstück. Und deshalb kannst du eine Garage eigentlich nicht verkaufen wenn nicht auch der Grund verkauft wird auf dem sie steht.

Der Knackpunkt wird sein dass du das Flurstück gar nicht aufteilen kannst weil das Grundstück ja nur gepachtet ist.

Nein. Ist ja kein Grundstück, das den Eigentümer wechseln soll.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft
werni100 
Fragesteller
 18.04.2024, 19:39

Danke.... Hab ich mir schon so gedacht... Der neue Garagenbesitzer zahlt dann an den Grundstückseigentümer weiter die Pacht... also Notar nicht nötig.

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xxHistoryxx  18.04.2024, 19:48
@werni100

Fraglich ist für mich nur die Möglichkeit des Verkaufs. Wurde da mit dem Grundstückseigentümer etwas vereinbart, wonach die Garage im Eigentum des Pächters verbleiben soll? Gibt es eine Regelung, dass der neue Pächter die Garage dann auch eignet?

Einen Notar bedarf es nicht, aber möglicherweise einen erfahrenen Baurechtler, der die Vertragsgestaltung übernimmt, um alle rechtlichen Risiken zu beseitigen.

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werni100 
Fragesteller
 18.04.2024, 21:32
@xxHistoryxx

Die Garage ist dann Eigentum des Pächters des Grundstückes... schlimmsten Falls... kann der Grundstückseigentümer bei Verletzung des Pachtvertrages die Entfernung der Garage verlangen

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Als Laie glaube ich ja! Erkundige dich aber am besten direkt bei einem bevor du etwas versäumst und falsch machst!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung