Gbr auflösung, welche Vollmacht benötigt man und muss diese vom Notar beglaubigt werden?

2 Antworten

Die GbR wird formlos aufgelöst. Das muss auch nirgendwo angemeldet werden. Folglich kann auch eine Vollmacht formlos erteilt werden. Wenn sie gewerblich tätig war, sind natürlich hier die besonderen Bestimmungen zu beachten, die aber immer gelten.

Ja, bedarf einer notariellen Beglaubigung.