ist eine beglaubigte Abschrift gleichwertig mit einem Original von einem Notar

2 Antworten

Von der Urschrift, die beim Notar verbleibt bekommst du eine Ausfertigung. Die beglaubigte Abschrift ist weniger. Siehe 42 BeurkG. Es gibt Ausfertigungen, begl. und einfache Anschriften.

Es haftet für die Gebühren der, der den Notar beauftragt hat, der Käufer oder Verkäufer oder der es freiwillig übernehmen will, als Gesamtschuldner.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Es ist nicht unüblich, dass ein Vertrag bei einem zweiten Notar unterschrieben wird. Ist oft billiger, als Reisekosten. Die Notarkosten zahlt der, der ihn beauftragt hat. Ggf. kann er seinen Vertragspartner in Regreß nehmen.